23.06.2022

Taxefy: Wiener Startup will zu viel bezahlte Steuern zurückholen

Jährlich verzichten zwei Millionen Östereicher:innen auf ihre Arbeitnehmerveranlagung.
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(c) Taxefy - Aleksej Sinicyn von Taxefy.

Es ist bekannt, dass Arbeitnehmer:innen in Österreich bis zum 30. Juni via FinanzOnline ihren Jahressteuerausgleich durchführen können. Seit 2017 erfolgt diese Berechnung automatisch durch die sogenannte „antragslose Arbeitnehmerveranlagung“, jedoch werden bei dieser Berechnung nur die Daten herangezogen, die den Finanzbehörden auch bekannt sind. Das antraglose Verfahren startet zudem auch nur, wenn der Steuerausgleich nach den Berechnungen der Finanzverwaltung zu einer Steuergutschrift führt und keine besonderen Ausgaben geltend gemacht wurden. Hier kommt Taxefy ins Spiel.

Taxefy: Verdoppelung der Rückzahlung

Das 2022 in Wien gegründete Unternehmen will allen Österreicher:innen dabei helfen, die Berechnung sowie den Antrag der eigenen Arbeitnehmerveranlagung so einfach wie möglich und komplett automatisiert zu gestalten.

„In Zeiten, in denen jeder Euro zählt, wäre es grob fahrlässig, die eigene Arbeitnehmerveranlagung nicht mit allen vorhandenen Daten zu füttern. Bei Taxefy konnten wir bei über 2.700 eingereichten Anträgen für das Vorjahr im Durchschnitt 748 Euro zurückerhalten. Dies entspricht fast einer Verdoppelung der kürzlich durch die AK angegebenen Rückzahlung von 400 Euro durchschnittlich“, sagt Aleksej Sinicyn, Gründer und Geschäftsführer der Taxefy GmbH, der das Startup mit Alexander Fleik erschaffen hat.

Nicht nur für Höchstverdiener

Wer jetzt davon ausgeht, dass dies nur durch die potentiell höheren Gehälter der Tech-affinen Nutzer:innen von Taxefy bedingt ist, der liegt laut dem Geschäftsführer nicht ganz richtig. Denn die Firma will mit seiner Steuerlösung insbesondere auch Menschen ansprechen, die nicht zu den Höchstverdienern zählen oder nur einen Teil des Jahres angestellt waren.

Hier sei laut Sinicyn die Arbeitnehmerveranlagung besonders zu empfehlen, da das Einkommen bei Anstellung auf das ganze Jahr verteilt besteuert wird und hier auf jeden Fall zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückerstattet werden muss. Sogar, auch wenn keine Lohnsteuer bezahlt wurde, kann unter Umständen ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge als sogenannte „Negativsteuer“ wieder zurückgeholt werden.

Laut Sinicyn verzichten nämlich jedes Jahr mehr als zwei Millionen Österreicherinnen und Österreicher ihre Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen. Begründet sei dies laut dem jungen Gründer in der „Angst etwas falsch zu machen oder wegen persönlicher Überforderung durch die komplex gestalteten Formulare“.

Steuerthemen die Komplexität nehmen

Mit seinem Startup will er mithilfe eines „Schritt für Schritt“-Prozesses genau dieses Problem lösen und die komplexe Steuerthematik auf ein Minimum reduzieren.

„Mit einfachen Fragen, beispielsweise, ob man mit dem Auto, zu Fuß oder dem Fahrrad zur Arbeit gekommen ist, sollen die Nutzerinnen und Nutzer zu Ihrer wohlverdienten Rückzahlung kommen, ohne dass sie die komplexen Steuerformulare Wort für Wort durchgehen müssen“, so Sinicyn.

Eingetragen werden nur die Daten, die Taxefy zur Verfügung gestellt werden und am Schluss – nach genauer Vorausberechnung nach geltendem Steuerrecht sowie Übersicht über die Eingaben – papierlos an das Finanzamt übermittelt.

Steuererstattung: Von Stunden auf Minuten

„Mit unserem Verfahren wird sichergestellt, dass nicht nur die maximale Steuererstattung erzielt wird, sondern sich auch der Zeitaufwand für die Erstellung von mehreren Stunden auf unter zehn Minuten reduziert“, sagt Sinicyn weiter.

Taxefy arbeitet dabei nach einem „no win – no fee“-Ansatz. Die Firma erhält im Erfolgsfall zehn Prozent der für den Steuerzahler erzielten Rückzahlung direkt vom Finanzamt.

„Wir wollen allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, ihre zu viel bezahlten Steuergelder ohne Kostenrisiko und ohne Vorwissen schnell und einfach zurückzufordern“, so Sinicyn abschließend.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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