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In der zweiten Augusthälfte wird die österreichische Regulierungsbehörde RTR den Startschuss für die zweite 5G-Auktion geben. Das Frequenzvergabeverfahren soll im 3. Quartal 2020 abgeschlossen sein. Zur Vergabe gelangen insgesamt 27 Frequenzpakete aus den Frequenzbereichen 700 MHz (6 Blöcke), 2100 MHz (12 Blöcke) und 1500 MHz (9 Blöcke), heißt es seitens der RTR.
Corona zeigte 5G-Bedarf
“Unser Ziel ist dabei, vor allem die Versorgung mit ultraschnellem mobilen Breitband in der Fläche voranzutreiben”, sagt dazu Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) für den Fachbereich Telekommunikation und Post: Wie wichtig die Versorgung mit “hochleistungsfähiger Infrastruktur” sei, habe man ja gerade im Laufe des Lockdowns erfahren müssen. “Ein schneller 5G-Ausbau ist daher eine wichtige Zukunftsinvestition”, sagt Steinmaurer.
5G in ländlichen Gebieten
Mit der “Versorgung in der Fläche” ist vor allem die 5G-Anbindung jener Gemeinden gemeint, die derzeit schlecht mit Mobilfunk versorgt sind. “2.100 Katastralgemeinden sind derzeit schlecht bis gar nicht mit hochwertigen Mobilfunkbreitbanddiensten versorgt”, sagt dazu Steinmaurer: “Um im Sinne der Breitbandstrategie des Bundes einen möglichst flächendeckenden Versorgungsgrad der Bevölkerung mit leistungsfähigem Mobilfunkbreitband zu erreichen, haben wir den Erwerb von 700 MHz-Frequenzpaketen mit der Auflage verknüpft, 900 unterversorgte Katastralgemeinden flächendeckend mit 5G auszustatten.”
Bonus-System für 1200 Gemeinden
“Für die restlichen 1.200 Katastralgemeinden haben wir speziell für diese Auktion ein ‚Bonus-System‘ entwickelt: Die Bieter ersteigern zusätzliche Versorgungsverpflichtungen für einzelne Katastralgemeinden und erhalten dafür einen Bonus in Form eines Preisabschlags”, sagt Steinmaurer.
Weitere Versorgungsauflagen sind vorgesehen, etwa für hochrangige Verkehrswege. Für die Versorgung von Autobahnen, Schnellstraßen und Bahnstrecken setzt die Regulierungsbehörde auf Kooperationen zwischen Betreibern dieser Verkehrswege einerseits und den Erwerbern der versteigerten Frequenzen andererseits.
Telco-Infrastruktur ist teuer
Dabei geht Steinmaurer auch auf den Kritikpunkt ein, dass die Einrichtung einer Telco-Infrastruktur teuer ist und sich diese vor allem in dünn besiedelten Gebieten oft weniger rentiert. “Im Einklang mit dem TKG stehende, moderate Mindestgebote sowie die Verlängerung der Zuteilungsdauer der Frequenzen auf fast 25 Jahre bieten den Erwerbern Rechtssicherheit und den nötigen Gestaltungspielraum, die den erforderlichen Investments durchaus gute Marktmöglichkeiten gegenüberstellen”, sagt er dazu.
Ziel: Mehr Abdeckung mit weniger Masten
Außerdem sollen die Rahmenbedingungen für Kooperatiomnen verbessert werden. “Wir wollen mehr Abdeckung mit möglichst wenig Sendern erreichen”, sagt Steinmaurer. Hier sei es auch von Vorteil, dass die aktuell zu vergebenden 5G-Frequenzen im gleichen Frequenzbereich wie 4G-Frequenzen liegen und überwiegend auf den gleichen, bereits bestehenden ‚Makrostandorten‘ verwendet werden könnten.
Bedenken zu 5G-Strahlung
Schließlich nimmt er noch Bezug auf diverse Bedenken in er Bevölkerung, bei denen ein vermeintlicher Zusammenhang zwischen 5G und gesundheitlichen Problemen unterstellt wird. Diese Bedenken nehme man sehr ernst, betont Steinmaurer: “Daher sehen die Frequenz-Vergaberichtlinien der Regulierungsbehörde seit jeher vor, dass die Betreiber hinsichtlich der Strahlung die Grenzwerte der WHO einhalten müssen. Bei Einhaltung dieser Grenzwerte bestehen nach dem aktuellen Wissensstand keine gesundheitlichen Risiken.”