06.04.2021

Clubhouse startet Bezahl-Feature für Creators

Clubhouse lässt Nutzer ab sofort Geld an ausgewählte Creators schicken. Es soll das erste von vielen Bezahl-Features sein.
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Die neue Bezahl-Funktion © Clubhouse
Die neue Bezahl-Funktion © Clubhouse

Die Social-Voice-App Clubhouse führt ein Feature ein, mit dem „Creators“ in Zukunft Geld verdienen können. Die neue Payments-Funktion wird seit Montag sukzessive ausgerollt, wie das Startup bekannt gab. Nutzer können ab sofort direkt in der App Geld an andere Nutzer bezahlen – Clubhouse selbst soll daran kein Geld verdienen. Zunächst kann allerdings nur eine kleine Testgruppe an „Creators“ Zahlungen erhalten.

Jeder „Creator“, der die Funktion aktiviert hat, hat eine neue „Send Money“-Schaltfläche am unteren Ende des Profils. Der Betrag kann frei gewählt werden, bezahlt wird per Kreditkarte. Abgewickelt wird die Zahlung über Stripe, wobei die Gebühren dafür vom Geldspender bezahlt werden.

Erstes von vielen Bezahl-Features

Es sei lediglich ein erster Schritt von „vielen Features, die es Creators ermöglichen werden, direkt in Clubhouse bezahlt zu werden“, schreibt Clubhouse. Im März startete das Social-Network für „Creators“ einen eigenen Accelerator, in dem 20 Nutzer dabei unterstützt werden, „großartige Gespräche zu hosten, ein Publikum aufzubauen und zu monetarisieren“.

In das Bewerbungsformular wurde auch eine kleine Umfrage zu gewünschten Funktionen eingebaut und dort entschieden sich offenbar die meisten Nutzer für die „Trinkgeld“-Funktion. Zur Wahl standen auch Analytics, Werbung, Sponsoring, Tonaufnahmen oder Polling. Bis Ende März war eine Bewerbung für „Clubhouse Creator First“ möglich und nun ist auch klar, welches Feature die erfolgreichen Creators ausprobieren dürfen. Nachdem Clubhouse viele Bezahl-Features plant, könnten Werbe- oder Sponsoring-Möglichkeiten ein nächster Schritt sein.

Clubhouse ist mittlerweile seit mehr als einem Jahr verfügbar und hat getrieben durch die Coronakrisen-Distanz ein enormes Wachstum hingelegt. Nach wie vor ist die App lediglich für Apple-Nutzer verfügbar – eine Android-Version wird allerdings demnächst erwartet.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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