18.01.2022

Accenture: So könnte Österreich bei E-Health zur Spitze aufschließen

Eine aktuelle Befragung hat ergeben, dass Patient:innen mehr Digitalisierung wollen. Länder wie Dänemark und Estland machen vor, wie man diesen Wunsch erfüllen kann.
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Michael Zettel ist Country Managing Director von Accenture Österreich © Accenture/Inmann
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Mit der elektronischen Gesundheitsakte ELGA hat Österreich einst zu den Vorreitern im Bereich E-Health gehört. Mittlerweile sind andere Länder in dem Bereich aber wesentlich weiter und Österreich ins Hintertreffen geraten. Im E-Health-Index der Bertelsmann-Stiftung liegt das Land nur noch im Mittelfeld. “Während die Digitalisierung während der Pandemie in vielen Bereichen einen Sprung gemacht hat, ist das im Gesundheitssystem nicht in dem Ausmaß passiert”, sagt Michael Zettel, Country Managing Director bei Accenture Österreich. Dabei sind Patient:innen dem Thema durchaus aufgeschlossen und wünschen sich mehr Digitalisierung. 

E-Health: Wünsche und Bedenken von Patient:innen

“Digitalisierung muss Patient:innen dienen”, sagt Zettel. Das habe Accenture bei der aktuellen Studie zum Gesundheitssystem berücksichtigt und mehr als 1300 Patient:innen befragt. Das Ergebnis: “Patient:innen wollen mithilfe der Digitalisierung gesünder werden”, betont Zettel. Bei der Präsentation der Studie zeigte Accenture dieses Ergebnis exemplarisch an virtuellen Terminen bei Ärzt:innen. 60 Prozent der Befragten würden sich solche Termine außerhalb der Öffnungszeiten wünschen und 57 Prozent würden Befunde bei solchen Terminen besprechen. 

Das stärkste Argument für Digitalisierung in diesem Bereich: Wartezeiten. Die größten Bedenken: Datenschutz. Bedenken haben befragte Patient:innen vor allem bei Vorsorgeuntersuchung, psychologischer Beratung, der Erfassung von Gesundheitswerten und Nachsorge nach Krankenhausaufenthalten. In diesen Bereichen sprach sich die Mehrzahl für persönliche Termine aus. In der derzeitigen Praxis würde die Terminvereinbarung mit Ärzt:innen in Österreich noch zu fast 90 Prozent vor Ort oder per Telefon erfolgen. Die Pandemie habe daran kaum etwas geändert, erklärte Philipp Krabb von Accenture bei der Präsentation. Eine Befragung im März 2020 habe ein ähnliches Bild ergeben wie die Befragung im Mai 2021. 

Wie eine E-Health-Plattform aussehen könnte

Aus diesen und weiteren Antworten in der Befragung schließt Accenture, dass Patient:innen in Österreich grundsätzlich offen wären für mehr Digitalisierung im Gesundheitsbereich. Die Lösung wäre aus Sicht der Unternehmensberater eine Gesundheitsplattform nach dem Vorbild der Spitzenreiter im E-Health-Index. In Estland gibt es mit E-Estonia und in Dänemark mit sundhed digitale Gesundheitsplattformen für den standardisierten Austausch zwischen Gesundheitsdienstleister:innen und Patient:innen. Dort können unter anderem auch Termine vereinbart und Befunde ausgetauscht werden. Einen solchen “Single Point of Access” würde Accenture auch für Österreich empfehlen. Ein “Symptomchecker” könnte auf einer solchen Plattform etwa eine Blutabnahme und einen Arztbesuch vorschlagen, die Terminvereinbarung ermöglichen, Befunde übermitteln und bereit stellen und sogar den Austausch mit anderen Patient:innen anbieten, beschreibt Teresa Herold von Accenture.  

Zettel empfiehlt, dass eine solche Plattform von der öffentlichen Hand betrieben werden solle und zwar zentral auf Bundesebene, um verschiedene Systeme in den Bundesländern zu vermeiden. ELGA sei grundsätzlich technisch eine gute Grundlage, bleibe bisher aber in der Leistung für Patient:innen hinter den Erwartungen zurück. Derzeit finde man in ELGA viel zu wenige Datenpunkte, kritisiert Krabb. Ein Punkt, der auch der Bertelsmann-Stiftung im E-Health-Index aufgefallen ist: In Österreich ist das Gesundheitssystem was die Datennutzung und Vernetzung anbelangt vergleichsweise unterentwickelt. Zudem fehlen ELGA natürlich zentrale Funktionen, die auf der Wunschliste der Patient:innen stehen – etwa eine zentrale Terminvereinbarung. 

Damit eine neue E-Health-Plattform von Patient:innen in Österreich gut angenommen wird, müsse man Datenschutz von Beginn an mitdenken. Das habe die Befragung ganz klar gezeigt. Sundhed in Dänemark bringt es einige Jahre nach Einführung auf eine Nutzungsrate von rund 45 Prozent der Bevölkerung, wobei die Rate bei den Über-60-Jährigen noch immer bei 40 Prozent liegt. Die flächendeckende Nutzung sei auf jeden Fall eine Herausforderung, die man mit einer großen Marketingkampagne begleiten müsse, so die Expert:innen. 

Volkswirtschaftlicher Effekt von mehr E-Health

Eine Gesundheitsplattform würde nicht nur Patient:innen etwas bringen. Accenture führt auch volkswirtschaftliche Effekte ins Treffen. Das Gesundheitssystem in Österreich sei vergleichsweise teuer. Derzeit liegen die Kosten bei rund 10 Prozent des BIP, während der EU-Schnitt bei 8,5 Prozent des BIP liegt. “Es ist nicht schlecht, wenn wir uns die Gesundheit der Bevölkerung etwas kosten lassen”, sagt Josef El-Rayes von Accenture. “Allerdings liegen in Österreich die gesunden Lebensjahre unter dem EU-Schnitt, obwohl die Lebenserwartung höher ist als in anderen Ländern”. Dass das Gesundheitssystem dennoch so teuer ist, liege an der hohen Komplexität. Digitalisierung sei dafür ein starker Hebel. Konkret geht Accenture davon aus, dass jährlich im Gesundheitssystem eine Million Arbeitsstunden eingespart werden könnten. Laut Wifo wären Einsparungen von bis zu 2 Prozent des BIP möglich. 

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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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