28.04.2021

Neues Abfallwirtschaftsgesetz bringt Mehrwegpflicht für Supermärkte

Umweltministerin Leonore Gewessler hat heute das neue Abfallwirtschaftsgesetz in Begutachtung geschickt. Dieses schreibt für Lebensmittelhändler ab 2024 eine verpflichtende Mehrwegquote bei Getränken vor. Das viel diskutierte Einwegpfand kommt vorerst nicht flächendeckend, allerdings sollen noch heuer erste Pilotprojekte getestet werden.
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Mehrweg Mineralwasser
© Adobe Stock/contrastwerkstatt

„Wir haben ein enormes Problem mit Plastikmüll in unserer Natur. Jedes Jahr fischen wir an die 420 Müllautos voll mit Plastikflaschen und Verpackungen aus den heimischen Parks und Wäldern. Mit dem Abfallwirtschaftsgesetz ist uns ein großer Schritt im Kampf gegen die Plastikflut gelungen“, erklärt Gewessler zur geplanten Novelle. Das Gesetz sieht im gesamten Lebensmittelhandel (mit Ausnahme von Händler, deren Standorte kleiner als 400 m2 sind) verpflichtende Quoten für Bier- und Biermischgetränke (60 Prozent), Mineralwasser und Soda (20 Prozent) sowie Säfte, Limonaden und Milch (10 Prozent) vor. Diese sollen – so die Ministerin – dazu beitragen, den Mehrweganteil über das gesamte Sortiment hinweg um 25 Prozent zu erhöhen. Viel Applaus für die Novelle gibt es von Umwelt-NGOs wie Greenpeace, Global 2000 und WWF, die sich jedoch noch höhere Quoten gewünscht hätten.

Handelsverband und WKÖ sehen Vorstoß kritisch

Beim Handelsverband stößt der Vorstoß der Ministerin hingegen auf wenig Gegenliebe: Geschäftsführer Rainer Will: „Der österreichische Handel bekennt sich zum Ausbau des Mehrweg-Angebots auf freiwilliger Basis. Wir wollen der Nachfrage unserer Kundinnen und Kunden bestmöglich nachkommen und sind hier auf dem richtigen Weg. Es gibt jedoch keine wissenschaftlichen Fakten, die eine gesetzliche Mehrwegquote rechtfertigen. Darüber hinaus wäre eine derartige Quotenlösung ein erheblicher Eingriff in die Erwerbsfreiheit, der nicht gerechtfertigt ist. Daher werden die verfassungs- und unionsrechtlichen Bedenken genau zu evaluieren sein.“

Auch Christian Prauchner, WKÖ-Fachverbandsobmann des Lebensmittelhandels, kann einer verpflichtenden Quote nichts abgewinnen, zumal der Lebensmittelhandel sein Sortiment auf Wunsch der Konsumenten bereits sukzessive umgestellt hätte. „Schon heute bietet der überwiegende Teil des Lebensmittelhandels ein breites Getränkeangebot in Mehrwegverpackungen überall dort an, wo diese nachgefragt werden,“ so Prauchner.

Das bestätigt auch Paul Pöttschacher, Unternehmenssprecher der Rewe Group Österreich: „Wir investieren schon länger in Mehrwegsysteme bei Mineralwasser, Limonaden oder unserer Ja! Natürlich Milch in der Mehrwegflasche. Das tun wir freiwillig bereits seit langem, weil es der ausdrückliche Wunsch unserer Kundinnen und Kunden ist.  Wir werden auch künftig den Ausbau von Mehrweg forcieren und unser Angebot ganz im Sinne der Kunden dahingehend erweitern.“

Hannes Wuchterl, Geschäftsführer von Nah&Frisch, betont die Wichtigkeit der Bewusstseinsbildung bei den Konsumenten. Es sei entscheidend, die Vorteile von Mehrweg als Alternative zu Einweg entsprechend zu kommunizieren, damit das Engagement von Händlern und Herstellern in diesem Bereich nicht im Sand verlaufe und Mehrwegangebote nicht zu Ladenhütern werden.

Auch Getränkewirtschaft lehnt Quote ab

Die heimische Getränkewirtschaft reagiert in einer ersten Stellungnahme ebenfalls mit einer grundsätzlichen Ablehnung der Quoten, wenngleich sie ebenso wie der Handel das Ziel, Getränke vermehrt in Mehrwegverpackungen anzubieten, unterstützt. Alfred Hudler, Obmann des Verbandes der Getränkehersteller Österreichs, erklärt: „Die österreichische Getränkewirtschaft bekennt sich zu Mehrweg und steht vorbehaltlos hinter dem Ausbau einer modernen und nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. In den vergangenen Jahren haben wir umfassende und erfolgreiche Maßnahmen für mehr Mehrweg gesetzt.“

Zankapfel Einwegpfand

Für weitaus mehr Aufregung in der Branche sorgt die Ankündigung der Bundesministerin Gewessler, erste Pilotprojekte zum vieldiskutierten und umstrittenen Einwegpfand noch heuer zu starten. Diese wären nicht mit den Interessensvertretungen abgesprochen worden und würden nur für noch mehr Unsicherheit bei den Betroffenen führen. „Heute Mehrweg, morgen Einweg. Unsere Händler haben jetzt kollektive Planungsunsicherheit. Klar ist nur, dass ein Pfand in Scheibchen die mit Abstand teuerste Variante wäre. Der Handelsverband unterstützt daher weiterhin den 10-Punkte-Plan für eine alltagstaugliche Kreislaufwirtschaft der heimischen Wirtschaft. Dieser stellt ein ganzheitliches Modell dar, um die ambitionierten EU-Ziele zu erreichen, ohne österreichische Greißler und Nahversorger zu beeinträchtigen„, betont Will.

Kritik gibt es auch seitens der NGO’s, denen die Verankerung eines verpflichtenden Einwegpfands im Gesetzesentwurf naturgemäß fehlt. Zustimmung kommt von Reclay Group-Geschäftsführer Christian Abl. Das Umwelt- und Abfallwirtschaftsberatungsunternehmen sieht die Erreichung der EU-Recyclingziele in Frage gestellt, sollte es nicht zur Einführung eines modernen Pfandsystems auf Einweggetränkeflaschen kommen. Als positives Signal hinsichtlich der seit Monaten immer wieder geäußerten Bedenken des Handels sieht diese Tatsache hingegen die WKÖ. Hier freut man sich darüber, dass das Einwegpfand in der Novelle nicht weiterverfolgt wird.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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