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Die Investitionsprämie ist Teil der Corona-bedingten Konjunktur-Maßnahmen der Regierung und soll Unternehmen dazu animieren, trotz der Krise in den Ausbau zu investieren. Seit 1. September sind Einreichungen über den aws Fördermanger möglich – der brutkasten berichtete. Für die Investitionsprämie stellte die Bundesregierung im Sommer in einem ersten Schritt eine Milliarde Euro zur Verfügung,
Wie das Wirtschaftsministerium am Dienstagvormittag bekannt gab, soll nun eine weitere Milliarde bereitgestellt werden. “Ich bin froh, dass wir mit dem Beschluss im Familienausschuss eine weitere Milliarde Euro für Investitionen unserer Betriebe auf den Weg bringen konnten”, so Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Margarete Schramböck.
Unternehmen können laut dem Wirtschaftsministerium auch weiterhin Anträge ohne Unterbrechung bei der aws einreichen. Die Förderzusagen erfolgen nach “Kundmachung der Budgeterhöhung”.
+++ Update: 19:30 Uhr +++ Wie eine Sprecherin des BMDW dem brutkasten am Abend mitteilte, erfolgt die “Kundmachung der Budgeterhöhung” voraussichtlich kommende Woche. Die dafür benötigte Bundesratssitzung wird am kommenden Freitag, den 25. September, stattfinden.
Bisherige Bilanz der Investitionsprämie
Zugleich wurde eine erste Bilanz der Investitionsprämie genannt. Seit Anfang September wurden laut dem Wirtschaftsministerium 12.319 Anträge eingereicht. 7.222 Anträge entfallen auf Kleinstunternehmen, 2.204 Anträge auf Kleinunternehmen, 1.322 Anträge auf mittlere Unternehmen und 1.017 Anträge auf Großunternehmen. Etwa jeder vierte Antrag hat einen Digitalisierungsaspekt. Insgesamt soll sich das durch die Prämie ausgelöste Investitionsvolumen auf 11,12 Milliarden Euro belaufen.
Die Kriterien
Mit der aws Investitionsprämie werden Unternehmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Investitionen von mehr als 5000 Euro und maximal 50 Millionen Euro werden mit einem Zuschuss von sieben Prozent gefördert.
Eine besondere Förderung gibt es zudem für Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung oder im Gesundheitsbereich. Hier bekommen Unternehmen einen Zuschuss von 14 Prozent. Ausgeschlossen sind klimaschädliche Investitionen oder Investitionen in unbebaute Grundstücke, in Finanzanlagen, Übernahmen oder in aktivierte Eigenleistungen.
Die Prämie kann bis 28. Februar 2021 beantragt werden und ist für Investitionen, die ab 1. August 2020 getätigt wurden, rückwirkend beantragbar. Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft wickelt die Anträge ab. Die Maßnahme richtet sich an alle Unternehmen unabhängig ihrer Größe oder Branche.