19.03.2022

Dark Side of Entrepreneurship: Was man von Al Capone & Co. lernen kann

Teil 3 von 3: „Criminal Entrepreneurship“ ist unternehmerisches Handeln, das sowohl illegal als auch illegitim ist.
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Serie „The Dark Side of Entrepreneurship“: In drei Teilen beleuchtet Nikolaus Franke illegales, aber legitimes Unternehmertum. Franke ist wissenschaftlicher Leiter des Professional MBA Entrepreneurship & Innovation der WU Executive Academy. Beim Stichwort „Entrepreneur“ denkt man unweigerlich an unternehmerische Helden wie Elon Musk, Steve Jobs und Jeff Bezos, die durch ihre Innovationskraft für Fortschritt, Wohlstand und Beschäftigung sorgen. Doch auch jenseits des gesetzlichen Rahmens oder bestehender Konventionen finden Innovatoren neue Geschäftsmöglichkeiten, die sie mit Kreativität und Energie erfolgreich nutzen. Weltweit untersuchen daher immer mehr Forschungsprojekte, welche Formen von „Dark Entrepreneurship“ es gibt, was man von ihnen lernen kann und unter welchen Bedingungen die dunkle Seite des Unternehmertums sogar gesellschaftlichen Nutzen stiften und damit die helle Seite stärker strahlen lässt.


Verbrechen fasziniert. Nach einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts IMAS lesen 70% der Österreicher Krimis. Für das ZDF analysierte der Journalist Glenn Riedmeier das Programm des Jahres 2015 und kam auf über viereinhalbtausend gesendete Morde – mehr als zehnmal so viele wie in Deutschland tatsächlich stattfanden. Millionen Menschen bestaunen die Cleverness der Raubzüge in der Ocean’s Trilogie oder der „Haus des Geldes“ Serie, vom Computerspiel Grand Theft Auto wurden 240 Millionen Einheiten verkauft. 

Entrepreneurship und Verbrechen 

Entrepreneure stellen Regeln in Frage. Gehören dazu auch rechtliche Regeln? In einer vielzitierten Studie untersuchten Zhang und Arvey anhand von Längsschnittdaten, ob Einträge ins Strafregister als Jugendliche eine Prognose erlauben würde, ob sie später als Erwachsene eine Laufbahn als Manager oder als Entrepreneur einschlagen würden. Es zeigte sich, dass milde Formen der Gesetzesübertretung (z.B. betrunkenes Autofahren, Beteiligung an Schlägereien in der Schule, Schulverweise etc.) bei Entrepreneuren tatsächlich signifikant häufiger vorkamen als bei Managern. Für wirklich kriminelle Taten (z.B. Diebstahl) ergab sich dagegen kein Unterschied. Man kann daraus folgern, dass Entrepreneure in ihrer Entwicklung tatsächlich eine Tendenz haben, auch rechtliche Grenzen auszuloten. Allerdings beschränken sie sich dabei vergleichsweise harmlosen Delikten. 

Umgekehrt gibt es jedoch auch Verbrecher, die unternehmerisch handeln. Manchen Verbrechen liegt eine innovative Idee zugrunde, und man kann ihre Taten als Identifikation und Nutzung einer – zwar dunklen und bösen, aber eben doch – unternehmerischen Gelegenheit interpretieren. 

Bei aller gebotenen Distanzierung von der rechtlichen und moralischen Verwerflichkeit ihrer Taten, sie illustrieren wichtige unternehmerische Prinzipien sehr gut:

Prinzip 1: Mit Innovation überraschen

Louis Moore, Henry Jackson und Melvin Cale waren gewöhnliche Verbrecher, als sie am 10. November 1972 dem Piloten des Southern-Airways Fluges 49 aus Birmingham, Alabama, eine Pistole an die Schläfe hielten. Flugzeugentführungen waren damals beinahe an der Tagesordnung. Seit Ende der 60er Jahre kam es allein in den USA fast jede zweite Woche zu einem Vorfall. Sie forderten 10 Mio. Dollar, man hielt sie hin. Da kam Jackson eine Idee, die die Luftfahrt verändern sollte. Er drohte: Wenn nicht gezahlt wird, dann würden sie das Flugzeug in das Atomkraftwerk Oak Ridge rasen lassen. Bundespolizei, Air Force und die Betreiber waren wie gelähmt. Niemand war je auf diesen Gedanken gekommen. Es gab keine Vorkehrung, keine Abwehrpläne, nicht einmal eine Vorstellung von der Dimension der möglichen Katastrophe. Die Radikalität dieser innovativen Drohung und die Lähmung der beteiligten Stellen waren so groß, dass man die Entführer bei einer Zwischenlandung in Lexington, Kentucky, sogar noch frisch auftanken und starten ließ. Mit zwei Millionen Dollar Beute endete die Entführung schließlich auf Kuba. 

Ein anderer besonders innovativer Verbrecher war der als „Dagobert“ bekannt gewordene Kaufhauserpresser Arno Funke. Er die überraschte Polizei bei den 30 versuchten Geldübergaben mit immer neuen technischen Konstruktionen. Einmal ließ er das Geld beispielsweise in einer Streusandkiste deponieren. Während die Polizei dem Erpresser auflauerte, griff er sich die Beute unbemerkt von unten und flüchtete in der Kanalisation – er hatte die Kiste auf einen präparierten Kanaldeckel gestellt. Kreativität und neuartige Ideen stellen auch für Entrepreneure im legalen und legitimen Bereich DEN zentralen Wettbewerbsfaktor dar. Der Erfolg von Steve Jobs, Dietrich Mateschitz und Walt Disney basiert zu einem guten Teil auf der Fähigkeit, die Welt mit Innovation zu überraschen.

Prinzip 2: Fake it till you make it

Ein seriös wirkender Herr namens Charles Ponzi versprach 1920 in Boston eine Verzinsung von 50% innerhalb von 45 Tagen. Und tatsächlich: Die ersten Geldgeber erhielten das Geld. Ponzi bezahlte es aus den Einlagen derjenigen, die schnell von der märchenhaften Rendite angelockt worden waren. Innerhalb von wenigen Wochen raffte auf diese Weise ein stattliches Vermögen zusammen, nach heutiger Währung fast 200 Millionen Euro. Als alles zusammenbrach, war es der bis dahin der größte Finanzbetrug aller Zeiten. Bis heute steht das „Ponzi Scheme“ im Englischen für Schneeballsysteme im Allgemeinen. In den Schatten gestellt wurde Ponzi 2008 von Bernie Madoff. Der schaffte sogar 65 Milliarden Dollar Schaden und zeigte damit, dass man auch als Imitator erfolgreich sein kann – zumindest eine Zeit lang. Der zeitweilige Erfolg von Hochstaplern wie dem „Verkäufer“ des Eifelturms Victor Lustig 1925 oder dem Postboten Gert Postel, der sich in den 90er Jahren als Psychiater Dr.med. Dr. phil. Clemens Bartholdy ausgab, ist erstaunlich. Dem „Hauptmann von Köpenick“ wurde sogar ein literarisches Denkmal gesetzt. 

Vollmundige Versprechen und großartige Prognosen kann man auf jedem Pitch-Wettbewerb und jeder Crowdfunding-Plattform beobachten. Ein Entrepreneur, der seine Start-up-Idee still, bescheiden und voll Understatement kommuniziert, wird kaum einen Investor überzeugen. Das beste Beispiel für „Fake it till you make it“ im Entrepreneurship ist vermutlich der Vertrag über die Lieferung eines Betriebssystems, den ein gewisser Bill Gates 1980 mit der riesigen IBM schloss. Gates wusste, dass es für Microsoft unmöglich sein würde, die Software in so kurzer Zeit selbst zu entwickeln. Also kaufte er der Firma Seattle Computer für 50.000 Dollar ihr System ab und modifizierte es leicht zu MS-DOS. Der Deal beschert ihm nach wie vor Milliarden und gilt als einer der lukrativsten Verträge der Wirtschaftsgeschichte.

Prinzip 3: Business Planning ist die halbe Miete

Der Dresdner Juwelendiebstahl 2019 war vorbereitet wie in einem Heist-Movie. Schon Tage vor dem Einbruch hatten die Täter ein Fenstergitter am Historischen Grünen Gewölbe durchtrennt und wieder eingesetzt. In der Tatnacht legten sie den Theaterplatz in Dunkelheit, indem sie einen brennenden Kochtopf unter einen Stromkasten in den Katakomben des Dresdner Pegelhauses unter der Augustusbrücke stellten. Dann drückten sie ein Fenster des Schatzgewölbes aus der Verankerung und stiegen über eine Leiter in den dunklen Pretiosensaal ein. Von dort gingen sie zum Juwelenzimmer, zertrümmerten die Vitrine mit einer Axt und entnahmen ihr zielgerichtet drei besonders wertvolle Garnituren aus dem 18. Jahrhundert. Der Verlust betrug über 100 Millionen Euro. 

Komplexität, Zeitdruck und Dynamik eines Start-ups machen es ebenfalls nötig, professionell, integriert und gründlich zu planen. Wer die parallele Entwicklung der Technologie, die Partner- und Investorensuche, den Aufbau einer Organisation sowie die Erschließung der Kundensegmente spontan und aus dem Bauch heraus betreibt, hat schlechte Karten. In allen Entrepreneurship-Ausbildungen stellt das Business Planning daher ein zentrales Element dar. 

Prinzip 4: Agilität und Wissensmanagement 

Die Illegalität schafft für das organisierte Verbrechen besonders herausfordernde Bedingungen. Alle schriftlichen Dokumente sind potenzielle Beweismittel. Führung, Zuständigkeiten, Aufbauorganisation, Prozesskoordination und -regeln, Anweisungen und Befehle, Personalentwicklung, CRM, Wissensspeicherung und –weitergabe sowie das gesamte Rechnungswesen sind damit deutlich erschwert. Es verwundert nicht, dass einem Gangster wie Meyer Lansky, einem der wichtigsten Köpfe der sogenannten Kosher Nostra in den USA, ein ungewöhnliches Zahlengedächtnis nachgesagt wurde. Verhaftungen und Auseinandersetzungen mit rivalisierenden Banden schaffen zusätzlich die Notwendigkeit, besonders schnell und koordiniert zu handeln. Das organisierte Verbrechen ist daher ein Musterbeispiel für schlanke, dezentrale und agile Strukturen.

Diese Eigenschaft teilen sie mit Start-ups, die der überlegenen Finanzkraft bestehender Unternehmen in gleicher Weise mit Schnelligkeit und Flexibilität begegnen. 

Entrepreneurship und Innovation für eine friedlichere und bessere Welt

Die Analyse der dunklen Seite von Entrepreneurship schafft nicht nur eine Lernchance für die wichtige und gesellschaftlich wertvolle helle Seite. Das Entrepreneurship-Toolset hilft auch bei der Bekämpfung der illegalen und illegitimen Formen. 

Als im 13. Jahrhundert im Süden von China ein erschlagener Bauer gefunden wurde, ließ sich der ermittelnde Beamte von allen 70 Bauern des Dorfes ihre Sicheln zeigen. An keiner waren Blutspuren zu sehen. Doch der Beamte hatte eine innovative Idee. Er ließ die Klingen auf das Feld legen und beobachtete, was geschah. Innerhalb kurzer Zeit war eine von Schmeißfliegen bedeckt – ein klares Indiz. Der überraschte Eigentümer der Sichel gestand den Mord. 

Die Geschichte der Kriminalistik ist voll von kreativen und wirkungsvollen Innovationen, vom Fingerabdruck bis zur DNS-Analyse, und von unternehmerischen Ermittlern. 

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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