19.01.2021

Exit: DAX-Unternehmen kauft Linzer Startup Xaleon für zweistelligen Millionenbetrag

Das erst 2018 gegründete Linzer Startup Xaleon, das sich auf eine Co-Browsing-Technologie spezialisiert hat, legte einen Exit in Millionenhöhe hin. Xaleon wurde vom DAX-Unternehmen TeamViewer für einen nicht näher genannten zweistelligen Millionenbetrag zuzüglich einer vierjährigen Earn-Out-Komponente in bar verkauft.
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Xaleon
v.l.n.r.: Zeitreise zurück ins Frühjahr 2019: Damals besiegelten die drei Xaleon-Gründer Mathias Holzinger, Markus Wagner und Horst-Georg Fuchs (vorne) mit den drei eQventure-Lead-Investoren Franz Fuchsberger, Markus Presle und Herbert Gartner die gemeinsame Zukunft (hinten) | (c) Xaleon

Österreich Startup-Ökosystem ist um einen erfolgreichen Exit in Millionenhöhe reicher: Das 2018 gegründete Linzer SaaS-Startup Xaleon (vormals Chatvisor) wurde gestern an das börsennotierte DAX-Unternehmen TeamViewer, einen weltweit führenden Anbieter von Remote-Connectivity-Lösungen, verkauft.

Für die Übernahme hat TeamViewer einen nicht näher genannten „zweistelligen Millionenbetrag“ auf den Tisch gelegt. In einer Aussendung von Xaleon heißt es dazu: „Neben einer sofortigen Barkomponente im zweistelligen Millionenbereich umfasst der Gesamtkaufpreis eine signifikante Earn-Out-Komponente in bar über vier Jahre, die an bestimmte Leistungsziele geknüpft ist.“

Die Technologie von Xaleon

Xaleon hat sich auf die Entwicklung von Customer-Engagement-Software spezialisiert. Das Kernprodukt von Xaleon umfasst eine Co-Browsing-Technologie, die ein GDPR-konforme Screensharing in Websessions ohne Installation und Übertragung von Nutzerdaten ermöglicht – der brutkasten berichtete über die Technologie.

Das Startup, das übe 20 Mitarbeiter verfügt, konnte in der Vergangenheit zahlreiche namhafte Kunden aus der Banken-Branche für sich gewinnen. Neben der Erste Bank setzte beispielsweise die 3-Banken-Gruppe „Oberbank, BKS Bank und BTV Bank“ auf die Technologie aus Linz – der brutkasten berichtete.

eQventure Beteilung

Erst im Frühjahr 2019 verkündete die Investment-Gesellschaft eQventure ihren Einstieg bei Xaleon (Chatvisor). Zeitgleich begannen neben Herbert Gartner auch die beiden eQventure-Investoren, Ex-Gründer und SaaS-Profis Franz Fuchsberger (Tricentis) und Markus Presle (Prescreen) die drei Xaleon-Gründer Markus Wagner, Horst-Georg Fuchs und Mathias Holzinger zu coachen und zu unterstützen.

In der Aussendung heißt es dazu: „Der frühe Zeitpunkt und die Dimension des Exits trägt in mehrfacher Weise die Handschrift von eQventure. In den Verkaufsgesprächen machte sich die mehrfache Exit-Erfahrung von eQventure in den Verhandlungen bezahlt“

Vierte Exit an ein börsennotiertes Unternehmen

Der Exit von Xaleon ist der mittlerweile vierte Unternehmensverkauf eines eQventure Portfoliounternehmens an einen börsennotierten Konzern. Bisher sorgten vor allem die eQventure-Deals „nxtControl x Schneider Electric (Frankreich)“ und „NEXTSENSE x Hexagon (Schweden)“ für internationale Beachtung.

Diese Transaktion untermauert für Herbert Gartner zwei Hauptziele von eQventure: „Spannende Technologie-Startups in Österreich zu finden und zu unterstützen sowie talentierten Gründern zu helfen und das Geschäft schnell zu skalieren. Ein solcher Exit ist eine enorme Leistung für ein dreijähriges Unternehmen. Die Übernahme durch TeamViewer bestätigt aber auch das eQventure Erfolgsrezept: Unternehmer für Unternehmer.“

Die Pläne von TeamViewer

TeamViewer plant laut Aussendung seine Präsenz in der Region auszubauen, da sie als Innovations-Cluster und Software-Hub mit dem Campus Hagenberg, der Johannes Kepler Universität Linz und der zukünftigen Neue TU Linz über die Grenzen Österreichs hinaus bekannt ist.

Das an der Frankfurter Börse (MDAX) notierte Unternehmen wurde 2005 gegründet und hat eine Konnektivitätsplattform für den Fernzugriff, die Steuerung, das Management, die Überwachung und die Reparatur von Geräten aller Art entwickelt – angefangen von Laptops und Mobiltelefonen bis hin zu Industriemaschinen und Robotern. Die Software ist auf 2,5 Milliarden Geräten weltweit installiert. Das Unternehmen mit seinem Hauptsitz in Göppingen, Deutschland, beschäftigt weltweit mehr als 1200 Mitarbeiter und erwirtschafte 2019 einen Umsatz von rund 325 Millionen Euro.

Oliver Steil, CEO von TeamViewer, über den Firmenzukauf: „Xaleon ist eine großartige Ergänzung zu unserem bestehenden Produktportfolio. Wir heißen die hochtalentierten Gründer von Xaleon und ihr gesamtes Team in der TeamViewer-Familie willkommen. Nun werden wir ihre Customer Engagement Suite gemeinsam innerhalb von TeamViewer strategisch weiterentwickeln.“ 

Erstes Statement von Xaleon Gründer

Markus Wagner, CEO von Xaleon, kommentiert den Exit in einem ersten Statement wie folgt: „Wir fühlen uns bereits als Teil des Teams, da wir die gleiche Leidenschaft und Denkweise teilen. Mit unserem Produkt und TeamViewers riesiger globaler Kundenbasis und einem gemeinsamen Go-to-Market-Ansatz sind wir fest davon überzeugt, ein globaler Marktführer bei der Bereitstellung von Customer Engagement Technologien zu werden. Auch wenn unsere Reise kürzer als erwartet war, so war sie doch zusammen mit eQventure immens lohnend und hat uns geholfen, diesen hervorragenden Abschluss zu erreichen.“


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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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