13.12.2021

Senkung der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber geplant

Arbeitsminister Kocher stellt eine Reduktion der Lohnnebenkosten auf Arbeitgeberseite in Aussicht. Dazu sollen die Zahlungen in den Insolvenzentgeltfonds halbiert werden.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Gefordert wird es seitens der Wirtschaft laufend, nun soll es passieren: eine Senkung der Lohnnebenkosten. Entsprechende Pläne äußerte Arbeitsminister Martin Kocher heute in einer Aussendung. Konkret sollen die Zahlungen in den Insolvenzentgeltfonds von 0,2 Prozent auf 0,1 Prozent der Beitragsgrundlage (Bruttolohn zzgl. Sonderzahlungen) halbiert werden (bei einem Bruttogehalt von 3000 Euro geht es also um rund drei Euro pro Monat). Aus dem Fonds wird die Fortzahlung der Gehälter von Arbeitnehmer:innen in insolventen Unternehmen sichergestellt.

Kocher: Senkung der Lohnnebenkosten bringt 2.500 bis 3.000 neue Jobs

Insgesamt soll die Maßnahme der gesamten heimischen Wirtschaft eine Entlastung von 125 Millionen Euro jährlich bringen. Er erwarte sich zudem, dass dadurch 2.500 bis 3.000 zusätzliche Jobs geschaffen werden, heißt es von Kocher. Er erhoffe sich einen „wirtschaftlichen Impuls“. Die Rücklagen des Insolvenzentgeltfonds sieht er auch nach einer Senkung als ausreichend. Ein Entwurf sei derzeit in Begutachtung, schon am Freitag soll es ein Ergebnis geben.

Begrüßt wird das seitens der Industriellenvereinigung (IV). „Mit der avisierten Senkung der Lohnnebenkosten wird eine Empfehlung der Industrie aufgegriffen, die Unternehmen ab dem kommenden Jahr entlasten würde. Gleichzeitig wäre das ein wichtiger Impuls für den weiteren wirtschaftlichen Aufschwung“, kommentiert IV-Präsident Georg Knill in einer Aussendung. Die Maßnahme sei „ein klarer Schritt in die richtige Richtung und gleichzeitig eine kluge Maßnahme, die Arbeitsplätze sichert und stärkt“.

ÖGB: Kritik und Sorge um Insolvenzentgeltfonds

Kritisch hingegen zeigt sich der Gewerkschaftsbund ÖGB. Leitende Sekretärin Ingrid Reischl zweifelt in einer Aussendung an den erwarteten positiven Effekten: „Eine Senkung der Lohnnebenkosten spart kaum Geld auf Arbeitgeberseite, kleine Betriebe ersparen sich nichts Spürbares und große Unternehmen schaffen damit keine Arbeitsplätze“. Eine Senkung bei den Arbeitgeber:innen werde weder zwangsläufig an die Arbeitnehmer:innen weitergegeben, noch könnten kleine und mittlere Betriebe mit dem ersparten Geld neue Arbeitskräfte anstellen. Die Argumentation Kochers, dass dadurch neue Jobs geschaffen werden könnten sei also nicht nachvollziehbar.

Problematisch sieht Reischl auch die Kürzung des Insolvenzentgeltfonds per se: „Gerade in unsicheren Pandemiezeiten lässt sich kaum voraussehen, wie sich die Insolvenzzahlen entwickeln werden. Erhöht werden die Beiträge in Zukunft wohl eher nicht, auch wenn es möglicherweise notwendig sein würde“. Anderer Meinung ist hier IV-Präsident Knill, der schreibt: „Die Unternehmen haben mit ihren Beiträgen ausreichend Rücklagen für den Insolvenzentgeltsicherungsfonds gebildet“.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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