17.01.2022

Google-Analytics-Urteil: Diese Maßnahmen solltest du jetzt setzen

Gastbeitrag: Nach einem richtungsweisenden Urteil zu Google Analytics in Österreich sollten alle Unternehmen ihren Einsatz des Tools prüfen.
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Jan Königstätter von otago © Otago Online Consulting/Unsplash/Montage: brutkasten
Jan Königstätter von otago © Otago Online Consulting/Unsplash/Montage: brutkasten

Die österreichische Datenschutzbehörde sorgte Anfang Jänner 2022 mit einer Entscheidung zu Google Analytics für Aufsehen. Die Nutzung des Analysetools von Google durch netdoktor.at verstoße gegen die DSGVO. Zu diesem Schluss kam die DSB nach einer Musterbeschwerde der NGO noyb, hinter der der bekannte Datenschutzaktivist Max Schrems steht. Bei einigen erfassten Daten handle es sich im Fall von netdoktor.at um persönliche Daten, so die Behörde.

Ein Urteil, das sich generell auf die Nutzung von Google Analytics durch österreichische (und europäische) Unternehemn auswirken könne, ist noyb überzeugt. Doch welche konkreten Auswirkungen erwarten Experten und was kann man jetzt schon tun, um sich abzusichern? Der brutkasten hat bei Jan Königstätter nachgefragt. Er ist Co-Founder der Wiener Agentur otago und Experte für Suchmaschinenoptimierung und -Marketing.

Das eigene GA-Setting kann sich unterscheiden

„Prognosen sind kompliziert, besonders wenn es um Gerichtsentscheidungen und Rechtssicherheit geht. Alle Entscheider:nnen und Organisationen müssen sich im Klaren sein, dass es derzeit nur Spekulationen über zukünftige Entscheidungen geben kann“, so Königstätter. „Die Entscheidung der Datenschutzbehörde hat für einen konkreten Fall eine Entscheidung getroffen, der sich doch erheblich vom eigenen Setting unterscheiden kann. Google Analytics wurde zum beanstandeten Zeitpunkt ohne Zustimmung der User:nnen ausgeliefert und auch die IP- Anonymisierung war nicht 100% umgesetzt“.

Infografik: So funktioniert eine serverseitige Tag-Manager-Konfiguration © otago
Infografik: So funktioniert eine serverseitige Tag-Manager-Konfiguration © otago

DSGVO: Den Einsatz von Google Analytics besser absichern:

  • Zustimmung der User:nnen bevor das Tracking gestartet wird, sollte Standard sein.
  • Dies kann sowohl über eine eigene Implementierung erreicht werden oder mit einer Consentmanagement Plattform.
  • Die IP Adresse sollte anonymisiert sein
  • Check, ob nicht aus Versehen personenbezogene Daten an Google Analytics gesendet werden (Beispiel: Emailadresse aus einem Formular in der URL)
  • Eine klar formulierte Datenschutzerklärung inkl. Hinweise auf mögliche Datenübermittlung an Dritte (und Drittstaaten)

Google Analytics & Datenschutz: Zusätzliche Maßnahmen

Was geht noch, wenn ich bereit bin mehr Aufwand zu investieren?

  • Serverseitiges Tracking: Hier hat man die Kontrolle darüber, welche Daten weitergegeben werden und auch die Option, etwaige Daten zu filtern & ändern. Bedenken sollte man hier auch, dass Infos der Toolanbieter durchaus zu hinterfragen sind. Das Eigeninteresse an den Lösungen schafft nicht unbedingt eine neutrale Position.
  • Google Analytics kann auch Cookie-less über eine selbst erzeugte UserID verwendet werden.

Für beide technische Maßnahmen gibt es mittlerweile eine Reihe von Anbietern, die bei der Umsetzung unterstützen. Hat man damit Rechtssicherheit? „Nein, weil auch hier wieder gilt, dass eine Individualbeurteilung durch Gerichte erfolgt, und solche Umsetzungen in der Regel noch keinen Weg vors Gericht gefunden haben“, so Königstätter.

Keine Webanalyse ist auch keine Lösung

Fix ist, wer darauf setzt, die Webanalyse gar nicht mehr einzusetzen, hat sofort Verluste. Weder erlangt man so ausreichend Daten um das eigene Angebot zu verbessern. Noch kann man Online Marketing effizient einsetzen. Man hat so sicher einen teuren Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Mitbewerb. Ein erheblicher Schaden tritt mit dieser Entscheidung also sofort ein.

Fazit: Jede:r muss hier für sich Verantwortung übernehmen.

Über den Autor

Jan Königstätter ist Experte für Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenmarketing. 2014 gründete Königstätter gemeinsam mit Markus Inzinger Otago Online Consulting GmbH. otago ist auf Suchmaschinenoptimierung und Performancemarketing spezialisiert und hat Standorte in Wien und Linz. otago ist Partner vom Handelsverband und Google Premier Partner. Neben technischem Coaching und Mentoring des operativen otago-Teams hält Königstätter laufend Vorträge und Workshops für diverse Unternehmen und auf Kongressen. Seit 2017 ist Jan Königstätter Google Digital Workshop Certified Trainer.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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