20.07.2022

„Unionsalarm“ sieht im Notfall Sparzwang für Gas vor

Die EU-Kommission hat am Mittwoch ihren Notfallplan Gas vorgestellt. Bis zum kommenden Frühjahr sollen die EU-Staaten ihren Gasverbrauch um 15 Prozent senken.
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Van der Leyen
(c) EU-Kommission

„Save gas for a safe winter“ lautete der Titel für die Pressekonferenz der EU-Kommission, die am Mittwoch in Brüssel über die Bühne gegangen ist. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stellte dabei den Notfallplan Gas vor, der im Falle eines Gasengpasses schlagend wird. Gleich zu Beginn der Konferenz fand die Präsidentin klare Wort. „Russland erpresst uns, Russland nutzt seine Gaslieferungen als Waffe. Europa muss vorbereitet sein.“

Gasverbrauch um 15 Prozent senken

Im Kern umfasst der Plan, dass die Mitgliedsstaaten ihren Gasverbrauch bis zum nächsten Frühjahr um 15 Prozent verringern. Dazu heißt es in einer Aussendung der EU-Kommission: „Die neue Verordnung würde allen Mitgliedstaaten das Ziel vorgeben, die Gasnachfrage im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 um 15 Prozent zu senken.“ Die Zielvorgabe sei in einem ersten Schritt freiwillig.

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Unionsalarm sieht Verpflichtung vor

Sofern ein substanzielles Risiko einer Gasknappheit besteht, könnte allerdings auch ein sogenannter „Unionsalarm“ ausgerufen werden, der eine verbindliche Senkung vorsieht. Dazu heißt es: „Der Unionsalarm kann ausgelöst werden, wenn ein erhebliches Risiko einer gravierenden Gasknappheit besteht oder die Gasnachfrage außergewöhnlich hoch ist.“

Bis Ende September sollen die Mitgliedsstaaten nun ihre Gasnotfallpläne aktualisieren. Dies umfasst auch eine Darlegung, wie sie das Senkungsziel erreichen wollen. Zudem ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten der EU-Kommission alle zwei Monate über den Fortschritt Bericht erstatten.

Plan zur koordinierten Nachfragesenkung

Zudem hat die EU einen Plan zur Senkung der Gasnachfrage angenommen. Dieser beinhaltet Maßnahmen und Kriterien für eine koordinierte Nachfragesenkung. „Ziel ist die Sicherung der Versorgung von Haushalten und systemrelevanten Nutzern wie Krankenhäusern, aber auch von Branchen, die Produkte herstellen und Dienstleistungen erbringen, die für die Wirtschaft, die Lieferketten und die Wettbewerbsfähigkeit der EU von zentraler Bedeutung sind“, so die EU-Kommission.

Die Ungewissheit rund um Nordstream 1

Im Zug der Pressekonferenz betonte Von der Leyen, dass eine vollständige Unterbrechung der Gaslieferung aus Russland ein „wahrscheinliches Szenario“ darstelle. Bislang ist noch unklar, ob Russland nach der geplanten Wartung von „Nord Stream 1“, die Leitungen am 21. Juli wieder aufdrehen wird. Erst am Mittwoch drohte Putin erneut mit einem Absenken der Gaslieferungen mit Ende Juli.


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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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