06.01.2022

Die Hintergründe zum Streit rund um die EU-Taxonomie

In der ersten Podcast-Folge des Jahres sprechen wir mit dem Wiener Rechtsanwalt Florian Stangl über die aktuelle Kontroverse rund um die EU-Taxonomie. Nach Plänen der EU-Kommission könnten künftig Investitionen in Atomenergie und Erdgas als nachhaltig gelten, was zu breiter Kritik führte.
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Das neue Jahr 2022 wurde mit einer umweltpolitischen Kontroverse rund um die EU-Taxonomie eingeläutet. Stein des Anstoßes: Nur wenige Stunden vor dem Jahreswechsel hat die Europäische Kommission am Silvesterabend einen vertraulichen Entwurf eines Rechtsaktes verschickt, der Atomenergie und Erdgas in die EU-Taxonomie aufnehmen soll. Demnach könnten künftig Investitionen in diese Energieformen als nachhaltig gelten.

Zahlreiche Umweltschutzorganisationen, wie WWF oder Global 2000, reagierten mit breiter Kritik. Neben dem Inhalt des Rechtsaktes wurde unter anderem der Zeitpunkt und die kurze Konsultationszeit kritisiert. Demnach haben die Mitgliedsstaaten nur mehr bis zum 12. Jänner 2022 Zeit, auf diese hochkomplexe Materie zu reagieren. Auch Klimaschutzministerin Leonore Gewessler bezeichnet das Vorgehen der EU als „Nacht- und Nebelaktion“ und stellte eine Klage in Aussicht.

Welche Chancen eine derartige Klage hätte und wie es im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nun weitergeht, darüber klärt uns in der aktuellen Podcast-Folge der renommierte Wiener Rechtsanwalt Florian Stangl von Niederhuber & Partner Rechtsanwälte auf. Stangl verfügt über eine mehrjährige Expertise in den Bereichen Energie- und Klimarecht.

Die zwölftägige Frist zur Stellungnahme ist sehr kurz. Wenn es eine Klage gibt, müsste man sich anschauen, ob es sich hier nicht um einen Verfahrensfehler handelt.

Florian Stangl mit Bezugnahme auf die Better Regulation Verordnung der EU

Shownotes und Themenpunkte des Podcast

  • Grundlegendes Wissen zur EU-Taxonomie & Zielsetzung
  • Interessens-Konstellation der EU-Mitgliedsstaaten und geopolitische Hintergründe
  • aktuelle Hintergründe zur delegierten Verordnung der EU-Kommission
  • Chancen einer Klage gegen den Rechtsakt der EU-Kommission (u.a. Better Regulation Verordnung)
  • Mögliche Auswirkungen auf die Finanzwirtschaft
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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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