29.11.2021

Austrian Startups kritisiert Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung der Regierung mit Gegenvorschlag

Für Startups gibt es derzeit in Österreich keine attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter:innen zu beteiligen.
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Markus Raunig von Austrian Startups © Sebastian Popp
Markus Raunig von Austrian Startups © Sebastian Popp

In der jüngsten Steuerreform hat die Regierung in Österreich eine steuerbegünstigte Gewinnbeteiligung von Mitarbeitern ab 1. Jänner 2022 von bis zu 3000 Euro pro Jahr ermöglicht. Für die Startup-Szene allerdings kein Grund zu jubeln, denn die Gewinnbeteiligung ist an die Gewinne des Vorjahres geknüpft und die können Startups selten vorweisen. Gleichzeitig sei der Betrag sehr niedrig angesetzt. Das kritisiert der Think-tank Austrian Startups, der gemeinsam mit der Steuerberatung Mazars einen Gegenentwurf ausgearbeitet hat. Dazu habe man sich Modelle aus anderen Ländern wie Frankreich, Portugal, Estland oder Großbritannien genau angesehen. „Mitarbeiter:innen sollen Investor:innen gleichgestellt werden, denn sie investieren ja ihre Arbeitskraft und ihr Engagement“, betonte Peter Wundsam von Mazars Austria.

Dieses Modell wünschen sich Startups für die Mitarbeiterbeteiligung

Der Vorschlag zur steuerbegünstigten Mitarbeiterbeteiligung nach Mazars sieht so aus:

  • Bei Gewährung der Beteiligung von Mitarbeiter:innen sollen keine Steuern anfallen. Der Hintergrund ist die Regelung für Mitarbeiter:innenbeteiligung, wie sie derzeit gestaltet ist. „Will ein Unternehmen Mitarbeiter:innen beteiligen, muss es zuerst den Unternehmenswert ermitteln lassen und danach echte Kapitalanteile bzw. Substanzgenussrechte oder echte stille Beteiligungen gewähren“, erklärt Wundsam. Die so gewährten Anteile sind in diesem Moment auch steuerpflichtig und zwar bemessen an dem ermittelten Unternehmenswert.
  • Damit dieser Vorteil hauptsächlich von Startups genutzt wird, soll er nur Unternehmen gewährt werden, die jünger als 15 Jahre sind (nach Vorbild Portugal), nicht bösennotiert und Mitarbeiter:innen pro Kopf mit maximal 20 Prozent beteiligen.
  • Die Besteuerung soll erst bei Verkauf der Anteile erfolgen und zwar nach der Kapitalertragssteuer und nicht nach der Lohnsteuer – ungeachtet der Behaltedauer.
  • Jährliche Ausschüttungen sollen bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuerfrei sein.
  • Gab es keine jährlichen Ausschüttungen, kann ein Betrag von 3000 Euro pro Jahr der Haltedauer als Freibetrag beim Verkauf realisiert werden. Maximal sollen fünf Jahre kumuliert werden können, also würde der maximale Freibetrag beim Verkauf der Anteile 15.000 Euro betragen.

Neue Gesellschaftsform in Diskussion

Derzeit arbeitet die Regierung auch an einer neuen Gesellschaftsform, die die Beteiligung von Mitarbeiter:innen erleichtern soll. In Diskussion standen dabei bereits die „Austrian Limited“ oder die „Flexible Kapitalgesellschaft“, die unter den Kürzeln FlexCo oder FlexKap firmiert. Wann und ob diese Gesellschaftsform tatsächlich umgesetzt wird, ist derzeit noch unklar. Austrian-Startups-Chairman Markus Raunig nutzte die Präsentation des Mazars-Modells zur Mitarbeiterbeteiligung einmal mehr, um darauf hinzuweisen, dass die Regierung mehr Maßnahmen für Startups umsetzen müsse.

Bisher nur drei Forderungen der Startup-Szene umgesetzt

Von 36 Empfehlungen von Austrian Startups hätten es immerhin 18 ins Regierungsprogramm geschafft. Nur drei davon seien bisher umgesetzt, gab Raunig zu bedenken. Dabei handelt es sich um die Unternehmensgründung per Videokonferenz, ein Sandbox-Modell, das FinTechs die Entwicklung und Erprobung von Finanzinnovationen unter temporär gelockerten Regularien ermöglicht und die „Entrepreneurship Week“, die unternehmerisches Denken an Schulen vermittelt. Aus Raunigs Sicht gibt es besonderen Handlungsbedarf bei der Rot-Weiß-Rot-Card, um Fachkräfte aus dem EU-Ausland einfacher nach Österreich holen zu können, dem Zugang zu Wachstumskapital und bei bürokratischen Hürden. Die Pandemie solle keine Ausrede sein, denn die habe die Dringlichkeit, innovative unternehmen zu fördern, nur noch erhöht.

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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll hat Digitale Souveränität in einer Aussendung vom letzten Herbst klar zusammengefasst: „Digitale Souveränität heißt, dass Europa selbst entscheidet, wie es seine Technologien nutzt, Daten schützt und Innovationen gestaltet – unabhängig, sicher und im Einklang mit unseren Werten.“

Um Europas Digitale Souveränität zu sichern, stellt Brüssel heute das Gesetzespaket „European Tech Sovereignty“ vor, das die eigene Tech-Branche stärken und die Abhängigkeit von den größten Playern USA und China verringern soll.

Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des EU AI Acts und neuen Souveränitätsgesetzen wandelt sich die Wichtigkeit des Themas: Der Gedanke der Digitalen Souveränität sowie der Unabhängigkeit von Tech-Riesen hat in Brüssel längst Einzug gefunden.

Der Cloud & AI Development Act: Eine Übersicht

Der EU AI Act, der 2024 in Kraft trat, reguliert den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa streng nach Risikostufen, um Anwendern Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit zu garantieren.

Demgegenüber erlaubt der amerikanische Cloud Act den US-Behörden den Zugriff auf Daten von US-Tech-Konzernen, völlig unabhängig davon, in welchem Land diese Server physisch stehen. Wenn eine US-Behörde zum Beispiel Daten von Microsoft fordert, muss Microsoft diese laut US-Recht herausgeben – selbst wenn die Daten auf einem Server in Frankfurt liegen.

Als europäische Antwort darauf führt der Cloud and AI Development Act (CADA) nun ein verbindliches Bewertungssystem (SEAL) für öffentliche Ausschreibungen ein. Dieses Gesetz verpflichtet sensible staatliche Sektoren dazu, bevorzugt rein europäische Cloud-Infrastrukturen zu nutzen, die gegen ausländische Datenzugriffe rechtlich immun sind. Dadurch setzt sich in Zukunft nicht mehr das beste Preis-Leistung-Angebot durch, sondern es muss für besonders kritische Sektoren eine europäische Lösung verwendet werden.

Das Praxisbeispiel Qwant

Laut dem Nachrichtenportal Politico fordern auch die EU-Abgeordneten selbst mehr digitale Souveränität. Dabei soll statt der amerikanischen Suchmaschine Google in Zukunft das französische Qwant als Standard-Suchmaschine im EU-Parlament verwendet werden. Laut einer internen Mitteilung an die Abgeordneten, die Politico vorliegt, erfolgt dieser Schritt im Einklang mit der Verpflichtung des Parlaments zu „digitaler Souveränität und dem Schutz der personenbezogenen Daten von Nutzern“. Die Abgeordneten dürften schon letztes Jahr mehr Unabhängigkeit im Unternehmen gefordert haben.

Auch auf nationaler Ebene von Bedeutung

Zurück in Österreich. Auch hier sorgt die Digitale Souveränität am Mittwoch in der Bundesratssitzung für Gesprächsstoff.

Seitdem die geopolitische Lage gekippt ist, habe Europa bitter gelernt, was es heißt, im Energiebereich nicht souverän zu sein, sagte Staatssekretär Alexander Pröll. „Genau diesen Fehler dürfen wir bei digitalen Technologien kein zweites Mal machen.“ Daten, Clouds und Künstliche Intelligenz (KI) seien die Ressourcen des Jahrhunderts. Wer sie kontrolliert, habe die Macht. Wer sich abhängig macht, werde erpressbar, so Pröll. 

Gehen die Meinungen der österreichischen Parteien normalerweise auseinander, zeigt sich bei diesem Thema Einigkeit: Die Digitale Souveränität sollte auf allen Ebenen angedacht werden und die aktuelle digitale Abhängigkeit von ausländischen – insbesondere US-amerikanischen – Technologieanbietern, stelle ein massives Problem dar.

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