18.08.2020

IÖB Summer Call: Klimaschutz-Innovationen aus und für Österreich gesucht

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und die IÖB-Servicestelle suchen bis 21. September im IÖB-Summer Call 2020 Klimaschutz-Innovationen aus und für Österreich. Ziel ist es, die besten Lösungen für öffentliche Institutionen zu finden, um deren Aufgaben klima- und umweltschonender bewerkstelligen zu können. Im Fokus stehen österreichische Produkte und Dienstleistungen, die das Potential haben, öffentliche Institutionen und Unternehmen „nachhaltig“ zu verändern.
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IÖB-Summer-Call
(c) AdobeStock
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Der öffentliche Sektor in Österreich beschafft jährlich Produkte und Dienstleistungen im Wert von rund 45 Milliarden Euro. Im IÖB-Summer Call erhalten innovative Unternehmen die Gelegenheit, ihr Produkt einem breiteren Publikum im öffentlichen Sektor bekannt zu machen.

Öffentlichen Institutionen als potentiellen Käufern wird im Sinne der klimapolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung die Chance geboten, aktuellen und zukünftigen Herausforderungen mit neuen Lösungen besser zu begegnen.

Diese Lösungen werden gesucht

Bezüglich der eingereichten Produkte und Dienstleistungen gibt es keine thematischen Einschränkungen, sofern diese bzw. deren Einsatz positive Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz haben, innovativ sind und im öffentliche Sektor (öffentliche Verwaltung und öffentliche Unternehmen) einsetzbar sind.

Beispielhaft können etwa Lösungen in folgenden Anwendungsbereichen eingereicht werden:

  • Gebäudebetrieb und Facility Management
  • Müllvermeidung, -verwertung und Ressourcenschonung
  • Mobilität
  • Smarte Lösungen für die Verringerung des Energieverbrauchs, Energiespeicherung und dezentrale Energiesysteme
  • Green IT und Software für eine nachhaltige Digitalisierung

Vorteile als teilnehmendes Unternehmen

Alle einreichenden Unternehmen werden von einer Fachjury aus Innovations- und Fachexperten geprüft und erhalten – wenn die Mindestanforderungen für eine „innovative Lösung“ entsprechend der Kriterien des IÖB-Marktplatz Innovation erfüllt sind – Zugang zum Marktplatz Innovation und den Vorteilen, die damit verbunden sind.

  • Unternehmen erhalten für ihr Produkt das IÖB-ausgezeichnet Siegel, das sie für die Bewerbung ihrer Lösung einsetzen dürfen.
  • Sollten Unternehmen mit ihrem Produkt/Lösung am e-Shop der Bundesbeschaffung gelistet sein, können sie das IÖB-ausgezeichnet Siegel im e-Shop verwenden, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.
  • Die IÖB-Servicestelle bewirbt das Produkt des Unternehmens im Rahmen der regelmäßigen Kommunikationstätigkeiten und lädt regelmäßig Unternehmen ein, um die Lösungen bei öffentlichen Institutionen vorzustellen oder auf Veranstaltungen zu präsentieren.

Die Besten vor den Vorhang

Darüber hinaus gibt es für die am besten bewerteten Lösungen zusätzliche Benefits als Wertschätzung für die Top- Innovationen.

  • Das Unternehmen, mit der am besten bewerteten Lösung, erhält ein kostenloses Ticket für die IÖB-Konferenz ECOVATION 2020 (01.12. in Salzburg), einen kostenlosen Messestand und die Möglichkeit im Rahmen der Konferenz die eigene Lösung zu pitchen.
  • Die Unternehmerinnen und Unternehmer der drei bestbewerteten Lösungen können diese im Herbst 2020 Frau Bundesministerin Leonore Gewessler persönlich vorstellen und erhalten dabei ihre IÖB-Auszeichnung in Form einer Trophäe.

Leonore Gewessler, BA, Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, über die Zielsetzung des IÖB-Summer Calls: „Bei der Erreichung unserer klimapolitischen Zielsetzungen spielt Innovation eine zentrale Rolle. Innovative Produkte und Dienstleistungen können aber erst dann ihre positiven Wirkungen entfalten, wenn sie auch tatsächlich zum Einsatz kommen. Hier kann und soll die öffentliche Hand eine Vorbildrolle einnehmen und – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – verstärkt Klimaschutzinnovationen österreichischer Unternehmen einsetzen. Unser Ziel im IÖB-Summer-Call ist es daher, diese Innovationen vor den Vorhang zu holen, bekannter zu machen und insbesondere KMU und Start-ups bei der Gewinnung neuer Kunden im öffentlichen Sektor zu unterstützen. In diesem Sinne lade ich Sie ein, Ihre ‚grünen Innovationen‘ im IÖB-Summer-Call einzureichen und freue mich auf die Prämierung der Gewinner im Herbst 2020.„

IÖB-Summer Call: Zeitlicher Ablauf

Bis 21. September können Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Lösungen auf der IÖB-Innovationsplattform einreichen. Danach bewertet unsere Expertenjury auf Basis der IÖB-Marktplatz Kriterien die eingereichten Lösungen. Die Ergebnisse werden Ende Oktober bekannt gegeben.


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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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IÖB Summer Call: Klimaschutz-Innovationen aus und für Österreich gesucht

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und die IÖB-Servicestelle suchen bis 21. September im IÖB-Summer Call 2020 Klimaschutz-Innovationen aus und für Österreich. Ziel ist, die besten Lösungen für öffentliche Institutionen zu finden, um deren Aufgaben klima- und umweltschonender bewerkstelligen zu können. Im Fokus stehen österreichische Produkte und Dienstleistungen, die das Potential haben, öffentliche Institutionen und Unternehmen „nachhaltig“ zu verändern.

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