02.05.2022

Schramböck zu Startup-Politik: „Meine Aufgabe als zuständige Startup-Ministerin“

Wirtschaftsministerin Schramböck nimmt Stellung zu wichtigen Forderungen der Startup-Szene: Beteiligungsfreibetrag, FlexCo und Rot-Weiß-Rot-Karte.
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Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck © brutkasten/Feldmann
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck © brutkasten/Feldmann

Die Präsentation des Austrian Startup Monitors wurde vergangene Woche von einem starken Regierungsaufgebot begleitet. Gleich drei Minister:innen waren anwesend und absolvierten geduldig Pressekonferenz, Community-Event mit Podiumsdiskussion und Interviews mit Journalist:innen: Klimaschutzministerin Leonore Gewessler freute sich über viele Startups mit Nachhaltigkeits-Fokus, Bildungsminister Martin Polaschek über die wachsende Zahl der Spinoffs und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck darüber, dass Startups so viele Arbeitsplätze schaffen. Es blieb an WKÖ-Vize-Präsidentin Amelie Gross darauf hinzuweisen, dass die Startup-Szene dringend auf wichtige Beiträge aus der Politik wartet: ein Beteiligungsfreibetrag nach dem Vorbild UK, um mehr Risikokapital zu hebeln, die Verbesserung der Rot-Weiß-Rot-Karte für Schlüsselarbeitskräfte aus dem EU-Ausland und die FlexCo oder FlexKap als Alternative zur GmbH.

Zumindest für die RWR-Karte gab es im weiteren Wochenverlauf eine Ankündigung erster Maßnahmen. „Mir geht es darum Hürden abzubauen und das Verfahren weniger bürokratisch zu machen“, kommentierte Margarete Schramböck im Talk mit dem brutkasten. Das Punktesystem wird überarbeitet, die Gehaltsgrenzen gesenkt bzw. für Studierende abgeschafft und es gibt eine Beschleunigung für Expert:innen, die für Projekte geholt werden, was bei IT-Fachkräften künftig auch ohne RWR-Karte mit einem Visum und einer Beschäftigungsbewilligung möglich ist.

Für Startups besonders wichtig sieht Schramböck auch die Gleichsetzung des Englischen und des Deutschen im Punktesystem, da viele Startups Englisch als Unternehmenssprache haben. Derzeit handelt es sich bei diesen Erleichterungen allerdings um einen Gesetzesentwurf. Jetzt folge der parlamentarische Prozess, bei dem sich Institutionen und Sozialpartner mit Ideen und Vorschlägen einbringen können, sagte Schramböck zum brutkasten. Sie rechne damit, dass dieser Prozess im September abgeschlossen sei und die Umsetzung beginnen könne. Zur Kritik, dass das Verfahren ganz unabhängig vom Punktesystem zu langsam ist, meinte Schramböck, dass diese Verfahrensdauer halbiert werden soll. Jeder Fall sei aber weiterhin individuell zu betrachten.

Schramböck zur RWR-Karte

Beteiligungsfreibetrag? Liegt im Finanzministerium

„Es ist wichtig, die Rahmenbedingungen laufend auszubauen. Das ist uns schon gelungen, aber es gibt noch einiges zu tun. Das ist auch meine Aufgabe als zuständige Startup-Ministerin. Wir haben zum Beispiel das Budget der FFG verdoppelt und das steht auch den Startups, die sehr forschungsintensiv sind, zur Verfügung“, sagte Schramböck im Interview mit dem brutkasten am Rande der Präsentation des aktuellen Austrian Startup Monitors. Für die Detailarbeit bei wichtigen Forderungen ist sie jedoch auf ein anderes Ministerium angewiesen: „Das liegt in der Verantwortung des Finanzministeriums“, sagte die Ministerin auf den Beteiligungsfreibetrag angesprochen – das Wirtschaftsministerium werde sich dafür einsetzen.

FlexKap: „Österreich geht isolierten Weg bei Notariatsakt“

Bereits einen Schritt weiter sind die Verhandlungen bei der neuen Gesellschaftsform, die derzeit unter den Titeln FlexKap oder FlexCo läuft und für die es bereits konkrete Entwürfe gibt. Auch da laufen laut Schramböck die Verhandlungen mit dem Justizministerium. „Die Vorschläge, die am Tisch liegen sind gut, aber nicht ausreichend. Aus meiner Sicht müssen wir überlegen, wie wir in Österreich mit dem Thema Notariatsakt umgehen. Österreich geht da immer noch einen isolierten Weg. Mir ist wichtig, dass es nicht nur um die Kosten der Gründung, sondern auch um die Vereinfachung und die Geschwindigkeit geht. Das hat das Startup-Komitee auch ganz klar dargelegt und dafür werde ich mich einsetzen“.

„Brauchen mehr Gründerinnen und Investorinnen“

Dass die Neugründungen in Österreich laut dem Austrian Startup Monitor seit 2017 sinken sieht Schramböck nicht als Alarmsignal: „Für ein Covid-Jahr ist 2021 sehr gut gelaufen mit über 235 Neugründungen in diesem Bereich. Das ist ein Impuls für Innovationen für Österreich. Jetzt nach der Covid-Krise erwarten wir wieder mehr Neugründungen“. Nachholbedarf sieht sie beim Frauenanteil in Startups, vor allem bei den Gründerinnen. „Bei der aws wollen wir stärker jene Unternehmen unterstützen, die Frauen beteiligen. Wir haben zwei Themen: Wir brauchen mehr Gründerinnen und wir brauchen mehr Investorinnen. Die Gremien sind oft männerdominiert und deshalb geht das Geld oft in Richtung Männer und das muss sich ändern“.

Schramböck im Interview bei der Präsentation des Austrian Startup Monitors

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


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Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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