19.10.2020

Twentyless-Gründer Eike Meyer: „Ich bin der USP“

Eike Meyer von Twentyless hat sich Ralf Dümmel als Investor geschnappt und versucht nun mit dem Löwen an seiner Seite Plastikflaschen zu Reinigungszwecken im Haushalt zu reduzieren.
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Twentyless, Höhle der Löwen, Reinigung, Glasflasche, Eike Meyer, Ralf Dümmel
(c) Twentyless - Gründer Eike Meyer konnte nicht nur mit seinem Charme Ralf Dümmel überzeugen bei Twentyless einzusteigen.

Mit Twentyless stellte Eike Meyer in der „Höhle der Löwen“ seine umweltfreundliche Reinigungskonzentrate in Glasflaschen vor. Sie sollen dafür sorgen, dass private Haushalte 20 Plastikflaschen mit dem Kauf eines seiner Produkte einsparen können. Mit seiner Idee konnte er Investor Ralf Dümmel begeistern, der mit 70.000 Euro für 25 Prozent Anteile ins Startup eingestieg.

Twentyless-Gründer investiert vorsichtig

Nun wird das Kapital dafür verwendet, das neue Lager und Büros auszustatten: „Das ist die Grundlage für die Mehrarbeit, die nach der Ausstrahlung hoffentlich auf uns zukommen wird. Wir versuchen, vorsichtig zu investieren und überlegen gut, wo wir welche Mittel einsetzen. Grade mit Werbung gehen wir momentan noch zögerlich um. Denn die kann sehr viel Geld kosten und unter Umständen wenig bringen“, sagt Meyer.

Ein Löwe an der Seite…

Der Gründer zeigt sich leicht überrascht, als wie intensiv sich eine Zusammenarbeit mit Dümmel und dessen Team erweist. „Wir haben mit der Produktentwicklung, Einkauf, Grafikabteilung, Rechtsabteilung und vielen mehr zu tun. Ich fühle mich gut betreut und aufgehoben. Ob per Mail, Telefon oder vor Ort im Haus. Mir hat die Phase der Weiterentwicklung unglaublich Spaß gemacht“, so der Gründer weiter.

Aktuell arbeitet Twentyless an der Verbesserung und Entwicklung weiterer Produkte. Doch auch die Gründung einer GmbH habe viel zeit gekostet, wie Meyer gesteht.

Twentyless mit mehr Potential bei B2C

Der Gründer sieht sein Unternehmen, konträr zur TV-Investorin Dagmar Wöhrl, die das in der Show anmerkte, im B2C-Bereich angesiedelt: „Ich sehe in den privaten Haushalten mehr Potential. Ich denke aber auch, dass wenn Twentyless sich im B2C-Geschäft bewährt hat, man auch den B2B-Bereich erobern kann. Erste Anfragen von Gebäudereinigern hatten wir bereits. Dieses konnten wir aber aus Zeitmangel noch nicht weiter verfolgen“, sagt er.

Der USP eines Unternehmens

Wie bei vielen anderen Pitchern der TV-Show war der USP ein großes Thema. Und Meyer in Erklärungsbedarf, den er charmant handhabte, als er sich bei der großen Konkurrenz im Business – auf die die Löwen kritisch hinwiesen – selbst als das „Alleinstellungsmerkmal“ bezeichnete. Er nennt das heute „von mir mutig“, betont aber zugleich, dass der Glaube an das Produkt sehr wichtig sei.

Kunde kauft, wo er sich wohlfühlt

„Warum machen denn alle das, was sie machen? Weil sie meinen, es besser zu tun. Jeder sollte doch von sich und seinem Produkt überzeugt sein. Es gibt mittlerweile schon einige, die nachhaltige Reinigungsmittel anbieten. Auch in Glasflaschen. Und jeder macht es auf seine Weise und hat seine Berechtigung am Markt. Der Kunde kauft dort, wo er sich wohl fühlt“, so Meyer.

„Medialer Hype nach einigen Wochen vorbei“

Dass dies bei ihm der Fall ist merkt man. Meyer ist kein Mensch, der sich viele Ziele setzt, wie er sagt, sondern sie bewusst niedrig hält. „Was ich aber für realistisch halte ist, dass wir dieses und nächstes Jahr noch bis zu zehn neue Produkte einführen. Das größte Ziel dürfte aber sein, den Erfolg im Laden aufrecht zu erhalten“, sagt er. „Damit meine ich, sich nicht auf dem medialen Hype auszuruhen. Denn der ist nach einigen Wochen vorbei. Dann beginnt die eigentliche Arbeit.“

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Im ersten Geschäftsjahr konzentrieren sich Gründer:innen meist voll auf Produkt und Wachstum – rechtliche Risiken werden dabei leicht unterschätzt. Doch Rechtsfehler können schnell existenzgefährdend werden. brutkasten sprach dazu mit Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von ERGO Versicherung AG.
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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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AI Summaries

Twentyless-Gründer Eike Meyer: „Ich bin der USP“

  • Mit Twentyless stellte Eike Meyer in der „Höhle der Löwen“ seine umweltfreundliche Reinigungskonzentrate in Glasflaschen vor, mit denen er dafür sorgen möchte, dass private Haushalte 20 Plastikflaschen einsparen.
  • Mit seiner Idee konnte er Investor Ralf Dümmel begeistern, der mit 70.000 Euro für 25 Prozent Anteile ins Startup eingestiegen ist.
  • Wie bei vielen anderen Pitchern der TV-Show war der USP ein großes Thema.
  • Und Meyer in Erklärungsbedarf, den er charmant handhabte, als er sich bei der großen Konkurrenz im Business – auf die die Löwen kritisch hinwiesen – selbst als das „Alleinstellungsmerkmal“ bezeichnete.

AI Kontextualisierung

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Twentyless-Gründer Eike Meyer: „Ich bin der USP“

  • Mit Twentyless stellte Eike Meyer in der „Höhle der Löwen“ seine umweltfreundliche Reinigungskonzentrate in Glasflaschen vor, mit denen er dafür sorgen möchte, dass private Haushalte 20 Plastikflaschen einsparen.
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  • Und Meyer in Erklärungsbedarf, den er charmant handhabte, als er sich bei der großen Konkurrenz im Business – auf die die Löwen kritisch hinwiesen – selbst als das „Alleinstellungsmerkmal“ bezeichnete.

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Twentyless-Gründer Eike Meyer: „Ich bin der USP“

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