10.08.2021

Lebensmittelindustrie: Massiver Preisanstieg bei Agrarwaren und Verpackung

Der Fachverband der Lebensmittelindustrie schlägt Alarm: Die Branche sehe sich derzeit mit extremen Herausforderungen konfrontiert. Die aktuellen Preissteigerungen seien in zahlreichen Bereichen historisch hoch.
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Getreide Ernteausfälle
© Pixabay

Wetterkapriolen und Ernteausfälle, anhaltende Störungen in den weltweiten Logistikketten sowie stark steigende Transportpreise – all das sind Faktoren, die den produzierenden Lebensmittelbetrieben derzeit das Leben schwer machen. Die Preise für Agrarwaren wie z. B. Getreide, Früchte oder Pflanzenöle erreichen einen historischen Höchststand, ebenso treiben Lieferengpässe bei Verpackungen wie Kunststoff, Kartonagen, Aluminium und dergleichen die Kosten massiv. “Zusätzlich schießen die Transportpreise in die Höhe. Und das alles ziemlich gleichzeitig und in unglaublicher Geschwindigkeit”, erläutert Mag. Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin des Fachverbands der Lebensmittelindustrie. Als Grund führt sie die steigende internationale Nachfrage und damit einhergehende erhöhten Produktionszuwächse im In- und Ausland ins Treffen.

Katharina Koßdorff FV Lebensmittelindustrie
Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin des Fachverbands der Lebensmittelindustrie © WILKE

Herausforderungen auf vielen Ebenen

Im Detail seien rohstoffseitig vor allem Früchte wie Himbeeren, Marillen, Brombeeren oder Heidelbeere stark von den vorherrschenden Wetterextremen betroffen. Aber auch auf den Getreidemärkten kommt es wetterbedingt zur Beeinträchtigung der Qualität und in Folge zu geringeren Erntemengen oder gar Missernten. Die Landwirtschaftskammer Österreich prognostiziert derzeit ein Minus von sieben Prozent bei der Getreidemenge. Zusätzlich führen der Trend zu Glas und die Lage bei Aluminium zu Preissteigerungen bei Verpackungsglas, Blechdeckeln und Konservendosen. In der Schifffahrt haben die Frachtkosten um bis zu 300 % zugelegt. Beim Straßentransport fehlen zum Teil Fahrzeuge und Fahrer. Die Holzknappheit führt etwa dazu, dass Transport-Paletten doppelt so teuer sind wie zuletzt.

Lebensmittelindustrie bedeutender Wirtschaftszweig

Erst kürzlich hat Tiefkühlspezialist Iglo auf die aktuelle Situation aufmerksam gemacht und hinsichtlich des steigenden Kostendrucks auf vielen Ebenen zu einem fairen Umgang von Preisanpassungen in der gesamten Wertschöpfungskette aufgerufen – der brutkasten hat berichtet. Koßdorff möchte ebenfalls Bewusstseinsbildung betreiben und macht den Stellenwert der Lebensmittelindustrie in Österreich deutlich. Als eine der größten Branchen hierzulande mit rund 200 Unternehmen, 27.000 Beschäftigten und einem jährlichen Produktionsvolumen von deutlich über 9 Mrd. Euro stelle sie die Versorgung der heimischen Bevölkerung mit sicheren, qualitativen und leistbaren Lebensmitteln sicher. “Rund 7,6 Mrd. Euro davon werden in Form von Erzeugnissen der Lebensmittelindustrie im Export in über 180 Länder abgesetzt”, so Koßdorff weiter. Der Blick in die Zukunft fällt aus aktueller Sicht wenig rosig aus: “Eine Entspannung der Lage scheint aktuell nicht in Sicht zu sein”, so Koßdorff abschließend.

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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