03.11.2020

Was wir den Terroristen entgegensetzen müssen

Es ist schwer, unmittelbar die richtige Reaktion auf den Terroranschlag in Wien zu finden. Langfristig verkörpert die heimische Startup-Szene, was wir als Gesellschaft brauchen.
/artikel/was-wir-den-terroristen-entgegensetzen-muessen
Was man den Terroristen entgegensetzen muss #schleichdiduoaschloch
#schleichdiduoaschloch wurde zum Hashtag zum Terroranschlag in Wien

“Schleich di, du Oaschloch!” – der Schrei eines Augenzeugen des Terroranschlags in Wien am 2. November ging in den (sozialen) Medien viral und wurde inzwischen zum mit “#jesuischarlie” vergleichbaren Hashtag. Der Ausdruck des Zorns ob der schrecklichen Tat spricht vielen von uns aus der Seele. Wir wollen es allen etwaigen weiteren Terroristen ins Gesicht schreien: “Nicht bei uns!”

Wut ist wohl die logische erste Reaktion auf eine in der Lebenszeit der meisten noch nicht dagewesene Situation, bei der man ja ad hoc nicht weiß, wie man eigentlich reagieren soll. Doch es ist langfristig betrachtet nicht die richtige Antwort. Das wissen die meisten ohnehin. Denn jeder terroristische Akt hat auch das Ziel, Aggression hervorzurufen. Lässt man dies zu, spielt man der Terroristen in die Hände.

Doch was ist die richtige Reaktion? Eine endgültige Antwort auf diese Frage gibt es wahrscheinlich nicht. Aber es gibt etwas, das Terroristen den Wind aus den Segeln nimmt: Wenn es den Menschen gut geht. Extremismus und insbesondere Gewaltbereitschaft sind immer die Folge von (gefühlten oder realen) Missständen.

Eine ewige Utopie?

Was wir den Terroristen entgegensetzen müssen, ist die Arbeit an einer schöneren Zukunft, mit dem ehrlichen und aufrichtigen Ziel, es für alle Menschen besser zu machen. Eine Zukunft, in der sich jeder wertgeschätzt fühlt und im Gegenzug auch akzeptiert, dass alle anderen zu respektieren sind. Beim Motto “die Freiheit des einen hört da auf, wo jene des anderen beginnt” darf es in diesem Sinne, im Hinblick auf Radikalismus, keine Kompromisse geben.

Das hier skizzierte ist freilich eine ewige Utopie – ein alter, noch nie erreichter Traum. Doch es gab und gibt Gesellschaften, die sich dem annähern. Als Vorbild könnte der Gesellschaft hier auch das vielgerühmte Mindset der Startup-Community dienen. Auch sie hat ihre Macken, aber sie vereint einige Eigenschaften, die es für diese bessere Zukunft braucht: Sie ist konstruktiv, lösungsorientiert, weltoffen und optimistisch. Zusammengefasst, sie hat ein Motto, das jedem, der “Utopie” schreit, nochmal ins Stammbuch geschrieben sei: “Geht nicht gibt’s nicht!”

Was wir den Terroristen entgegensetzen müssen, ist die Probleme unserer Welt und unserer Gesellschaft schrittweise zu lösen.

Was wir den Terroristen entgegensetzen müssen, ist gegenseitigen Respekt ungeachtet äußerlicher Merkmale vorzuleben.

Was wir den Terroristen entgegensetzen müssen, ist die Aussicht auf eine Welt, die viel attraktiver wirkt, als jene, die sich irgendein Extremist dieser Welt je erträumen könnte.

Das kann unsere Gesellschaft gemeinsam schaffen. Und dazu braucht sie Visionärinnen und Visionäre, Macherinnen und Macher, wie man sie in der Startup-Community zuhauf findet. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass sich keiner mehr zum “Oaschloch” berufen fühlt.

Deine ungelesenen Artikel:
vor 2 Stunden

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria erklären den neuen Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz und erläutern wichtige Neuerung für die Umwandlung der virtuellen Shares in echte Shares.
/artikel/phantom-shares-neue-steuerliche-beguenstigung-fuer-virtuelle-beteiligungsprogramme-in-aussicht
vor 2 Stunden

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria erklären den neuen Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz und erläutern wichtige Neuerung für die Umwandlung der virtuellen Shares in echte Shares.
/artikel/phantom-shares-neue-steuerliche-beguenstigung-fuer-virtuelle-beteiligungsprogramme-in-aussicht
Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Was wir den Terroristen entgegensetzen müssen

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was wir den Terroristen entgegensetzen müssen

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was wir den Terroristen entgegensetzen müssen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was wir den Terroristen entgegensetzen müssen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was wir den Terroristen entgegensetzen müssen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was wir den Terroristen entgegensetzen müssen

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was wir den Terroristen entgegensetzen müssen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was wir den Terroristen entgegensetzen müssen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was wir den Terroristen entgegensetzen müssen