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In den vergangenen Tagen haben die Wienerinnen und Wiener die lang ersehnten Gastro-Gutscheine in ihren Briefkästen gefunden, die je nach Haushaltsgröße ein Guthaben von 25 oder 50 Euro mit sich bringen und in Wiener Lokalen eingelöst werden können. Doch man muss den Gutschein nicht zwingend selbst einlösen, meinen die Gründer des Wiener Startups Vollpension – und laden ihre Kunden zu etwas ein, was sie selbst als “Scheingeschäfte” bezeichnen.
Scheingeschäfte: Gastro-Gutscheine spenden
So haben Fans der Vollpension die Möglichkeit, den Gutschein nicht selber gegen eine Mahlzeit oder ein nicht-alkoholisches Getränk einzulösen – sondern zu spenden, damit eine bedürftige Person den Gutschein stattdessen konsumieren kann. Damit die Gutscheine auch bei den betroffenen Personen ankommen, hat sich die Vollpension mit der Caritas Wien zusammengetan, die die Gutscheine an Betroffene weitergeben.
Wer von der Gastro-Gutschein-Spende profitiert
Daraus ergibt sich gleich ein Triple-Win, wie es seitens Vollpension heißt. Erstens tut man selbst etwas Gutes und fühlt sich gut dabei. Zweitens untersützt man jemanden, der es gerade finanziell nicht so leicht hat, um sich mal wieder richtig verwöhnen zu lassen.
+++Vollpension wird Halbpension – und bietet Kaffee und Kuchen zum Stundentarif+++
Und drittens profitiert die Vollpension selbst, die es noch schwerer als andere Gastronomen hat, da die dort tätigen Seniorinnen und Senioren bereits in Pension sind, also nicht für Kurzarbeit oder beim AMS angemeldet werden können.
So spendet man den Gastro-Gutschein
Wer also seinen Gastro-Gutschein für einen guten Zweck spenden möchte, der hat dazu die folgenden Möglichkeiten:
- Einwurf in die 24/7 Gutschein-Klappe in der Vollpension (Schleifmühlgasse)
- Abgabe beim Team vor Ort während den Geschäftszeiten
- Postalische Übermittlung an:
Omama-Vollpension
Lindengasse 56/18-19
1070 Wien
Wo und wie die Gastro-Gutscheine gelten
Auf dieser Website sehen die Kundinnen und Kunden, in welchen Wiener Lokalen und Wirtshäusern sie den Gastro-Gutschein der Stadt Wien einlösen kann. Dem Kleingedruckten zufolge gelten dabei die folgenden Regeln:
- Pro Rechnung darf nur ein Gastro-Gutschein eingelöst werden
- Ein Gastro-Gutschein darf nur einmalig eingelöst werden
- Der Gutschein ist nur für Speisen und nicht-alkholische Getränke einlösbar
- Der Restwert wird nicht retour erstattet. Es ist keine Barablöse möglich
- Der Gastro-Gutschein gilt bis 30.9.2020
- Es wird ausschließlich der konsumierte Betrag an den Gastronomiebetrieb überwiesen (kein Trinkgeld)