14.07.2021

52 Mio. US-Dollar Investment für Wiener Productivity-Spezialist Meister

Für das 2006 gegründete Software-Unternehmen ist es das erste Investment seit zwölf Jahren.
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Meister: Das Gründer-Duo Michael Hollauf und Till Vollmer
(c) Meister: Das Gründer-Duo Michael Hollauf und Till Vollmer

Seinen Firmensitz hat Meister (früher MeisterLabs) in München, wo das Unternehmen vor 15 Jahren von Michael Hollauf und Till Vollmer gegründet wurde. Doch 90 der insgesamt rund 100 Mitarbeiter arbeiten für das Tochterunternehmen am Standort Wien, erzählt der in Kärnten aufgewachsene Co-Founder Hollauf im Gespräch mit dem brutkasten. Seinen dritten Standort hat Meister in Seattle im US-Staat Washington. Das ist natürlich kein Zufall, hat das Unternehmen mit seiner Productivity-Software dort doch Partner wie Amazon und vor allem Microsoft, das die Produkte sogar in “Teams” integriert hat.

Erstes Investment seit 2009: “Es besteht überhaupt kein Kapitalbedarf”

Konkret sind das aktuell die führende Online-Mindmapping-Lösung MindMeister, das Task-Management-Tool MeisterTask und die kürzlich gelaunchte Notiz- und Dokumentationssoftware MeisterNote. Und mehr Produkte sollen folgen, sagt Hollauf: “Wir haben so viele Ideen, was wir machen möchten”. Unter anderem deswegen nahm das Unternehmen nun ein Investment auf – erstmals seit 2009. Die stolze Summe: 52 Millionen US-Dollar. Geführt wird die Runde von Verdane mit Hauptsitz in Berlin, das eine “substantielle Minderheitsbeteiligung” erwirbt.

Dabei meint der Gründer: “Es besteht eigentlich überhaupt kein Kapitalbedarf”. Die Umsätze seien in den vergangenen Jahren bei rund 25 Millionen Usern im achtstelligen Bereich gelegen. Rund ein Drittel davon werden in den USA generiert, je ein weiteres in Europa und im Rest der Welt. Neben dem organischen Wachstum habe man sich aber in den vergangenen Jahren nebenbei immer mit Möglichkeiten beschäftigt, die Firma abseits des organischen Wachstums voranzubringen, “um sich alle Optionen offen zu halten”. Dazu arbeite man auch seit Jahren mit dem Wiener M&A-Spezialisten i5invest zusammen.

(US-)Konkurrenz wächst – Meister will noch stärker wachsen

Ausschlaggebend für die Entscheidung, Kapital aufzunehmen, sei nun der Boost im Markt durch Corona gewesen, erklärt Hollauf: “Die Konkurrenz, vor allem aus den USA, wird immer stärker und wirft Geld auf den Markt und nimmt im Marketing alle Plätze ein. Dem wollen wir Paroli bieten. Gleichzeitig pitchen inzwischen täglich Investoren an uns, die unbedingt einsteigen wollen”. Der Kontakt mit Verdane sei über die Partnerschaft mit i5invest zustande gekommen. “Wir haben mit vielen gesprochen, aber da hat alles gepasst”, sagt der Gründer. Es habe sich etwa auch gezeigt, dass man in Sachen Mindset deutlich besser miteinander könne, als mit interessierten US-VCs.

Neben dem genannten Performance Marketing, um da der Konkurrenz die Stirn bieten zu können, soll das Kapital auch in die Entwicklung weiterer Produkte, einen starken Ausbau im Bereich Direct Sales und Enterprise Sales und in die Erweiterung des Teams fließen. Auf bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter will man in den kommenden Jahren aufstocken. “Wir wollen nicht nur hier in Wien, sondern auch in den USA viele neue Leute aufnehmen, wahrscheinlich auch einen weiteren Standort an der Ostküste eröffnen”, sagt Hollauf. Am Standort Wien suche man vor allem im Engineering- und Commercial-Bereich Personal.

Ambitionierter Hiring-Plan: “Rot-Weiß-Rot-Karte” als “elender” und geschäftsschädigender Prozess

Dabei plagt den Meister-Gründer, der auf Management-Ebene neben den Produkt-Agenden unter anderem für das People Departement verantwortlich ist, ein in der heimischen Innovationsszene vieldiskutiertes Problem: “Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist ein elender Prozess, der mitunter wirklich geschäftsschädigend ist. Wir müssen diesen Prozess wegen der Fachkräftesituation durchlaufen, bauen aber gleichzeitig einen globalen Hiring-Modus auf”. Inzwischen setze man bei der Rot-Weiß-Rot-Karte auch auf Partner-Firmen, “weil unsere HR-Kräfte besseres zu tun haben”, so Hollauf. “Es ist ein Krampf. Da muss sich etwas ändern, sonst nimmt die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen weiter ab”.

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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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