11.05.2021

Lebensmittel made in Austria im Ausland gefragt

Laut einer aktuellen AMA-Studie kann Österreich heuer zum ersten Mal in der Geschichte der Statistik eine positive Außenhandelsbilanz bei Agrarwaren und Lebensmitteln vorweisen. Das bedeutet: Erstmals wurden mehr Lebensmittel exportiert als importiert.
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AMA Produktportfolio
Käse und Speck sind bedeutende Exportschlager der Agrarwirtschaft. © AMA

Im Zuge der Corona-Krise wurde die Bedeutung heimischer Produkte noch einmal klar untermauert – und zwar sowohl im In- als auch im Ausland. Das zeigen auch die aktuellen Zahlen einer AMA-Studie deutlich, denn die agrarischen Exporte haben im vergangenen Jahr um 3,9 Prozent (+ 474 Mio. Euro) auf 12,8 Milliarden Euro zugelegt, die Importe blieben fast gleich. Damit verzeichnete der Agrarbereich erstmals eine leicht positive Außenhandelsbilanz in Höhe von 11 Millionen Euro. Dieses Ergebnis ist beachtlich, da Lebensmittel-Exporteure wegen der Coronakrise doch mit großen Herausforderungen auf internationalen Märkten konfrontiert waren (z. B. Lieferverzögerungen durch Grenzkontrollen, Ein- und Ausreisebedingungen, Turbulenzen bei Rohstoffen, Verpackungen, Transport, Logistik). Auch der Brexit, die weiterhin aktuellen Importrestriktionen Russlands gegenüber der EU sowie die US-Strafzölle im WTO-Streitfall „Airbus“ verschärften die Situation. Die Agrarexporte hatten im vergangenen Jahr einen Anteil an Österreichs gesamten Waren- und Dienstleistungsexporten von neun Prozent, so viel wie noch nie. „Wer hätte es für möglich gehalten, dass ausgerechnet im Krisenjahr 2020 solche Zuwächse erwirtschaftet werden? Die Landwirtschaft und die nachgelagerten Stufen haben hier Hand in Hand eine Meisterleistung vollbracht und ihre Krisenfestigkeit bewiesen“, freut sich Michael Blass, Geschäftsführer der AMA-Marketing.

Deutschland wichtigster Exportmarkt, landwirtschaftsnahe Kategorien überzeugen

Im Handel mit Deutschland fiel die Differenz noch größer aus. Hier stiegen die Ausfuhren um 6,2 Prozent, während die Einfuhren um 3,5 Prozent zurückgegangen sind. Das ergibt eine positive Handelsbilanz von 270 Millionen Euro. Deutschland kann sich im Exportländer-Ranking mit 2,7 Mrd. Euro (+4,4 %) den ersten Platz sichern, weitere Top-Exportländer sind die USA (1,1 Mrd. Euro; + 5,1 %), Italien (502 Mio. Euro; + 0,8 %) und die Schweiz (313 Mio. Euro; + 9,1 %). Generell bleibt aber die EU mit rund 67 Prozent aller Lebensmittel-Exporte der wichtigste Markt (5,3 Mrd. Euro; + 4,7 % gegenüber 2019). Rund 33 Prozent gehen in Drittstaaten (2,6 Mrd. Euro; + 1,1 %). 

Exportschlager sind heimische Getränke (Energy Drinks, Eistee und Limonaden), Milchprodukte wie Käse, Süß- und Backwaren sowie eine Vielzahl an Lebensmittelzubereitungen. Von den landwirtschaftsnahen Kategorien am häufigsten exportiert werden Milchprodukte, gefolgt von veredeltem Obst und Gemüse, Wurst-, Schinken- und Speckwaren. Das sind auch jene Kategorien die sich über kräftige Zuwachsraten freuen können. Wirft man wieder einen Blick nach Deutschland, zeigt sich, dass diese landwirtschaftsnahen Produktgruppen dort besonders gefragt sind. Milchprodukte führen die Statistik mit 661 Millionen Euro an, dahinter folgen
Fleischwaren mit 378 Millionen Euro. Im Übrigen werden weit mehr Milchprodukte und Käse nach Deutschland verkauft als umgekehrt. Bei Fleischzubereitungen sind es sogar dreimal so viele.

Ruf nach funktionierendem EU-Binnenmarkt

Die vorläufige Bilanz der Lebensmittelindustrie für 2020 fällt jedenfalls durchwachsen aus. Durch die Schließung der Gastronomie und Hotellerie blieb am Heimmarkt phasenweise nur der Absatz über den Lebensmitteleinzelhandel, was den Marktdruck für viele Lieferanten erhöhte. Die drei größten Handelshäuser haben in Österreich einen Marktanteil von fast 90 %. Voraussichtlich wird man das Jahr mit einem Minus von 1,7 % abschließen. Die guten Zahlen im Export können die Einbrüche in der Produktion jedoch etwas abfedern. Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin des Fachverbands der Lebensmittelindustrie, fordert, die heimische Lebensmittelindustrie mit ihren 27.000 direkt Beschäftigten als starke Säule des Landes weiter zu entlasten, den Export zu fördern und den Standort fit für morgen zu machen. „Für ein nachhaltiges Comeback im eigenen Land brauchen wir auch einen funktionierenden EU-Binnenmarkt. Nur ein solcher kann den heimischen Lebensmittelherstellern die Türen zu anderen Mitgliedstaaten reibungslos öffnen und den Warenverkehr sicherstellen. Das zeigen eindrucksvoll die Erfahrungen aus 25 Jahre EU-Mitgliedschaft Österreichs. Die heimische Politik ist daher im Interesse der Lebensmittelhersteller gefordert, den EU-Binnenmarkt zum Wohle des heimischen Wirtschaftsstandortes zu stärken und Tendenzen zur Re-Nationalisierung zu widerstehen. Neben gleichen Spielregeln für alle Marktteilnehmer brauchen wir offene Grenzen und eine faire internationale Handelspolitik.“

Anuga als Export-Ankurbler

Von 9. bis 13. Oktober 2021 soll in Köln (Dtl.) wieder die weltweit größte Lebensmittelmesse Anuga über die Bühne gehen. Auch wenn derzeit noch nichts in Stein gemeißelt ist, wollen die heimischen Lebensmittelhersteller und die AMA dort wieder Präsenz zeigen, um die Exporte weiter anzukurbeln. „Wir hoffen sehr, dass wir im Oktober wieder direkte Kontakte mit den Einkäufern aus aller Welt pflegen können. Das `Land der Berge`- wie der Exportslogan der AMA lautet – hat so viele Geschichten zu erzählen und das funktioniert im persönlichen Gespräch genauso gut wie medial“, so Blass.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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