01.07.2022

MiCA and TFR are finally out – Was verändert sich nun für Krypto-Unternehmen?

Am Abend des 30. Juni 2022 verkündet die EU-Kommission, der Europäische Rat und das EU-Parlament eine Einigung zu "Markets in Crypto Assets" (MiCA). Das sind die Ergebnisse.
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Die EU hat mit Ende Juni 2022 die neuen Regelungen zu MiCA und TFR verkündet. Mit Folgen für Kryptounternehmen © fotolia.com - promesaartstudio
Die EU hat mit Ende Juni 2022 die neuen Regelungen zu MiCA und TFR verkündet. Mit Folgen für Kryptounternehmen © fotolia.com - promesaartstudio

Nachdem vorgestern bereits die Transfer of Funds Regulation (TFR) vereinbart werden konnte, einigte man sich gestern Nacht schließlich auch auf den finalen Text der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA), wobei sich einige doch eher überraschende Regelungen abzeichnen. Nichtsdestotrotz schaffen diese Einigungen unionsweit harmonisierte Regelungen, die die EU in vielen Belangen im Krypto-Bereich eine Pionierstellung einnehmen lässt.
Im folgenden Beitrag findet ihr die bisher bekannten Key Topics der MiCA und der TFR für Crypto Asset Provider (CASP)

Entstehungsgeschichte der MiCA

Entscheidender Anlass für die MiCA, deren erster Entwurf am 24.9.2020 durch die Europäische Kommission veröffentlicht wurde, war das Projekt Libra/Diem von Facebook/Meta. Dies erklärt auch den ursprünglichen Fokus der MiCA auf sog. “Stablecoins” (d.h. Krypto-Assets, die den Wert einer Fiat Währung, in aller Regel den USD, wertstabil darstellen sollen). Im Zuge der weiteren Verhandlungen wurde versucht, auch andere Krypto-Assets in den Anwendungsbereich der MiCA mitaufzunehmen; dies mit Erfolg.

Was bedeutet die MiCA nun für Krypto-Unternehmen?

Passporting für CASPs

Einheitliche Zulassung | Passporting. Geht man von der nunmehr erzielten Einigung aus, so benötigen Anbieter von Krypto-Asset-Diensten (kurz CASPs) nur mehr die Zulassung in einem einzigen EU-Mitgliedstaat, um in der gesamten Union tätig werden zu können (sog. Passporting). Dies löst somit die bisher gängige Praxis ab, dass CASP sich in jedem EU-Mitgliedstaat gesondert nach den dort jeweils geltenden Bestimmungen registrieren lassen mussten. Die Möglichkeit des Passportings, sollte CASPs die Expansion innerhalb der EU sohin deutlich erleichtern.

Schnellere Verfahren vor nationalen Behörden. Nationale Behörden sind nunmehr verpflichtet, die oben genannten Genehmigungen/Zulassungen innerhalb von drei Monaten zu erteilen. Auch im Kryptobereich sollte es im Gegensatz zu den bisher teilweise sehr langen Wartezeiten für CASPs nun daher möglich sein – bei richtiger Aufbereitung des Antrages und Vorliegen aller notwendigen Unterlagen – schnell eine Entscheidung der zuständigen Behörde zu erlangen.

NFTs doch von MiCA umfasst?

Lange war es – u.a. auch aufgrund des anfänglichen Fokus von MiCA auf Stablecoins – relativ unstrittig, dass Non-Fungible Tokens (NFTs) und NFT-Serien, wie etwa Cryptopunks oder Bored Apes, nicht von der MiCA umfasst sein sollten. Allerdings wurde mit der vorliegenden Einigung nun doch ein anderer Weg gewählt: NFTs (im Sinne ihres bisherigen Verständnis) könnten zumindest teilweise unter den Anwendungsbereich der MiCA fallen.

Manche NFTs wohl nicht von MiCA umfasst. Zunächst ist laut aktueller Pressemitteilung des Europäischen Rates davon auszugehen, dass jene NFTs, die einzigartige (physische oder “reale”) Objekte wie Kunst, Musik und Videos darstellen, ziemlich sicher vom Anwendungsbereich der MiCA ausgeschlossen sein werden. Der Europäische Rat spricht von “real objects like art, music and videos”, welche allesamt nicht unter die MiCA fallen.

Fractionalized NFTs und NFT-Kollektionen womöglich doch von MiCA umfasst. Im Zuge der abschließenden Verhandlungen zu MiCA wurde auch die Meinung vertreten, dass jene NFTs, die teilbar (sog. Fractionalized NFTs) oder Teil einer Sammlung/Serie sind (Cyberpunks, Bored Apes etc.), nicht als NFTs im vorgenannten Sinne zu verstehen sind. Argument hierfür ist, dass Fractionalized NFTs bzw. Gegenstände solcher Sammlungen/Serien zumindest ein gewisses Maß an Fungibilität besitzen würden. Sollte sich diese Meinung im finalen Text der MiCA durchsetzen, wäre der Anwendungsbereich der MiCA deutlich weiter und wären NFT-Kollektionen wie Cryptopunks wohl auch mitumfasst.

Unserer Meinung nach entspricht dieses Verständnis von NFTs jedoch nicht der bisher gelebten (rechtlichen und auch faktischen) Praxis. Bevor wir hierzu jedoch weiter Stellung nehmen können, gilt es noch den finalen Text der MiCA abzuwarten (gesonderter Beitrag folgt).

Strengere Regelungen für Stablecoin-Anbieter

1:1 Backing. Die bisherigen Verhandlungsergebnisse legen offen, dass Emittenten von Stablecoins hinkünftig eine ausreichend liquide Reserve im Verhältnis 1:1 der ausgegebenen Stablecoins und teilweise in Form von Einlagen bilden müssen. Dies soll die hinreichende Stabilität und Wertsicherheit des jeweiligen Stablecoins gewährleisten.

Umtauschanspruch. Ferner wird Stablecoin-Besitzern gegenüber Emittenten nun einen jederzeit ausübbarer, kostenloser Anspruch auf Umtausch eingeräumt. Dieser Forderung haben Emittenten ehestmöglich nachzukommen.

Ausgabe. Schließlich fallen alle Stablecoins unter die Aufsichtskompetenz der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Miteingeschlossen ist die Verpflichtung von Stablecoin-Emittenten, sich vor Ausgabe eines Stablecoins in der EU zumindest in Form einer Teilniederlassung anzusiedeln. Nicht-EU-Playern wird in diesem Bereich sohin zusätzlicher Aufwand entstehen.

Blacklist bei Non-Compliance

Zwar wird das Thema der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung (kurz AML/CFT) in der MiCA nicht gesondert geregelt – hierzu wurde auf EU-Ebene ein eigenes Geldwäschepaket geschnürrt (gesonderter Beitrag folgt) – doch sieht MiCA dennoch vor, dass die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) mit der Führung eines öffentlichen Registers beauftragt wird, welches die mit den europäischen AML/CFT-Vorgaben nicht konformen Krypto-Asset-Dienstleister ausweisen soll.

Dieses Register ähnelt dem hierzulande bereits bekannten System der FMA (Investorenwarnung) und erachten wir daher als äußerst sinnvoll.

Kein Verbot des Proof-of-Work, aber zumindest “Klima-Awareness” von CASP

Die jetzige Einigung sieht vor, dass CASPs Informationen über ihren Umwelt- und Klima-Fußabdruck offenlegen müssen. Die ESMA ist nunmehr daran, Entwürfe technischer Regulierungsstandards für den Inhalt, die Methoden und die Darstellung dieser Informationen ausarbeiten. Inwiefern diese Regelungen daher in der Praxis zu behandeln sein werden, verbleibt bis dato noch offen.

Erweiterte AML Vorschriften: “Travel Rule” gilt nun auch für CASP

Die MiCA selbst enthält keine Regelungen zu AML/CFT. Es wurde aber ein eigenes Geldwäschepaket dazu geschnürt.

Travel Rule. Bedeutender Teil des Geldwäschepakets ist die Transfer of Funds Regulation (TFR). Sie hat zum Zweck, die von der FATF vorgegebene “Travel Rule” auch für den EU-Kryptomarkt zu implementieren. Dies bedeutet, dass CASPs dazu verpflichtet werden, bestimmte Informationen (Namen, Anschrift etc.) über den Auftraggeber sowie den Begünstigten einer Krypto-Transaktion zu sammeln und zu speichern.

Verpflichtete. Verpflichtete unter dem Anwendungsbereich der TFR sind alle CASPs im Sinne der MiCA; um einem weit verbreiteten Irrtum vorzubeugen: auch Krypto-ATMs sind hiervon mitumfasst. Folglich fallen nur Krypto-Transaktionen, an denen zumindest ein CASP beteiligt ist, unter das Regime der TFR. Ausgenommen sind dagegen sog. “Peer-to-Peer-Transfers”, dh Transaktionen an denen ausschließlich eigenständig verwaltete Wallets, sog. “Unhosted Wallets”, partizipieren. Demnach ergeben sich zwei Fallkonstellationen, die für die TFR relevant sind: zum einen Transaktionen, die zwischen CASPs durchgeführt werden, zum anderen Transfers zwischen CASPs und Unhosted Wallets. Der zweite Fall ist weiters in Transaktionen zwischen CASPs und Unhosted Wallets des eigenen Kunden einerseits sowie Transfers zwischen CASPs und Unhosted Wallets einer dritten Partei andererseits zu unterteilen.

Keine Schwellenwerte für CASP-CASP Transaktionen. Abweichend von den Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF) enthält die TFR grundsätzlich keine Schwellenwerte (“Thresholds”). Es sind daher bei sämtlichen Transaktionen zwischen CASPs die durch KYC-Prozesse gesammelten, personenbezogenen Daten – unabhängig vom FIAT-Gegenwert einer Transaktion – zu übermitteln.

Sonderfall der Unhosted Wallet. Bei Transaktionen zwischen einem CASP und einer Unhosted Wallet eines Kunden dieses CASP hat der CASP erst ab einem Schwellenwert von EUR 1.000,- verpflichtend festzustellen, ob die Wallet tatsächlich seinem Kunden gehört. Sollten dagegen Transaktionen vom CASP zu Unhosted Wallets Dritter durchgeführt werden, so muss der CASP “bloß” angemessene risikobasierte Maßnahmen ergreifen (etwas, das in Österreich/Deutschland ohnehin auch schon jetzt so durch die FMA/BaFin verlangt wird). Das im Vorfeld befürchtete “Verbot von Unhosted Wallets” hat sich sohin nicht durchgesetzt und sind die jetzigen Regelungen als durchaus stimmig zu werten.

Conclusio

Auch wenn der finale Text der MiCA bzw. der TFR bis dato noch nicht veröffentlicht wurde, zeigt sich schon jetzt, dass die MiCA grundlegende Neuerungen für den europäischen Kryptomarkt mit sich bringen wird.

Dies ist unserer Meinung nach nicht nur sinnvoll sondern auch notwendig, da für eine breite Akzeptanz von Krypto sowohl institutionelle als auch private Anleger gleichermaßen Rechtssicherheit benötigen. Die Vorgabe eindeutiger Regelungen, insb für CASPs, stärkt sohin nicht nur den Wirtschaftsstandort EU sondern auch jene der Mitgliedstaaten und ist somit ein wichtiger Schritt in Richtung “Massentauglichkeit von Kryptos”.


Disclaimer: Die finalen Texte der MiCA und TFR liegen zum Zeitpunkt dieses Beitrages noch nicht vor und können von dem im Text dargestellten abweichen. Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Rechtsberatung oder sonstige Empfehlung dar. Dieser Text kann keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung ersetzen und dient lediglich der persönlichen Information. Dieser Text gibt überdies ausschließlich die Meinungen und Erfahrungen der Autoren wieder.

Über die Autoren

Martin Hanzl © EY Law
Martin Hanzl © EY Law

Dr. Martin Hanzl ist Head of New Technologies und Rechtsanwalt bei EY Law, Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH und betreut dort Mandant*innen unter anderem zu Fragen rund um neue Technologien (zB Registrierung als CASP, Smart Contracts, Einordnung von Krypto-Assets) sowie bei gesellschaftsrechtlichen Fragen rundum Finanzierungsrunden & Co. Zudem ist Martin in der Projektleitung des Blockchain and Smart Contracts Projektes des European Law Institute tätig. Martin ist Vortragender zu rechtlichen Themen rund um neue Technologien, Blockchain, Smart Contracts und Digitalisierung und publiziert hierzu regelmäßig.

Max Bernt © Max Bernt

Dr. Max Bernt ist Chief Legal Officer der Blockpit AG und war in dieser Funktion, sowie als Leiter der Working Group der International Association for Trusted Blockchain Applications (INATBA), auch aktiv in den politischen und rechtlichen Entstehungsprozess, sowohl der MiCA als auch der TFR, involviert. Max ist Vortragender zu rechtlichen Querschnittsmaterien im Kryptobereich, insbesondere im Zusammenhang mit straf- und steuerrechtlichen Fragen, und publiziert hierzu auch regelmäßig.

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Co-Founder und CEO Holger Plasser | (c) Voidsy

Wer voidsy besuchen will, muss in Wels nicht weit gehen. Nur wenige Schritte vom Bahnhof entfernt, in einem unscheinbaren, ehemaligen Bahngebäude, hat das Startup seit dem Sommer 2025 sein Quartier bezogen. In der angeschlossenen Lagerhalle stapeln sich die Test-Bauteile der Kund:innen, manche mehrere Meter lang. Viele bestehen aus jenem Compositematerial, das in der Luft- und Raumfahrt längst Standard ist: Im Inneren verbirgt sich eine feine Wabenstruktur, leicht und zugleich hochfest. Genau auf die zerstörungsfreie Prüfung solcher Materialien hat sich voidsy spezialisiert.

Im Büro hängt, fast wie ein Gruß an die Geschichte des Gebäudes, eine alte Bahnuhr in Blau an der Wand. Der Blick der Besucher:innen fällt aber zuerst auf etwas anderes: die Auszeichnungen entlang der Wand. 2025 holte voidsy beim Oberösterreichischen Landespreis für Innovation in der Kategorie Kleine und mittlere Unternehmen Platz 1, im März 2026 folgte der Österreichische Gründungspreis Phönix in der Kategorie „Startup“. Sichtbare Belege dafür, dass aus der Ausgründung einer Forschungsgruppe der Fachhochschule Oberösterreich in wenigen Jahren ein ernstzunehmender DeepTech-Player geworden ist.

Eine dritte Dimension für die Materialprüfung

Gegründet wurde voidsy 2022 von CEO Holger Plasser gemeinsam mit den drei Co-Gründern Gernot Mayr, Günther Mayr und Gregor Thummerer, alle zuvor wissenschaftliche Mitarbeiter an der FH Oberösterreich am Campus Wels. Mit dem 3D V-ROX hat das Team ein System entwickelt, das Bauteile berührungslos auf innere Defekte untersucht. Die Besonderheit: Während herkömmliche Thermografiesysteme ein zweidimensionales Bild liefern, extrahiert die Software von voidsy eine dritte Dimension. „Damit weiß man nicht nur, dass ein Defekt da ist, sondern auch, in welcher Tiefe er liegt“, erklärt Plasser. Eine essenzielle Information, denn viele Bauteile werden repariert und nicht ersetzt.

(c) Voidsy

Gesucht werden Subsurface-Defekte, also Unregelmäßigkeiten unter der Oberfläche. Bei Compositematerialien sind das etwa Porosität, die in der Fertigung entsteht, oder Delaminationen, bei denen sich einzelne Materiallagen voneinander lösen, ausgelöst beispielsweise durch Vogelschlag oder Hagel. „Das Tückische ist, dass die Oberfläche nach dem Aufprall zurückfedert und mit freiem Auge nichts zu erkennen ist“, so Plasser. Im Inneren kann die Festigkeit aber kritisch geschwächt sein.

Mobil bis zum 110-Meter-Rotorblatt

Weil das System mobil ist, kann voidsy auch dort prüfen, wo Bauteile nicht ins Labor passen. In Frankreich und Spanien etwa inspiziert das Unternehmen Rotorblätter von Windturbinen, bei Offshore-Anlagen mit einer Länge von bis zu 110 Metern. Fokusmarkt bleibt aber die Luft- und Raumfahrt, wo gesetzliche Vorschriften eine hundertprozentige Prüfung verlangen. 

(c) Voidsy

Seit dem ersten brutkasten-Porträt hat sich einiges getan. Im Juni 2025 erklärte voidsy die CE-Konformität, seither ist das europäische Seriengerät am Markt. Rund 15 Geräte hat das Unternehmen bislang verkauft. Aktuell arbeitet das Team an der UL-Zertifizierung für den US-Markt, wofür eigens Prüfer:innen aus den USA nach Wels anreisen. Patente hält voidsy in Europa, den USA, China, Hongkong und Japan.

Wie die aws-Förderung den Weg geebnet hat

Möglich gemacht hat diesen Weg auch eine durchdachte Förderstrategie. voidsy wurde über die Austria Wirtschaftsservice (aws) gefördert: Den Start machte das Programm aws Preseed DeepTech, mit dem das Startup die Grundlagen für seine Thermografie-Technologie legte. Aktuell befindet sich voidsy im aws Seedfinancing DeepTech. „Das hat uns die Möglichkeit gegeben, das Team so aufzustellen, dass wir den Proof of Concept aus dem Preseed über den Proof of Market hinaus zu den ersten Schritten in Richtung Markt führen konnten“, sagt Plasser.

Das aktuelle Projekt zielt auf die wirtschaftliche Umsetzung des 3D V-ROX-Systems für faserverstärkte Kunststoffe und andere Materialien ab. Aufbauend auf den Erfolgen des aws Preseed DeepTech soll das Seedfinancing die Skalierung und Marktdurchdringung vorantreiben und die industrielle Qualitätskontrolle effizienter und nachhaltiger gestalten. Über die finanzielle Unterstützung hinaus half die aws dem Startup schon früh bei der Ausarbeitung eines Schutzrechtskonzepts und des Geschäftsmodells.

Organisches Wachstum, offen für Gespräche

Den Großteil seines Wachstums finanziert voidsy aus dem Cashflow, organisch und profitabel. „Ich bin ein Freund des organischen Wachstums“, sagt Plasser. Für Investmentgespräche ist man dennoch offen, gerade aus dem US-Verteidigungsumfeld gebe es Interesse. Eine eigene US-Gesellschaft schließt Plasser mittelfristig nicht aus. Die Vision bleibt: einer der führenden Anbieter in der zerstörungsfreien Materialprüfung zu werden.


Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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