23.03.2022

1,4 Milliarden Euro: Ausschreibung für zweite Breitbandmilliarde startet

Telekommunikationsministerin Elisabeth Köstinger gab am Mittwoch den Startschuss für die Auszahlung der zweiten Breitbandmilliarde in Höhe von 1,4 Milliarden Euro bekannt. Ab 23. März können die Förderanträge bei der FFG gestellt werden.
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(c) BLRT

Die österreichische Bundesregierung hat sich bis zum Jahr 2030 den flächendeckenden Breitbandausbau zum Ziel gesetzt. Um den Prozess zu beschleunigen stehen insgesamt 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Die erste Breibandmilliarde wurde bereits ausgezahlt. Nun folgt die zweite Tranche, wobei seit heute, 23. März, Anträge für die zweite Breitbandmilliarde (1,4 Milliarden Euro) gestellt werden können. Sie setzt sich aus Mitteln Resilienzfonds der EU (891 Millionen Euro), Erlösen aus der Frequenzvergabe (389 Millionen Euro) und dem Konjunkturpaket (166 Millionen Euro) zusammen.

Die vier Förderprogramme

Die 1,4 Milliarden Euro werden nun im Rahmen von vier Förderprogrammen ausgezahlt. Dazu zählen “Open Net” (450 Millionen Euro) und “Access” (150 Millionen Euro) für Infrastruktur und Telekommunikationsbetriebe, Landesgesellschaften oder Gemeinden. Beide Ausschreibungen laufen bis 23. März 2020.

Das Programm “Connect” (48 Millionen Euro) richtet sich hingegen an öffentliche Einrichtungen, Klein- und Mittelunternehmen und erstmals auch an landwirtschaftliche Betriebe. Hierfür sind laufend Einreichungen möglich. Zudem werden im Programm “Giga-App” (9,3 Millionen Euro) Förderungen für 5G-Anwendungen für alle Anwender:innen vergeben. Die Ausschreibung hierfür endet am 27. September 2022.


Alle Details zur zweiten Breitbandmilliarde

  1. Access | Ausschreibungsende 23. Mai 2022
  • Das Förderungsprogramm richtet sich an Infrastruktur- und Telekommunikationsbetriebe, wie auch an Landesgesellschaften oder Gemeinden.
  • Access strebt die Verfügbarkeit von Gigabit-fähiger Kommunikationsinfrastruktur in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden.
  • Im Vordergrund steht das Interesse an einer flächendeckenden Versorgung von Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit Gigabit-fähigen Zugängen und der damit verbundenen Möglichkeit, innovative Dienste zu nutzen.
  • Der Förderungssatz des Bundes beträgt im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten, bei einem flächendeckenden Ausbau bis zu 65 Prozent.
  1. OpenNet | Ausschreibungsende 23. Mai 2022
  • Das Förderungsprogramm richtet sich ebenfalls an Infrastruktur- und Telekommunikationsbetriebe, wie auch an Landesgesellschaften oder Gemeinden.
  • Den Förderungswerbern wird ermöglicht größere Projekte zu planen und umzusetzen. Dies bewirkt eine höhere finanzielle Dotierung und damit die Möglichkeit, diese Mittel mit Mitteln aus dem Kapitalmarkt oder aus Europäischen Finanzierungsschienen zu hebeln.
  • Der Förderungssatz des Bundes beträgt im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten, bei einem flächendeckenden Ausbau bis zu 65 Prozent.
  1. Connect | laufende Einreichungen
  • Das Förderungsprogramm richtet sich an öffentliche Einrichtungen, Klein- und Mittelunternehmen und erstmals auch an landwirtschaftliche Betriebe.
  • Unterstützt wird der nachfrageorientierte Glasfaserausbau im gesamten Bundesgebiet. Die unmittelbare Anbindung an das Glasfasernetz ist oft nur mit umfangreichen tiefbaulichen Maßnahmen und somit erheblichen Grabungskosten verbunden. Durch Connect sollen die einmaligen Kosten für die Herstellung eines Glasfaseranschlusses reduziert werden.
  • Kurze Projektlaufzeit von maximal 12+6 Monaten um sowohl die Förderungsnehmer schnell an das Glasfasernetz anzuschließen als auch die Auszahlungen zu beschleunigen.
  • Die Förderungen des Bundes betragen im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 75 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten. Bei öffentlichen Bildungseinrichtungen kann der Förderungssatz des Bundes auf 90 Prozent erhöht werden. 
  1. GigaApp | Ausschreibungsende 27. September 2022
  • Mit dem Programm GigaApp werden 5G Anwendungen für alle Anwender gefördert.
  • Ziel ist daher die Entwicklung von innovativen, vorbildhaften, regionalen Anwendungen und Diensten, auf Basis von Gigabit-fähige Netzen.
  • Dadurch die Entwicklung innovativer digitaler Anwendungen und Dienste soll die Nachfrage nach Gigabit-fähigen Internetzugängen stimuliert werden.
  • Der Förderungssatz des Bundes beträgt im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 60 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten

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SSCH Büro Wien
Das neue SSCH Büro in Wien (c) SSCH

Das ursprünglich im oberösterreichischen Hagenberg angesiedelte Forschungszentrum Software Competence Center Hagenberg (SCCH) findet sich seit November diesen Jahres auch in Wien. Das neu eröffnete Büro in der Bundeshauptstadt ist bei der TÜV AUSTRIA Data Intelligence angesiedelt.

Das Forschungszentrum SSCH befasst sich seit rund 25 Jahren mit Data- & Software-Science. Die außeruniversitäre Einrichtung fokussiert sich dabei auch schon länger auf die enge Zusammenarbeit zwischen Forschung und Startups (brutkasten berichtete).

Office in der Innenstadt 

„Der Hauptsitz des SCCH ist Hagenberg, hier sind wir fest verankert. Allerdings haben wir viele Mitarbeiter:innen aus Niederösterreich oder Wien, die gerne das Angebot eines Büros in Wien nützen. Das bietet uns auch unmittelbaren Zugang zu potenziellen Kunden und neuen Geschäftsmöglichkeiten“, sagt CEO Markus Manz.

Ein weiterer Vorteil für Manz sind die zahlreichen Studierenden in der Stadt: „In Wien finden wir sehr gut ausgebildete Fachkräfte. Regelmäßig vergeben wir Praktika, Masterarbeiten und natürlich auch konkrete Jobangebote. Nicht alle wollen ihren Lebensmittelpunkt nach Oberösterreich verlegen – jetzt können wir ihnen auch hier attraktive Arbeitsplätze vor Ort anbieten.“

Austausch mit TÜV

Das neue SCCH-Büro ist bei der TÜV AUSTRIA Data Intelligence angesiedelt. Diese ist Teil der TÜV Austria Gruppe und entwickelt KI- und Softwarelösungen, die auf die spezifischen Anforderungen von Unternehmen zugeschnitten sind. Ziel ist es, Geschäftsprozesse und Entscheidungen durch digitale Werkzeuge wie Data Engineering, Data Science und Machine Learning zu vereinfachen und zu optimieren.

„Sowohl im Team von TÜV AUSTRIA Data Intelligence als auch beim SCCH arbeiten hochqualifizierte Expert:innen. Der interdisziplinäre Austausch – sei es beim Kaffee oder in gemeinsamen Projekten – bringt beiden Unternehmen spürbare Vorteile“, betont Martin Hofstätter, General Manager von TÜV AUSTRIA Data Intelligence.

Zusammenarbeit bei der Zertifizierung von KI  

Das Joint Venture von TÜV AUSTRIA und SCCH arbeitet in enger Kooperation mit dem Institut für Maschinelles Lernen der JKU Linz daran, die neuesten Standards im Bereich der KI-Sicherheit zu entwickeln und zu sichern. „Wir beobachten ein steigendes Interesse an der Zertifizierung von KI-Systemen. Hier in Wien können wir unser Know-how optimal an Kunden, Interessensvertretungen und Netzwerkpartner weitergeben“, sagt Markus Manz.

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