23.08.2022

Riddle&Code: Co-Founder von Wiener Blockchain-Scaleup zieht sich als CEO zurück

John Calian, der bereits seit Februar Co-CEO bei Riddle&Code war, übernimmt nun ganz von Mitgründer Alexander Koppel.
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Riddle&Code vlnr. Co-Founder und CTO Tom Fürstner, Co-Founder und scheidender CEO Alexander Koppel, neuer CEO John Calian
Riddle&Code vlnr. Co-Founder und CTO Tom Fürstner, Co-Founder und scheidender CEO Alexander Koppel, neuer CEO John Calian | (c) Riddle&Code

Zu den Referenzkunden des Wiener Blockchain-Scaleups Riddle&Code zählen Unternehmen wie Wien Energie (mit dem man seit Jahren zusammenarbeitet und seit vergangenem Jahr auch ein Joint Venture betreibt) und Daimler Mobility. Dabei hat sich das Unternehmen in den vergangenen Jahren immer weiter auf einen Bereich spezialisiert: die Anbindung von Industriemaschinen an das Web3. Nun wurde ein Führungswechsel abgeschlossen, der bereits vor einigen Monaten seinen Ausgang nahm. Seit Februar war John Calian Co-CEO neben Mitgründer Alexander Koppel. Nun zog Koppel sich ganz als CEO zurück.

Riddle&Code: Entscheidung für neuen CEO John Calian “zu einem bedeutsamen Zeitpunkt”

Er werde “auch in Zukunft als Berater des CEO tätig sein und die Mission des Unternehmens weiter unterstützen”, heißt es in einer Aussendung zum Führungswechsel. Die Entscheidung komme “zu einem bedeutsamen Zeitpunkt” für das Unternehmen, da sich Riddle&Code zu einem produktorientierten Dienstleistungsunternehmen im Bereich Maschinenwirtschaft entwickle. Konkret hat sich das Wiener Unternehmen dabei auf die selbst geschaffene RDDL Network-Blockchain spezialisiert.

“Geht weit über die kühnsten Ambitionen hinaus”

“Wir befinden uns an einem natürlichen Wendepunkt für das Unternehmen, und John bringt die Führungsqualitäten und das Knowhow mit, die Riddle&Code für den Eintritt in diese nächste Phase benötigt. Unser neues Ziel ist es, unser fundiertes Wissen weiterzugeben und so viele Branchen wie möglich in Web3 einzubinden, um die Zukunft der Verknüpfung von Token-Wirtschaften mit dem RDDL Network zu gestalten. Dies geht weit über die kühnsten Ambitionen der derzeitigen Token-Projekte und Energietechnologieunternehmen hinaus” kommentiert Co-Founder und CTO Tom Fürstner den Führungswechsel.

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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