17.09.2020

Erneute Verschärfung von Corona-Maßnahmen – Mehrwertsteuersenkung auf 2021 verlängert

Die österreichische Bundesregierung hat am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ankündigt - darunter fallen die Einschränkung sozialer Kontakte, Verschärfungen in der Gastronomie und eine Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes. Um die wirtschaftlichen Folgen der neu gesetzten Maßnahmen abzuschwächen soll die bereits geltende Mehrwertsteuersenkung für betroffene Branchen für 2021 verlängert werden.
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HeldYn AS²K Sebastian Kurz Alexander Schütz Mehrwertsteuersenkung
Sebastian Kurz | (c) BKA / Dragan Tatic

Nach “ausgiebigen Beratungen” trat die österreichische Bundesregierung am Donnerstagnachmittag vor die Presse, um die Öffentlichkeit über eine erneute Verschärfung der Corona-Maßnahmen zu informieren. Grund dafür sei laut Bundeskanzler Sebastian Kurz der exponentielle Anstieg der aktuellen Coronazahlen. Erst am Mittwoch hatten Deutschland und Belgien Wien zum Risikogebiet erklärt.

Drei Verschärfungen ab Montag

Konkret soll es ab Montag 00:00 Uhr drei Verschärfungen geben. Darunter fallen die Einschränkung sozialer Kontakte, Verschärfungen in der Gastronomie und eine Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes.

  • Einschränkung sozialer Kontakte

Ab Montag 00:00 Uhr werden Feiern und private Zusammenkünfte “Indoor” auf maximal zehn Personen begrenzt. Bislang waren 50 Personen im privaten Bereich zugelassen. Für den privaten Wohnbereich gilt diese Maßnahme nicht, da dies verfassungsrechtlich nicht möglich ist.

Ausgenommen von der Regelung sind zudem Begräbnisse, Hochzeiten allerdings nicht. Die 10-Personen-Grenze gilt auch für Tanzkurse und Kurse im Fitnesscenter. Auch die Ballsaison ist aus heutiger Sicht somit schwer umzusetzen. Lehrveranstaltungen an Universitäten sind hingegen nicht betroffen. Im Freien gibt die Bundesregierung die Grenze mit 100 Personen an.

  • Verschärfung in der Gastronomie

Zudem soll es auch in der Gastronomie eine erneute bundesweite Verschärfung geben. Demnach ist in der Gastronomie eine Konsumation nur mehr im Sitzen erlaubt. Die Konsumation an der Bar ist somit nicht mehr möglich. Weiters dürfen sich auf einem Tisch höchsten zehn Personen versammeln. Auch Tanzflächen in Clubs sind von der Verschärfung betroffen und somit bis auf weiteres für Besucher tabu.

Zudem soll die Sperrstunde, die ab 01:00 Uhr auch für “geschlossene Gesellschaften” in Restaurants oder Clubs gilt, intensiv kontrolliert werden. Bundesländer können die Sperrstunde noch weiter nach vorne verlegen, sofern sie dies für notwendig erachten. Im Falle eines Vergehens beträgt die Strafhöhe bis zu 1450 Euro.

  • Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes

Die dritte Maßnahme umfasst die Ausweitung des Mund-Nasen-Schutz. Die Verpflichtung zum Tragen eines solchen wird ab Montag landesweit auf Märkte, Messen und religöse Feiern ausgeweitet. Innenminister Karl Nehammer erläuterte, dass die Exekutive bei der Durchsetzung dieser Verpflichtung die Betriebe “unterstützen” wird.

Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung

Im Rahmen der Pressekonferenz verkündete Bundeskanzler Kurz eine Verlängerung der bisher geltenden Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie, Tourismus und Kultur. Diese soll nun auch für 2021 gelten – ursprünglich war sie bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen. “Wir sind uns bewusst, dass diese Maßnahmen – insbesondere für die Gastronomie – eine besondere Herausforderung sind. Mit der Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung wollen wir dies so gut wie möglich abfedern”, so Kurz.

In den Bereichen Gastronomie, Beherbergung, Kultur sowie Publikationen gilt seit 1. Juli 2020 eine Herabsetzung der Mehrwertsteuer auf fünf Prozent. Der ermäßigte Steuersatz gilt für die Abgabe von Speisen und Getränken (alkoholische und nicht-alkoholische). Neben der Gastro betrifft dies auch die Abgabe von Speisen und Getränken in Konditoreien, Bäckereien bzw. Fleischereibetrieben.

Ebenso ist die Umsatzsteuer für Übernachtungen in Hotels, in anderen Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen auf fünf Prozent gesenkt. Gleiches gilt im Publikations- und Kulturbereich für Lieferungen, Einfuhren und den Erwerb von Büchern, Zeitschriften & Co.


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Lanbiotic, Neurodermitis
(c) Oliver Wolf - Patrick Hart und Katrin Susanna Wallner von Lanbiotic.

Das Grazer Startup Lanbiotic stellt medizinische Hautpflege-Produkte mit lebensfähigen Bakterien speziell für die von Neurodermitis geplagte Haut her. Dabei verwenden die beiden Gründer:innen Patrick Hart und Katrin Wallner den zum Patent angemeldeten Bakterienstamm “Lactococcus Lanbioticus“.

Lanbiotic: “Skalierung als neue Normalität”

“Mit unseren probiotischen Hautanwendungen bringen wir gesundheitsfördernde Bakterien direkt auf die Haut, um die natürliche Balance des Hautmikrobioms wiederherzustellen und Hautprobleme gezielt an der Ursache zu bekämpfen”, erklärt Wallner.

Das letzte Jahr fühlte sich für die Gründerin an, als sei ein Traum nicht nur wahr, sondern sogar übertroffen worden. Andererseits sei es eine “neue Normalität” an der Skalierung des Unternehmens zu arbeiten.

“Wir haben weitere Produkte mit unserem einzigartigen Bakterienstamm ‘Lactococcus Lanbioticus’ entwickelt, um umfassender auf die Bedürfnisse von Menschen mit zu Neurodermitis neigender Haut eingehen zu können. Neu hinzugekommen sind Flora Bath und Flora Sun”, erklärt Wallner.

Flora Bath ist ein spezieller Badezusatz, der für Menschen entwickelt wurde, die großflächig oder an der Kopfhaut von Ekzemen betroffen sind – ein Bereich, in dem Pflegecremen oft an die Grenzen ihrer Praktikabilität stoßen.

“Der Fokus liegt wie immer bei Lanbiotic auf der Ergänzung des Hautmikrobioms, also ‘der lebende Teil’ der natürlichen Schutzbarriere der Haut, die den gesamten Körper bedeckt, mit probiotischen Bakterien”, so Wallner weiter. “Eine Ausgewogenheit des Hautmikrobioms ist, wie auch im Darm, entscheidend, um die Gesundheit der Haut zu bewahren und Beschwerden zu lindern.”

Flora Sun hingegen ist ein weiteres Produkt, das auf die besonderen Herausforderungen empfindlicher Haut unter UV-Strahlung eingeht. Studien hätten gezeigt, dass das Hautmikrobiom die natürliche Fähigkeit der Haut verbessern kann, mit den Effekten – und häufig auch Schäden – durch Sonneneinstrahlung umzugehen.

EHI-Siegel für Onlineshop

“Parallel dazu haben wir auch international expandiert: Der Eintritt in den deutschen Markt war ein großer Schritt, der mit der Anpassung unserer Produktions- und Logistikkapazitäten verbunden war, um langfristig weitere internationale Märkte beliefern zu können. Unser Webshop wurde außerdem mit dem EHI-Siegel zertifiziert, um unseren Kund:innen einen sicheren und vertrauenswürdigen Einkauf zu ermöglichen.”

Auch das Team wuchs 2024, zudem konnte durch zahlreiche Medienauftritte und Messeteilnahmen Aufmerksamkeit für die eigenen Produkte und die Marke gewonnen werden.

“Als weiteres Highlight wurden wir von der Apothekerkammer mit unserer Fachfortbildung akkreditiert, was Apotheker dazu motiviert, unsere Fortbildungen zu besuchen und mehr über das noch recht ‘nischige’ Thema Hautmikrobiom zu erfahren”, sagt Wallner.

Neue Märkte im Fokus

Aktuell arbeitet das Startup intensiv daran, Lanbiotic als Unternehmen und Marke weiterzuentwickeln, strategisch zu positionieren und zu skalieren. Das oberste Ziel ist es, die Lebensqualität von Menschen mit Neurodermitis über ihre mikrobiombasierten Produkte zu verbessern.

“Wir möchten Lanbiotic in weiteren Märkten etablieren, insbesondere natürlich in Ländern, wo die Prävalenz für Neurodermitis hoch ist. Dafür arbeiten wir an effizienten Marketingprozessen, um unsere Markenbekanntheit zu steigern, und bauen unsere Vertriebsstrukturen aus”, erklärt die Founderin. “Um diesen Schritt bestmöglich zu unterstützen, suchen wir gezielt nach vertrauenswürdigen Partnern für den internationalen Vertrieb, die unsere Werte und Qualitätsansprüche teilen. Die Kooperationen sollen es uns ermöglichen, unsere Produkte nachhaltig in weiteren europäischen und außereuropäischen Ländern anzubieten und das Thema Hautmikrobiom international bekannter zu machen.”

Daneben optimiert das Team Produktionsprozesse, um der wachsenden Nachfrage nachkommen zu können. In der Produktentwicklung liegt dabei der Fokus auf der Entwicklung weiterer wissenschaftsbasierten probiotischen Pflegeprodukten, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Neurodermitis und empfindlicher Haut zugeschnitten sind. Dazu steht man intensiv mit Industrie und Spitzenforschung in Kontakt.

Lanbiotic: Strukturen und Prozesse schaffen

Intern sei man vor allem stark mit dem Aufbau der Organisation beschäftigt. Man arbeitet daran, Strukturen und Prozesse zu schaffen, die das Wachstum langfristig stützen können. Ziel sei es, eine gesunde Organisation aufzubauen, die den Expansions- und Innovationszielen gerecht werde und das Unternehmen flexibel in die nächsten Entwicklungsstufen führt.

Lanbiotic wurde in der Vergangenheit unter anderem auch von der Austria Wirtschaftsservice (aws) unterstützt. So absolvierte das Unternehmen den aws First Incubator und erhielt über aws Innovationsschutz eine Förderung, um sein geistiges Eigentum zu schützen. Später folgte eine Preseed- und Seed-Förderung über aws Innovative Solutions. Mit diesem Seed-Förderprogramm unterstützt die aws innovative Gründungsideen, die über die Unternehmensgrenzen hinaus einen positiven gesellschaftlichen Impact bewirken. Der Fokus liegt auf skalierbaren Geschäftsmodellen. Im Fall von Lanbiotic war die Förderung essentiell, um die Produktentwicklung und Markteinführung zu finanzieren und sich allgemein zu professionalisieren.

“Eine bessere Förderung als aws Seed Innovative Solutions könnte es derzeit, meiner Meinung nach, für uns nicht geben”, sagt sie. “Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 400.000 Euro, der für unterschiedlichste Aktivitäten in der Markteinführung und Produkteinführung verwendet werden kann. Naturgemäß ist das Programm sehr kompetitiv, aber wenn man für die Finanzierung ausgewählt wird, hat man wirklich einen gewaltigen Booster, um ein nachhaltiges Unternehmen aufzubauen.”

Die weiteren Ziele von Lanbiotic

Im Allgemeinen habe ihnen das Programm bereits jetzt weit mehr gebracht als Geld. “Ich empfand den Bewerbungsprozess per se als wertvolle Erfahrung, um mir unser Business Model noch einmal ganz genau anzusehen und unsere Ziele zu definieren”, präzisiert die Grazerin. “Dass wir sie jetzt so scheinbar ‘locker’ übertreffen konnten, ist natürlich die Draufgabe.”

Durch die positive Resonanz der stetig wachsenden Stammkundenbasis sieht sich Wallner in ihrer Mission bestätigt. “Wir wissen aber auch, dass viele Menschen Lanbiotic noch nicht kennen und Neurodermitis in vielen Ländern nach wie vor ein großes Problem darstellt”, sagt sie. “Daher wollen wir gezielt skalieren, den Umsatz und Gewinn steigern, innerhalb und außerhalb Europas expandieren und unser Produktportfolio weiter diversifizieren.”

In Sachen Umsatzentwicklung wird Lanbiotic 2024 das gesetzte Umsatzziel voraussichtlich verdoppeln, wie Wallner erzählt. “Unser für 2025 gestecktes Ziel ist ambitioniert, aber wir sind zuversichtlich, dass wir hier wieder gute Arbeit leisten. Aktuell haben wir einen sechsstelligen Nettoumsatz erreicht, und dank der Unterstützung durch die aws Seed-Förderung werden wir auch heuer, wie jedes Jahr seit unserer Gründung, noch profitabler sein.”


* Disclaimer: Das Startup-Porträt erscheint in Kooperation mit Austria Wirtschaftsservice (aws)

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Erneute Verschärfung von Corona-Maßnahmen – Mehrwertsteuersenkung auf 2021 verlängert

  • Die österreichische Bundesregierung hat am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ankündigt – darunter fallen die Einschränkung sozialer Kontakte, Verschärfungen in der Gastronomie und eine Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes.
  • Um die wirtschaftlichen Folgen der neu gesetzten Maßnahmen abzuschwächen soll die bereits geltende Mehrwertsteuersenkung für betroffene Branchen für 2021 verlängert werden.
  • Konkret soll es ab Montag 00:00 Uhr daher drei Verschärfungen geben.
  • Für den privaten Wohnbereich gilt diese Maßnahme nicht, da dies verfassungsrechtlich nicht möglich ist.
  • Im Freien gibt die Bundesregierung die Grenze mit 100 Personen an.
  • Die dritte Maßnahme umfasst die Ausweitung des Mund-Nasen-Schutz.

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