05.08.2022

Shortlist: Das sind die CEOs mit der kürzesten Amtszeit der Geschichte

Die Position des CEO ist eine der begehrtesten in der Arbeitswelt. Doch nicht jeder Mann und jede Frau sind für bestimmte Unternehmen geeignet. Oder haben einfach Pech. Eine Aufzählung von Sex, Rassismus und Politik als Karrierebremse.
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kürzeste Ceos, Ceo gefeuert, nicht lange im Amt
(c) Stock.Adobe/Mind and I - Manchmal ist die Karriere eines CEO von kurzer Dauer.

CEO. Drei Buchstaben, die in der Geschäftswelt für mehr als bloß für die Leitung eines Unternehmens stehen. Verantwortung, Führung, Weitsicht sind nur drei der Attribute, die mit dem Job-Titel verknüpft sind. Die Ausübung und Definition dieser Position sind so vielfältig, wie die jeweiligen Menschen dahinter.

John Stumpf, CEO des Finanzdienstleisters Wells Fargo erklärte einst: “Ich wollte nie CEO werden. Ich wollte immer ein gutes Teammitglied sein, ein guter Kollege.”

Indra Nooyi von Pepsi indes sagte: “Nur weil Sie CEO sind, sollten Sie nicht denken, dass Sie schon am Ziel sind. Sie müssen sich ständig weiterbilden. Ihre Denkweise und ihre Herangehensweise an das Unternehmen verbessern. Das habe ich nie vergessen.”

Während Ikonen der Ökonomie wie Steve Jobs (1976 – 1985; 1996 – 2011), Jack Welch von GE (1981 – 2001) oder Bill Gates (1975 bis 2000) sehr lange Zeit CEOs ihrer Companys waren, gibt es auch weniger erfolgreiche Beispiele, in denen Sex, Rassismus oder Politik das rasche Ende der Karriere einläuteten. Dies sind die bekanntesten.

Boeing-CEO

Harry Stonecipher etwa tauchte Anfang der 2000er Jahre aus dem Ruhestand auf, um Boeing von Dezemeber 2003 bis März 2005 zu leiten, wo er zuvor von 1997 bis 2002 tätig gewesen war. Dann kam eine monatelange Affäre mit einer weiblichen Führungskraft an Licht und er musste Boeing nach einem Jahr und drei Monaten verlassen.

Vivian Schiller, NPR

Vivian Schiller hatte die Rolle der CEO von “National Public Radio” 13 Monate inne. Sie hatte von Anfang an mit Kontroversen zu kämpfen. So wurde zum Beispiel Korrespondent Juan Williams entlassen, nachdem er sich auf Fox News über Muslime ausgelassen hatte. Dann wurde Schiller von konservativen Aktivisten in einer Videoaktion erwischt, in der sie sich abfällig über die “Tea Party” äußerte. Dem drohenden Verlust staatlicher Förderung vorzubeugen, musste sie im März 2011 das Unternehmen verlassen.

Leo Apotheker, HP

Leo Apotheker durfte sich ganze zehn Monate CEO von Hewlett-Packard nennen. Seine Amtszeit umfasste Misserfolge bei der Produkteinführung – das Touchpad wurde nach nur sieben Wochen zurückgezogen – Katastrophen bei der Öffentlichkeitsarbeit und misslungene Gewinnankündigungen. 2011 trennte sich der Vorstand von ihm.

Owen Van Natta, CEO von MySpace

Während bei Apotheker eine mangelhafte Performance den Ausschlag für seine Entlassung gegeben hat, war es bei Owen Van Netta eher das Gegenteil. Er verließ seine Position bei MySpace nach zehn Monaten und hatte im Unternehmen, wie es heißt, nichts bewegt. Gerüchten zufolge hatte er versucht, sich feuern zu lassen, um aus dem strauchelnden Unternehmen herauszukommen.

Ed Whitacre, Jr., General Motors

Whitacre hatte sich den Spitznamen “GM-Reaper” verdient, weil er nach dem Konkurs Marken vernichtete. Er brachte mit seiner Art das Unternehmen auf die richtige Bahn, wurde aber nach neun Monaten ersetzt, da potentielle Investoren – mit Blick auf den Börsengang – jemand neuen wollte. Seine Aussage zu Jobantritt “Ich weiß nichts über Autos” hatte ihriges dazu beigetragen.

Jack Griffin, Time Inc

Auch Jack Griffins fünfmonatige Amtszeit an der Spitze von Time Inc. war geprägt von Skandalen. Der damalige CEO machte zu viele Anspielungen darauf, dass er römisch-katholisch ist und verglich das Unternehmen mit dem Vatikan. Es hieß damals auch, dass er auch unflätige oder sexistische Bemerkungen von sich gab.

Außerdem sorgte er auf die Art und Weise für Aufregung, indem er Geld für Berater ausgab, die bei einer Umstrukturierung helfen sollten. Und darauf bestand, dass sein Name prominent auf den Titelseiten der Time Inc.-Magazine zu erscheinen habe. Schlussendlich forderte der Vorstand eindrücklich seinen Rücktritt – die Bitte einer Bedenkzeit von 24 Stunden wurde knallhart abgelehnt.

Alan Fishman, CEO von Washington Mutual

Während es noch einige weitere Beispiele von kurzen CEO-Karrieren gibt, übertrifft Alan Fishmanns Fall (was die Dauer betrifft) alle anderen mit Abstand.

Fishman übernahm Washington Mutual von Kerry K. Killinger, der das Unternehmen 18 Jahre lang geführt hatte, als es in der Finanzkrise zusammenbrach. Im Gefolge von Lehman Brothers arrangierte die Regierung schlussendlich die Übernahme es Unternehmens durch JPMorgan – und Fishman war schlicht seinen Job los. Nach 17 Tagen.

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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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