04.08.2021

Alle Details zur Verlängerung von Ausfallsbonus, Verlustersatz und Härtefallfonds

Die Experten von Ecovis beleuchten im Gastbeitrag alle wichtigen Neuerungen bei der neuerlichen Verlängerung der Covid-Hilfsmaßnahmen.
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Umsatzersatz - Steuern in der Homeoffice-Regelung - Ecovis-Experten zur Verlängerung von Ausfallsbonus , Verlustersatz und Härtefallfonds
(c) Ecovis: Katharina Geweßler & Christoph Puchner

Vor kurzem wurde seitens des BMF durch Verordnung die abermalige Verlängerung des Ausfallsbonus und des Verlustersatzes bekannt gegeben. Außerdem wurde die Förderrichtlinie zur Phase 3 des Härtefallfonds veröffentlicht. Dabei gibt es einige Neuerungen – vor allem leicht adaptierte Voraussetzungen.

Ausfallsbonus II

Adaptierte Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme gleichen im Wesentlichen denen des Ausfallbonus, wobei einige Punkte adaptiert wurden:

  • Voraussetzung für den Ausfallbonus II ist ein Umsatzausfall von 50 Prozent im Betrachtungszeitraum (Kalendermonat) bezogen auf den Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Ersatzrate ist branchenabhängig und leitet sich von der ÖNACE-Kennzahl des Unternehmens ab, unter der die überwiegenden Umsätze erzielt werden:
Kategorie Ersatzrate
A 40 %
B 30 %
C 20 %
D 10 %

Individuelle Ersatzrate multipliziert mit dem Umsatzausfall je Betrachtungszeitraum ergibt den Ausfallsbonus II. Im Gegensatz zur bisherigen Ausgestaltung gibt es beim Ausfallsbonus II keine Möglichkeit mehr, einen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss zu beantragen. Zusätzlich wurden folgende Ausschlussgründe aufgenommen:

  • Die Entnahmen des Inhabers des Unternehmens bzw Gewinnausschüttungen von 1.7.2021 bis 31.12.2021 sind an die wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Insbesondere steht daher der Gewährung eines Ausfallsbonus II die Ausschüttung von Dividenden oder sonstige rechtlich nicht zwingende Gewinnausschüttungen und der Rückkauf eigener Aktien entgegen.
  • Ein Ausfallsbonus II darf nicht gewährt werden, sofern unangemessene Entgelte oder sonstige Zuwendungen an den Inhaber des Unternehmens und dessen Organe gewährt werden (insbesondere Bonuszahlungen an Vorstände und Geschäftsführer zwischen 27.7.2021 und 31.12.2021, sofern diese mehr als 50 Prozent höher als im Wirtschaftsjahr 2019 sind).

Deckelung der Auszahlungshöhe

Der Ausfallsbonus II ist mit 80.000 Euro pro Betrachtungszeitraum gedeckelt (Mindestauszahlung ist 100 Euro). Zudem wurde eine Deckelung abhängig von der Kurzarbeit eingeführt. Die Summe aus Ausfallsbonus II und auf den jeweiligen Betrachtungszeitraum entfallenden Kurzarbeitsbeihilfen (der im jeweiligen Betrachtungszeitraum gegenüber dem AMS abgerechnete Betrag ist relevant, sofern es zu einer Kürzung des abgerechneten Betrags kommt ist der ausbezahlte Betrag gegenzurechnen) darf nicht die Vergleichsumsätze der Periode übersteigen.

Außerdem ist der beihilfenrechtliche Höchstbetrag in Höhe von 1.800.000 Euro zu beachten, wobei einige bereits erhaltene Corona-Unterstützungsmaßnahmen gegenzurechnen sind (z.B. FKZ 800, Lockdown-Umsatzersatz, Lockdown-Umsatzersatz II, aufrechte Haftungen im Ausmaß von 100 Prozent für Kredite zur Bewältigung der COVID-19 Krise des aws oder der, COVID-19-Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds).

Betrachtungszeiträume und Antragstellung

Der mögliche Antragszeitraum wird um drei Monate ausgedehnt (Juli, August und September 2021). Der Antrag für den Ausfallsbonus II ist unverändert ab dem 16. des Folgemonats zu stellen (für den Betrachtungszeitraum Juli 2021 somit ab 16. August 2021). Statt bisher drei Monate hat der Antragsteller nun vier Monate Zeit (d.h. für Juli 2021 bis 15. November 2021), den Antrag einzubringen. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline und kann grundsätzlich durch betroffene Unternehmer selbstständig durchgeführt werden (alternativ können auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Bilanzbuchhalter den Antrag einbringen, sofern eine entsprechende Vollmacht vorliegt).

Verlustersatz II

Adaptierte Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Verlustersatz II gleichen im Wesentlichen denen des ursprünglichen Verlustersatzes. Adaptiert wurde lediglich die Höhe des geforderten Umsatzausfalls, sodass nun ein Umsatzausfall von 50 Prozent (bisher 30 Prozent) im Betrachtungszeitraums (Kalendermonat) bezogen auf den Vergleichszeitraum vorliegen muss.

Betrachtungszeiträume und Antragstellung

Der mögliche Antragszeitraum wird um sechs Monate ausgedehnt (Juli bis Dezember 2021):

Betrachtungszeitraum 1 Juli 2021
Betrachtungszeitraum 2 August 2021
Betrachtungszeitraum 3 September 2021
Betrachtungszeitraum 4 Oktober 2021
Betrachtungszeitraum 5 November 2021
Betrachtungszeitraum 6 Dezember 2021

Anträge können für bis zu maximal sechs Betrachtungszeiträume gestellt werden. Die Betrachtungszeiträume sind so zu wählen, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen. Wurde bereits ein Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Juli 2021 beantragt bzw. erhalten, ist es jedoch laut FAQs nicht schädlich, wenn eine zeitliche Lücke zwischen dem bereits beantragten bzw. erhaltenen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Juli 2021 und dem Verlustersatz für Betrachtungszeiträume ab dem Juli 2021 besteht. Die beiden Verlustersätze sind getrennt zu betrachten.

Die Auszahlung des Verlustersatzes kann in zwei Tranchen über FinanzOnline beantragt werden (eine Beantragung des Verlustersatzes im Rahmen der ersten Tranche ist jedoch nicht zwingend, es kann auch der gesamte Verlustersatz mit einem einzigen Antrag im Rahmen der zweiten Tranche beantragt werden):

Tranche 1:

  • ab 16. August 2021, spätestens aber bis 31. Dezember 2021 für höchstens 70 Prozent des voraussichtlichen Verlustersatzes
  • Hier ist die Höhe des Verlustes und der Umsatzausfälle ggf. bestmöglich zu schätzen.

Tranche 2:

  • ab 1. Jänner 2022, spätestens aber bis 30. Juni 2022, für den gesamten noch nicht ausbezahlten Verlustersatz (notwendigen Korrekturen zur Tranche 1 sind hier zu berücksichtigen).
  • Hier ist der erlittene Verlust und Umsatzausfall von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter durch eine gutachterliche Stellungnahme (Endabrechnung) zu bestätigen.

Erwartet das Unternehmen im Zuge der Tranche 1 einen Verlustersatz von voraussichtlich insgesamt (somit unter Berücksichtigung der Tranche 2) nicht mehr als 36.000 Euro, können Aufwendungen von höchstens 1.000 Euro die durch Einschreiten eines Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter entstehen, in der Tranche 2 verlusterhöhend berücksichtigt werden.

Härtefallfonds Phase 3

Der Härtefallfonds wird um drei Monate, Juli bis September 2021, verlängert. Dementsprechend kann der Härtefallfonds nun für maximal 18 Monate beantragt werden (zwischen Mitte März 2020 und Ende September 2021).

Es muss entweder ein Umsatzausfall von 50 Prozent nachgewiesen werden oder ein Nachweis erbracht werden, dass laufende Kosten nicht gedeckt werden können. Beantragt werden kann die Förderung ab 2. August bis 31.Oktober 2021.

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AustrianStartups, ELP
© AustrianStartups

AustrianStartups und die Stiftung Unternehmerische Zukunft haben das Entrepreneurial Leadership Program (ELP) weiterentwickelt. Der Schwerpunkt liegt künftig stärker auf der konkreten Begleitung angehender Startup-Gründer:innen. Vorgesehen sind unter anderem intensiveres persönliches Mentoring und Coaching, die gezielte Suche nach Co-Founder:innen sowie die praktische Weiterentwicklung eigener Geschäftsideen.

Dabei geht es um die frühe Erprobung zentraler Annahmen – von ersten Gesprächen mit potenziellen Kunden und der Validierung konkreter Problemstellungen bis zur Entwicklung eines ersten Minimum Viable Product (MVP): „Wir wollen Menschen nicht nur die Skills für den Aufbau eines Startups mitgeben. Sie sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Ideen tatsächlich auszuprobieren und die ersten Schritte in Richtung Gründung zu machen“, sagt Elisabeth van Holthe tot Echten, COO von AustrianStartups.

ELP: Schwerpunkt „Co-Founder“

Beim Schwerpunkt „Co-Founder“ bringt das ELP Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen, Fähigkeiten und Perspektiven zusammen. Sie können sich kennenlernen, gemeinsam an Ideen arbeiten und mögliche Co-Founder:innen finden. Eine fertige Geschäftsidee ist dafür nicht notwendig.

„Eine Startup-Idee muss am Anfang noch nicht perfekt sein. Viel wichtiger ist, dass man bereit ist, Fragen zu stellen, Dinge auszuprobieren und gemeinsam mit anderen herauszufinden, was funktionieren kann“, so van Holthe tot Echten weiter. „Genau dafür wollen wir im ELP den Raum und die Unterstützung geben.“

Hansmann, Trummer, Kaminski, Porsche, Deutsch und Unger dabei

Ein weiterer Bestandteil des Programms ist die persönliche Begleitung der Fellows. Durch die Zusammenarbeit mit der Stiftung Unternehmerische Zukunft erhalten sie Zugang zu einem Netzwerk: Die Stiftung wird von mehr als 50 Persönlichkeiten aus der Szene unterstützt, darunter Hansi Hansmann, Christian Trummer, Kilian Kaminski, Felix Porsche, Tina Deutsch und Katharina Unger. Darüber hinaus begleiten weitere Unternehmer:innen und Investor:innen das ELP als Mentor:innen und bringen ihre Erfahrungen in das Programm ein.

Auch nach Abschluss bleiben die Fellows über die ELP-Alumni-Community miteinander verbunden. Ehemalige Teilnehmer wie Mathias Gruber (Fonio.ai), Lukas Höber (Sequestra) oder Lisa Reiss (All But Sugar) bringen ihre Erfahrungen aus der Gründung und dem Aufbau von Unternehmen sowie aus weiteren beruflichen Stationen in das Netzwerk ein.

„Wir wollen Menschen ermutigen, ihre Ideen in die Tat umzusetzen und den Schritt ins Unternehmertum zu wagen. Dafür braucht es nicht nur Wissen, sondern auch Menschen, die ihre Erfahrungen teilen, ehrliches Feedback geben und zur richtigen Zeit die richtigen Fragen stellen. Genau das wollen wir mit unserem Netzwerk ermöglichen“, sagt Markus Raunig, Vorstand der Stiftung Unternehmerische Zukunft.

Prozess steht im Mittelpunkt

Ebenso ist die praktische Arbeit an den eigenen Ideen ein wichtiger Teil des ELP. Die Teilnehmer:innen beschäftigen sich mit den Problemen und Bedürfnissen von möglichen Kunden, überprüfen ihre Annahmen und entwickeln ihre Ideen auf dieser Grundlage weiter.

Dabei gehe es nicht darum, das Programm bereits mit einem fertigen Unternehmen abzuschließen. Im Mittelpunkt steht vielmehr der Prozess, aus einer ersten Idee schrittweise eine fundierte Grundlage für eine mögliche Gründung zu entwickeln und früh praktische Erfahrungen zu sammeln, wie es heißt.

Das ELP richtet sich daher sowohl an Menschen, die bereits eine konkrete Startup-Idee haben, als auch an jene, die noch nach einer Idee, einem geeigneten Problem oder nach Mit-Gründer:innen suchen. Bewerbungen für die nächste ELP-Kohorte sind noch bis einschließlich Sonntag, 13. September 2026 möglich.

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