26.11.2020

Wirtschaftskammer Wien startet Webseminar-Reihe zum Thema „Homeoffice“

Die Wirtschaftskammer Wien startet vom 27. November bis zum 4. Dezember eine Webseminar-Reihe zum Thema "Homeoffice". Der Bogen spannt sich von Online-Telefonie über Arbeitsrecht, technische Tipps bis hin zur digitalen Kommunikation. Martin Heimhilcher, Spartenobmann der Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Wien, hat uns mehr über die Webseminar-Reihe erzählt.
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Home Office
Martin Heimhilcher, Spartenobmann der Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Wien | (c) Haris Dervisevic / derbrutkasten
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Durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Lockdowns ist das Thema
Homeoffice stark in den Mittelpunkt gerückt. Homeoffice ist allerdings für viele Österreicher noch Neuland und es gibt zahlreiche Herausforderungen, die bewältigt werden müssen – egal ob im EPU, KMU oder im Großbetrieb.

Die Wirtschaftskammer Wien hat dies zum Anlass genommen und eine eigene Webseminar-Reihe zum Thema Homeoffice ins Leben gerufen. Martin Heimhilcher, Spartenobmann der Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Wien, über die Intention der Webseminar-Reihe „Wir haben diese Reihe gestartet, da Homeoffice in Zeiten von Corona und den damit einhergehenden Lockdowns so viele Menschen betrifft. Wir wollen die Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien bestmöglich bei allen relevanten Aspekten unterstützen.“

Homeoffice: Die Fragestellungen

Im Zeitraum vom 27. November bis zum 4. Dezember werden anhand von vier Terminen sowohl technische als auch rechtliche Aspekte rund um das Thema Homeoffice erläutert. Der Bogen spannt sich von Online-Telefonie über Arbeitsrecht, technische Tipps bis hin zu digitaler Kommunikation. Fragestellungen, die im Zuge der Webseminarreihe beantwortet werden:

  • Wie kann ich meinen Job überhaupt sinnvoll von zuhause durchführen?
  • Wer übernimmt welche Kosten beim temporären Auszug aus dem Büro?
  • Wie hole ich mein Bürotelefon auf mein Handy, ohne dass alle meine Privatnummer sehen?

„Das Arbeitsrecht ist natürlich ein ganz zentrales Thema, aber nicht nur: Denn wir zeigen auch auf, was einerseits bei der Technik und andererseits bei der Online-Kommunikation mit Kunden und Mitarbeitern zu beachten ist“, so Heimhilcher.


Das Webseminar im Überblick

Experten aus Recht, Kommunikation und Wirtschaft werden die Teilnehmer zu allen relevanten Aspekten rund um das Thema „Homeoffice“ informieren. Im Anschluss können auch selbst Fragen an die Vortragenden gestellt werden.

 „Uns war es wichtig, dass die Mitglieder ihre Fragen an die Experten stellen können. Die Webinare sollen nicht nur praxisnahe sein, sondern sich vor allem an den Bedürfnissen der Mitglieder orientieren“, so Heimhilcher über die Zielsetzung.

Teilnehmen können alle Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien, und zwar kostenlos.
Anmelden kann man sich ganz einfach auf der Website der Sparte Information und
Consulting der Wirtschaftskammer Wien. Hier ein Überblick über die Termine:

Webseminar: Online-Telefonie

Fr 27.11.2020, 14-15:00 Uhr

Wie kann man mit einer Cloud-Telefonanlage die üblichen Probleme bei der Umleitung ins Homeoffice umgehen? Wie hole ich alle Funktionen meines Bürotelefons auf mein Handy? Eine einzige Telefonnummer und eine Voicemail garantieren uneingeschränkte Erreichbarkeit, ganz gleich, wo Sie sind und welches Endgerät Sie verwenden, ohne teure Weiterleitungen und mit den gewohnten Funktionen der Telefonanlage. Die Experten Joachim Fischer und Martin Grund zeigen die neuesten digitalen Möglichkeiten.

Webseminar: Arbeitsrecht

Mo 30.11.2020, 14-15:00 Uhr

Ist es überhaupt in meinem Interesse, dass die ArbeitnehmerInnen zuhause arbeiten und wenn ja, soll dies auf Dauer sein? Was hat der Gesetzgeber beim Homeoffice geplant? Das und viel mehr erfahren Sie von Mag. Wolfram Hitz, Referent für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht der Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Österreich.

Webseminar: Technische Tipps

Do 03.12.2020, 14-15:00 Uhr

Welche Ausstattung sorgt für effizientes und komfortables Arbeiten sowie für Videokonferenzen, die möglichst „echt“ wirken? Ing. Mag. Dr. Vincenz Leichtfried, Berater für digitale Transformation und Datensicherheit, zeigt Ihnen außerdem, wie man Daten sicher mit anderen teilt, sodass sie von jedem Gerät aus und gleichzeitig mit anderen bearbeitet werden können. Dabei wird auch erläutert wie Sie sich den Datenschutz für Ihr Unternehmen zu nutzen machen.

Webseminar: Digitale Kommunikation

Fr 04.12.2020, 14-15:00 Uhr

Die Unternehmensberaterin und -trainerin Mag. Ulrike Brezovich gibt Ihnen einen Einblick, wie man bei Online-Besprechungen und Kundenmeetings kommuniziert, was die Spielregeln für die virtuelle Zusammenarbeit sind und wie virtuelle Führungskompetenzen aussehen!


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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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Wirtschaftskammer Wien startet Webseminar-Reihe zum Thema „Homeoffice“

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