19.10.2020

Murdoch, Trump und die Schlacht ums Weiße Haus

Rupert Murdoch hatte Donald Trump bereits im Wahlkampf mit seinem Fox-Imperium unterstützt. Wird er es auch 2020 tun?
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Rupert Murdoch unterstützte Donald Trump auch im Wahlkampf 2016.
Rupert Murdoch unterstützte Donald Trump auch im Wahlkampf 2016. (c) beigestellt / CC-BY 2.0 David Shankbone

Jedes Land kennt einflussreiche Medien und ihre Wirkkraft. Etwa die österreichische „Krone“ der Familie Dichand, die deutschen Medien der Familie Springer (allen voran Bild und Welt) oder die italienische La Repubblica, die seit kurzem der Familie Agnelli (Mehrheitseigentümer von Fiat-Chrysler) gehört. In einer eigenen Liga scheint jedoch das Medien-Imperium von Rupert Murdoch zu spielen, der auf der ganzen Welt so viele Zeitungen verlegt und Sender betreibt, dass in seinem Reich „die Sonne niemals untergehe“, wie es Kommentatoren formulieren.

„Rupert der Schreckliche“, nannte ihn einst wenig schmeichelhaft die Schweizer Bilanz und „den gefährlichsten Mann der Welt“ der Spiegel zu Beginn dieses Jahres. Seine australische Medienmacht bezeichnete der ehemalige australische Premier Kevin Rudd vor wenigen Tagen sinngemäß als „arroganten Krebs unserer Demokratie“. Wer also ist dieser Mann?

Der Wandel des Murdoch-Imperiums

Rupert Murdoch gilt zurecht als einer der einflussreichsten Medien-Mogule der Welt. Doch auch sein Imperium ist einem gewaltigen Wandel unterlegen. So besaß seine „News Corporation“ seit 1985 das erfolgreiche Hollywood-Studio 20th Century Fox (bekannt für Planet der Affen, X-Men, Stirb Langsam, Ice Age, u.a.), das erst letztes Jahr – als „größter Deal der Filmgeschichte“ – für 71 Milliarden $ an die Walt Disney Company verkauft wurde und seitdem 20th Century Studios heißt.

Im Jahr 2007 sorgte Murdoch für Furore, als er den US-Konzern „Dow Jones“ übernahm, der auch Herausgeber des renommierten Wirtschaftsblattes „Wall Street Journal“ ist.

Mit der Übernahme der einst erfolgreichsten Internetplattform MySpace, mit immerhin rund 300 Millionen Usern, scheiterte er, auch nach eigenen Angaben, grandios. Die Transaktion, die ihn knapp 600 Millionen $ kostete, zeigte, dass selbst unbegrenzte finanzielle Mittel und vor allem mediale Reichweite kein Garant für ein erfolgreiches soziales Netzwerk sind.

Aber er hat diesen riskanten Digitalisierungsschritt – als einer der wenigen Medienmacher – zumindest gewagt. Selbst Technologie-Gigant Google, mit richtig digitaler DNA und endloser Daten-Power ausgestattet, musste diese Erfahrung machen und 2019 „Google+“ mit nur 3 Millionen Usern abdrehen.

Rupert Murdoch besitzt Buchverlage (z.B. HarperCollins), Anteile an verschiedenen Satellitennetzwerken (BskyB), zig Internet-Venture-Beteiligungen, über 30 Fernsehkanäle (darunter seine führende Marke Fox) und bis vor kurzem rund 175 Zeitungen (darunter «The Sun», «The Times», «New York Post»). Vor wenigen Monaten erst stampfte er mehr als 100 Zeitungen in Australien ein und erntete heftige Kritik dafür. Zuvor hatte die News Corp. noch erfolglos versucht, das dortige Angebot zu diversifizieren und dafür fast 1 Milliarde $ Verlust einstecken müssen, wie das Manager Magazin analysierte. Doch so wie die gesamte Print-Branche weltweit unter existentiellem Druck steht, wurde auch Murdoch von dieser Transformation nicht verschont. Er reagierte aber radikaler als viele Mitbewerber und entledigte sich während der Corona-Pandemie etlicher seiner unrentablen Zeitungen. Wobei 76 der aufgelassenen 100 Print-Marken immerhin noch digital aktiv sein dürften.

Weniger diplomatisch beschreibt die New York Times das Machwerk des umstrittenen Medienmoguls: „In der gesamten englischsprachigen Welt haben die Unternehmen dieser Familie (Murdoch, Anm.) dazu beigetragen, Demagogen groß zu machen, Ethnonationalismus zu verbreiten und den Wahrheitsbegriff zu politisieren. Die Ergebnisse sind frappierend. Es mag nicht die Aufgabe der Familie gewesen sein, Demokratien auf der ganzen Welt zu destabilisieren, aber das war ihr folgenreichstes Vermächtnis.“

Zwist im Hause Murdoch

Der oben beschriebene Zorn des ehem. australischen Premiers und vieler Kritiker entzündet sich an der Art, wie Murdoch seine Medien einsetzt und welche wirtschaftliche, soziale und politische Macht ihm diese verliehen. Seine Medien seien konservativ, zionistisch und profitabel, lautet die neutrale Beschreibung seiner Beobachter. Sie würden rücksichtslos die Ziele des Patriarchen verfolgen, so die kritischen Kommentatoren über seine Legacy.

News- Corp. Medien unterstützen den Brexit, verhalfen Donald Trump ins Weiße Haus und verharmlosen oder bestreiten den Klimawandel. Das ging sogar einem anderen, prominenten Board-Mitglied der News-Corp zu weit, James Murdoch, dem jüngeren Sohn des Machtmenschen. Dieser stieß sich nicht nur an der inhaltlichen Ausrichtung des Medienunternehmens, sondern unterstützte obendrein noch den Konkurrenten Donald Trumps finanziell, den demokratischen Herausforderer Joe Biden. Per 1.8. trat James Murdoch konsequenterweise zurück. Sein Rücktrittsschreiben wurde publikumswirksam auf Twitter veröffentlicht.

Auch sonst mutet Murdoch seniors Privatleben turbulent an. Der 88-Jährige ist seit erst 3 Jahren mit seiner vierten Ehefrau, der 25 Jahre jüngeren Jerry Hall, einst Top-Model und Ex-Frau von „Rolling Stone“ Mick Jagger, verheiratet. Sie kannten sich zwar erst ein paar Monate näher, doch das schien die beiden nicht zu stören. Die Scheidung von seiner zweiten Gattin galt lange als die teuerste der Geschichte. Knapp über 1 Milliarde $ musste er dafür bezahlen, etwa 1/14 seines heutigen Vermögens.

Macht Fox News Donald Trump erneut zum US-Präsidenten?

Glaubt man Beobachtern, obliegt es in etlichen Fällen Rupert Murdoch, wer zu politischer Macht gelangt und wer nicht. Österreichische Immigranten in den USA sind ziemlich verblüfft, wenn sie die amerikanische Medienwirklichkeit selbst kennenlernen. Kein großer öffentlich-rechtlicher oder privater Sender, der sich der sachlichen Objektivität und Äquidistanz zu allen Politikern verpflichtet fühlt. Stattdessen dominieren Private, die sich eindeutig politisch positionieren und dabei regelrechte Superstars mir enormer Reichweite und Einfluss aufbauen.

Wie z.B. der journalistisch clevere, paternalistisch wirkende und jedenfalls streitbare Bill O´Reilly mit seinen Kollegen bis zu 3,6 Millionen amerikanische Zuseher zur Primetime von Donald Trump zu überzeugen suchte, wäre in unseren Breiten undenkbar. Fairerweise muss man sagen, dass auch Sender wie CNN, MSNBC und andere sich eindeutig positionieren, nur eben für die Gegenseite. Und beide Seiten verdienen hervorragend mit dieser Polarisierung. FOX wird Schätzungen zufolge dieses Jahr 1,3 Milliarden mit Werbung umsetzen, CNN etwa 770 Millionen und damit etwas mehr als MSNBC.

Kritiker monieren, dass FOX News massiv dazu beigetragen habe, dass glatte Lügen und „alternative Fakten“ zum Standardrepertoire von Nachrichten wurden und damit der Demokratie geschädigt habe. Unbestritten ist, dass umgekehrt Sender wie CNN auch Formate wie „GPS“ von Fareed Zakaria produzieren, die auch einem streng objektiven Bildungsauftrag europäischer Machart gerecht würden. FOX dagegen glich über weite Strecken eher einem reinen GOP-Kampagnen-Sender.

Wahr ist zudem, dass Donald Trump die Wahlen 2016 mit massiver Unterstützung von FOX News und seinem Eigentümer Rupert Murdoch gewann. Ob er sie auch gegen dessen Willen gewonnen hätte, darf Trump möglicherweise demnächst unter Beweis stellen. Denn wenn jüngste Berichte aus dem Umfeld Murdochs stimmen, schäumt dieser vor Wut ob des Umgangs des Präsidenten mit der Corona-Pandemie. Auch andere Republikaner stellen sich gegen ihren Präsidenten und unterstützen nun offen Herausforderer Biden.

Einer seiner wichtigsten Gegner innerhalb der GOP hat das sogenannte „Lincoln-Project“ gegründet, des dem „Trumpismus“ den Kampf ansagt. Das Projekt schaltet aggressivste Negativ-Werbung gegen Trump, wie es kaum ein Demokrat zusammengebracht hätte. Dessen Gründer heißt übrigens George Conway, verheiratet mit Kellyanne Conway, die bis vor kurzem die wichtigste Wahlkampfmanagerin von Trump war.

Und noch eine wichtige Frau dürfte Trump abhandenkommen: Kimberly Guilfoyle, eine bekannte Moderatorin aus Murdochs Fox News Kanal. Sie wechselte an Trumps Team-Spitze und wurde einer breiten Öffentlichkeit durch ihren skurrilen Auftritt beim RNC Kampagnen-Start bekannt.

Wie schon der einst so mächtige Bill O´Reilly, der über einen Sex-Skandal stolperte und den Sender schließlich verlassen musste, „passierte“ der selbstbewussten Guilfoyle anscheinend dasselbe. Sie soll eine Kollegin sexuell belästigt und ihr männliche Genitalien am Handy gezeigt haben. Besagte Assistentin erhielt, US-Medien zufolge, 4 Millionen $ Schweigegeld. Nur das mit dem Schweigen dürfte nicht so recht funktioniert haben, wie unzählige Medienberichte nun zeigen.

Sollten Murdoch und dessen Sender Fox News Donald Trump nun auch noch „verlassen“, könnte dessen Wahlsieg am 3. November tatsächlich wackeln, denn das war sein wichtigster Verbündeter. Wir werden bald sehen, was geschieht. Und noch etwas können wir bald sehen, nämlich Fox News – hier im deutschsprachigen Raum. Denn der Sender hat angekündigt, „nach Deutschland zu kommen“. Juhu.

Über den Autor

Mic Hirschbrich ist CEO des KI-Unternehmens Apollo.AI, beriet führende Politiker in digitalen Fragen und leitete den digitalen Think-Tank von Sebastian Kurz. Seine beruflichen Aufenthalte in Südostasien, Indien und den USA haben ihn nachhaltig geprägt und dazu gebracht, die eigene Sichtweise stets erweitern zu wollen. Im Jahr 2018 veröffentlichte Hirschbrich das Buch „Schöne Neue Welt 4.0 – Chancen und Risiken der Vierten Industriellen Revolution“, in dem er sich unter anderem mit den gesellschaftspolitischen Implikationen durch künstliche Intelligenz auseinandersetzt.

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Rechtsanwalt Manuel Mofidian © Armin Hubner

Ein Unternehmen erstellt selbst oder unter seiner Weisung und Kontrolle einen kurzen Werbeclip. Kein Dreh, kein Team, kein Budget für Schauspieler:innen: Die Person, die im Video das Produkt vorstellt, ist von einer KI generiert. Sie existiert nicht, sieht aber aus wie ein Mensch.

Seit Sonntag ist dieser Clip kennzeichnungspflichtig, und die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht das Tool, mit dem der Clip entstanden ist. Denn ein Deepfake im Sinne des Gesetzes ist nicht nur die manipulierte Aufnahme einer prominenten Person. Nach den neuen Leitlinien der EU-Kommission genügt es, dass das Dargestellte real existieren könnte und der Inhalt so wirkt, als wäre er echt. Ob jemand täuschen wollte, spielt keine Rolle. Ob der Gesetzeswortlaut wirklich so weit reicht, wird in der Fachwelt diskutiert, denn er knüpft an die Ähnlichkeit mit real existierenden Personen an. Für die Praxis ist vorerst die Kommissionslinie maßgeblich, denn an ihr werden sich die Behörden primär orientieren.

Nein, die EU hat das nicht verschoben

In vielen Geschäftsleitungen ist in den vergangenen Wochen eine andere Botschaft angekommen: Brüssel habe zurückgerudert, man habe Zeit. Diese Lesart ist gefährlich verkürzt.

Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 27. Juli in Kraft, wenige Tage vor dem Stichtag. Verschoben hat sie die Pflichten für Hochrisiko-Systeme: eigenständige Anwendungen nach Anhang III auf Dezember 2027, in Produkte eingebettete KI auf August 2028. Die Transparenzpflichten hat sie in ihrer Substanz nicht angetastet. Sie gelten seit Sonntag.

Eine einzige Ausnahme gibt es, und sie betrifft Anbieter, nicht Anwender (in der KI-VO Betreiber genannt): Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August auf dem Markt waren, haben für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung ihrer Ausgaben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Auf die Pflichten von Unternehmen, die KI einsetzen, hat das keine Auswirkung.

Was es an Orientierung gibt

Anders als beim Start der DSGVO steht der Stichtag nicht im luftleeren Raum. Die EU-Kommission hat am 10. Juni den Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Die dazugehörigen Leitlinien zur Auslegung von Artikel 50 hat sie inhaltlich am 20. Juli freigegeben, die förmliche Annahme steht noch aus, bis alle Sprachfassungen vorliegen. Beides ist rechtlich nicht bindend, in der Praxis aber der Maßstab, an dem sich Behörden orientieren werden.

Der Kodex wurde von Kommission und AI Board als geeignet bewertet. Wer ihm beitritt, kann sich zum Nachweis der Kennzeichnungspflichten darauf berufen. Wer das nicht tut, muss seine Compliance auf anderem Weg belegen und muss laut Kommission mit mehr Auskunftsersuchen rechnen.

Die wichtigste Unterscheidung, die Sie brauchen

Das Gesetz trennt zwei Rollen: Anbieter und Betreiber. „Stark vereinfacht gesagt: Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Betreiber ist derjenige, der ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Die Definitionen sind aber deutlich länger und komplexer, also muss im Einzelfall wirklich ausgelegt werden, ob die Tatbestände erfüllt sind, auch weil diese mit den Definitionen von KI-Systemen und -Modellen verzahnt sind“, sagt Manuel Mofidian, Wirtschafts- und Tech-Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf KI-Recht. „Vielleicht sogar 99 Prozent der Unternehmen und Organisationen, die KI einsetzen, sind Betreiber.“

So sei man bereits Betreiber, wenn ein Unternehmen einen eingekauften Voicebot laufen lässt. Aber auch wenn Mitarbeiter:innen auf Anweisung des Unternehmens ein KI-Tool einsetzen, wird dadurch ihr Unternehmen zum Betreiber, nicht der einzelne Mitarbeiter:innen. Heraus fällt nur die rein persönliche und nicht berufliche Nutzung: „Wenn meine Mutter privat ChatGPT verwendet, ist sie keine Betreiberin.“

Die Grenze verläuft dabei nicht per se zwischen Unternehmen und Einzelpersonen, sondern zwischen privat und erwerbsmäßig. Wer regelmäßig wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung zieht oder sie im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit einsetzt, ist Betreiber. Creator, die KI-Inhalte monetarisieren, fallen darunter.

Diese Trennung entscheidet, wer welche Pflicht hat. In den drei folgenden Beispielen fällt die Antwort jeweils anders aus.


Beispiel 1: Der Chatbot im Kundenservice

Wer mit einer KI spricht, muss das erfahren. Diese Pflicht trifft allerdings nicht Sie, sondern den Anbieter, also jenes Unternehmen, das den Assistenten gebaut und verkauft hat. Es muss das Produkt so konzipieren, dass die Information rechtzeitig kommt. „Bei der ersten Interaktion, so früh wie möglich und deutlich“, fasst Mofidian zusammen, in der Praxis also z. B. mit einer Ansage zu Gesprächsbeginn.

Eine Ausnahme gibt es, wenn ohnehin offensichtlich ist, dass eine KI interagiert. Ein erkennbarer virtueller Comic-Avatar dürfte darunterfallen. Eine Stimme, die klingt wie ein Mensch, nicht. Auf diese Ausnahme sollte man sich aber nicht zu bequem verlassen: Die Kommission verlangt in ihren Leitlinien eine enge Auslegung, weil die Ausnahme den Betroffenen Transparenz entzieht.

Für Unternehmen, die einen solchen Assistenten einkaufen, ist dieser legistische Ansatz dennoch eine Entlastung: Sie müssen die Ansage nicht selbst einbauen. Wer allein einen fremden Chatbot in die eigene Website einbindet, bleibt nach den Leitlinien im Regelfall Betreiber. Die Rolle kann aber kippen: Wer in gewissen Konstellationen das System wesentlich verändert, etwa nachtrainiert, wer seine Zweckbestimmung ändert oder es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann selbst zum Anbieter werden und „erbt“ dann die Anbieter-Pflichten.

Beispiel 2: Das „Deepfake“-KI-Video im Marketing

Hier kann die Hauptverantwortung das KI-einsetzende Unternehmen treffen, den Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Wer Inhalte veröffentlicht, die als echt durchgehen könnten, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Der Hinweis darf dabei nicht in den Metadaten vergraben sein, er muss für Menschen wahrnehmbar sein. Auf die maschinenlesbare Markierung, die der Anbieter im Inhalt hinterlässt, können Sie sich zur Erfüllung Ihrer eigenen Pflicht ausdrücklich nicht stützen.

Nicht jedes KI-Bild fällt darunter. „Jedes Deepfake ist künstlich erzeugt, aber nicht jeder künstlich erzeugte Inhalt ist ein Deepfake“, sagt Mofidian. „Ich kann tausend Sachen mit einer KI machen, die nichts mit Deepfake zu tun haben. Ein Bild von einem Einhorn zum Beispiel. Hier besteht keine ausreichende Ähnlichkeit mit realen Lebenssachverhalten, weswegen dies kein Deepfake sein kann.“ Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken kann die Offenlegung in angemessener, nicht die Darstellung beeinträchtigender Form erfolgen. Die Kennzeichnungspflicht entfällt dadurch jedoch nicht vollständig.

Wie eine Kennzeichnung konkret aussehen kann, beschreibt der Verhaltenskodex. Die Kommission stellt dafür einen Satz frei verfügbarer EU-Icons bereit, den Betreiber verwenden können; gleichwertige eigene Labels sind ebenfalls zulässig. Der Kodex macht darüber hinaus Vorgaben zu Gestaltung und Platzierung und sieht Alternativen vor, wo visuelle Labels nicht funktionieren, bei reinen Audioinhalten etwa gesprochene Hinweise.

Beispiel 3: Der automatisch erzeugte Text

Der unauffälligste Teil ist für viele der folgenreichste. Wer KI-erzeugte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss das kennzeichnen. Hier genügt bereits die Erzeugung, eine Verzerrung der Realität ist nicht nötig.

Jedoch greift eine Ausnahme, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Entscheidend ist, was als Überprüfung zählt. Die Kommission verlangt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Substanz des Inhalts, durch Personen mit einschlägigem Fachwissen und fachlichem Urteilsvermögen. Rein formale oder prozedurale Kontrollen genügen ausdrücklich nicht, Rechtschreib- und Grammatikkorrektur werden als Negativbeispiele genannt. Ein Text muss also nicht verändert, aber inhaltlich geprüft werden. „Es kann reichen, dass du es einmal bewusst inhaltlich substanziell prüfst und durchliest. Keiner verpflichtet dich, einen Beistrich zu ändern“, sagt Mofidian. Entscheidend sei, dass beides zusammenkommt: „Die Prüfung allein genügt nicht. Es muss auch jemand die redaktionelle Verantwortung übernehmen.“

Damit sind klassische Redaktionen weitgehend außen vor. Eng wird es dort, wo der Mensch aus dem Prozess verschwindet. Ein Agent, der Texte generiert und selbst publiziert, ohne dass jemand gegenliest, erfüllt die erste Bedingung nicht. „Wenn das alles autonom abläuft, dann hast du ein Kennzeichnungs-Thema“, sagt Mofidian. Für Unternehmen, die gerade solche Pipelines aufbauen, sei dies eine wichtige Konsequenz des Stichtags.


Was nicht gekennzeichnet werden muss

Rund um den Stichtag kursierte die Warnung, künftig müsse praktisch jeder mit KI erstellte Inhalt ein Label tragen. Das ist so nicht richtig, und die Abgrenzung ist für die Praxis oft entscheidender als die Pflicht selbst.

Nicht erfasst sind KI-erzeugte Texte, die nicht der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Hier braucht es nach Artikel 50 kein Label. Auch der Newsletter über das eigene Sortiment fällt nicht darunter, wohl aber ein Beitrag, der über ein Thema von allgemeinem Interesse informiert.

Nicht erfasst sind erkennbar künstliche Bilder und Videos, vom Fantasiemotiv bis zur sichtbar generierten Illustration.

Nicht erfasst ist KI, die im Hintergrund unterstützt, ohne den Inhalt wesentlich zu verändern, etwa bei Standardbearbeitung oder Berechnung. Ebenso wenig erfasst sind Systeme, die weder mit Menschen interagieren noch Inhalte erzeugen und auch keine Emotionen erkennen oder Menschen biometrisch kategorisieren, also der Großteil klassischer Analyse-Anwendungen in der Produktion.

Nicht erfasst ist schließlich, was vor dem Stichtag erzeugt wurde: Eine rückwirkende Kennzeichnung älterer Inhalte verlangt niemand. Eine Ausnahme sollten Unternehmen mit vorbefülltem Content-Kalender kennen: Bei Text kommt es auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung an. Wer einen KI-Text im Juli erzeugt und im September publiziert, muss ihn kennzeichnen, sofern er unter die Pflicht fällt.

Und schließlich ist die maschinenlesbare Kennzeichnung, über die derzeit viel geschrieben wird, eine Pflicht der Anbieter, und sie richtet sich nicht an den Leser. „Für dich muss die Kennzeichnung nicht eindeutig sein, sondern für eine Maschine“, erklärt Mofidian den Unterschied. „Beim Deepfake muss es dagegen so sein, dass ein Mensch es versteht.“ Wer KI-Werkzeuge einkauft, muss also keine Wasserzeichen in seine Dateien bauen.

Wer allerdings dokumentieren kann, wie ein Inhalt entstanden ist und wer ihn freigegeben hat, ist im Streitfall besser aufgestellt. Nachweisbarkeit ist keine Pflicht aus Artikel 50, aber sie entscheidet, wie belastbar man dasteht, wenn jemand nachfragt.

Die Falle: KI-Recht ist mehr als nur die KI-VO

Selbst wer nach dieser Aufteilung zum Schluss kommt, als Betreiber in gewissen Konstellationen wenig tun zu müssen, sollte nicht zu früh aufatmen. Dass der AI Act in gewissen Konstellationen entlasten kann, sagt Mofidian, „heißt für andere, ebenfalls einschlägige Rechtsgebiete noch nichts“. „KI-Recht ist eine Querschnittsmaterie. Das Kennzeichnungs-Regime des AI Acts ist nur eine Schicht. Daneben laufen DSGVO, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Lauterkeitsrecht, Vertrags- und Haftungsfragen.“

Für die Praxis besonders relevant: Das Label schützt nicht vor anderen Rechtsfolgen. „Ein gekennzeichnetes Deepfake kann trotzdem rechtswidrig sein, etwa weil es das Bildnis einer realen Person verletzt“, sagt Mofidian. Zudem droht die Durchsetzung nicht nur von Behördenseite: „Eine fehlende Kennzeichnung, aber auch eben z. B. Rechtsverstöße aus anderen Bereichen, holen dich unter Umständen schneller über eine Mitbewerber-Abmahnung ein als über eine Behörde.“ Die Kennzeichnung beantwortet nur die Frage, ob KI im Spiel war, nicht, ob der Inhalt selbst zulässig ist oder Rechte anderer verletzt, etwa Geschäftsgeheimnisse.

Deutlich zeige sich dies z. B. im Datenschutzrecht. Dort kann sich das Verhältnis in gewissen Konstellationen fast schon umdrehen, wobei auch hier jedenfalls im Einzelfall geprüft werden muss: Während nach der KI-Verordnung Pflichten wie der „Chatbot-Hinweis“ oder die maschinenlesbare Markierung beim Anbieter liegen können, kann datenschutzrechtlich das einsetzende Unternehmen der Verantwortliche sein, weil es über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Der KI-Anbieter kann in dieser Konstellation datenschutzrechtlich betrachtet häufig Auftragsverarbeiter sein, wobei denkbar ist, dass KI-Anbieter daneben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten und insoweit selbst Verantwortliche sind. Arbeitet der Anbieter nicht DSGVO-konform, kann das auf das einsetzende Unternehmen zurückfallen, das nach der KI-Verordnung „nur“ Betreiber ist, nach der DSGVO aber Verantwortlicher.

Was Verstöße kosten

Verstöße gegen die Transparenzpflichten liegen auf der mittleren Sanktionsstufe: bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen gilt der höhere der beiden Werte.

Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Startups dreht die Verordnung diese Regel um. Dort gilt der niedrigere Wert. Ein Startup mit zehn Millionen Euro Umsatz riskiert damit maximal 300.000 Euro, nicht 15 Millionen. Die oft zitierten 35 Millionen Euro betreffen ausschließlich die verbotenen KI-Praktiken und haben mit Kennzeichnung nichts zu tun.

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AI Summaries

Murdoch, Trump und die Schlacht ums Weiße Haus

  • In einer eigenen Liga scheint jedoch das Medien-Imperium von Rupert Murdoch zu spielen, der auf der ganzen Welt so viele Zeitungen verlegt und Sender betreibt, dass in seinem Reich „die Sonne niemals untergehe“, wie es Kommentatoren formulieren.
  • News- Corp. Medien unterstützen den Brexit, verhalfen Donald Trump ins Weiße Haus und verharmlosen oder bestreiten den Klimawandel.
  • Glaubt man Beobachtern, obliegt es in etlichen Fällen Rupert Murdoch, wer zu politischer Macht gelangt und wer nicht.
  • FOX wird Schätzungen zufolge dieses Jahr 1,3 Milliarden mit Werbung umsetzen, CNN etwa 770 Millionen und damit etwas mehr als MSNBC.
  • Kritiker monieren, dass FOX News massiv dazu beigetragen habe, dass glatte Lügen und „alternative Fakten“ zum Standardrepertoire von Nachrichten wurden und damit der Demokratie geschädigt habe.

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