20.03.2022

5000 Führungskräfte untersucht: Es gibt 4 Chef-Typen – und einer ist besser

Das Beratungsunternehmen Garnter identifizierte in einer Erhebung vier verschiedene Arten von Führungskräften. Eine davon stellte sich als überlegen heraus.
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Es gibt laut Gartner vier Chef-Typen, aber nur einer davon ist der beste
Es gibt laut Gartner vier Chef-Typen, aber nur einer davon ist der beste | (c) Adobe Stock - Jacob Lund

Mit „guten“ Vorgesetzten entfalten sich Mitarbeiter:innen und erbringen Höchstleistungen, mit schlechten passiert das Gegenteil. Diese Alltagsbeobachtung lässt sich auch empirisch belegen. Doch was sind die Eigenschaften, die „gute“ Führungskräfte mitbringen müssen? Das Beratungsunternehmen Gartner identifizierte in einer großen Erhebung (samt Publikation) mit 9000 Personen, darunter rund 5000 Manager:innen, vier Chef-Typen. Und einer davon stach positiv heraus, wie Gartner Vice President Sari Wilde in einem Gastbeitrag beim US-Medienhaus CNBC erläutert.

1. „Lehrer“

Der von Gartner als „Teacher Manager“ bezeichnete Chef-Typ setzt gegenüber Mitarbeiter:innen am eigenen Fachwissen und der eigenen Erfahrung an. Sein Mantra laute: „Ich habe es so gemacht, also sollst du es auch so tun“, beschreibt Sari Wilde. In der Regel steige der Typ „Lehrer“ in der Organisation nicht unbedingt auf, weil er der beste Manager sei, sondern wegen seines institutionellen Wissens. Zudem wolle er Dinge auf seine Weise zu erledigen und zögere, mit neuen Ideen und Strategien zu experimentieren. „Dies kann in einer Welt, in der Innovation und Kreativität gefördert werden, problematisch sein“, so Wilde.

2. „Immer da“

„Always On-Manager“ überwachen und kontrollieren ihre Mitarbeiter:innen ständig. Laut Wilde haben sie dabei gute Absichten und wollen diejenigen sein, die kontinuierliches Coaching und Feedback in einem sehr breiten Spektrum von Skills anbieten. „Unser Forschungsteam war überrascht, als es feststellte, dass der ‚Always On‘-Ansatz nicht der produktivste ist“, schreibt Wilde. Das liege daran, dass Führungskräfte dieses Chef-Typs oft davon ausgehen, dass sie wissen, was das Beste ist, obwohl sie es in vielen Fällen nicht wissen. Infolgedessen lenken sie die Mitarbeiter:innen möglicherweise auf den falschen Weg, meint die Expertin.

3. „Cheerleader“

„Cheerleader“-Vorgesetzte seien eher zurückhaltend, geben positives Feedback und überlassen den Mitarbeiter:innen die Verantwortung für ihre eigene Entwicklung, heißt es von Gartner. „Sie sind zugänglich und unterstützend, aber nicht so proaktiv wie die anderen Chef-Typen, wenn es um die Entwicklung der Fähigkeiten ihrer Mitarbeiter:innen geht“, erklärt Wilde. „Cheerleader“ sind großartig für Mitarbeiter:innen, die durch Motivation aufblühen. „Der ‚Learning by Doing‘-Ansatz kann jedoch bei den Mitarbeiter:innen zu Stress, geringerer mentaler Sicherheit und erhöhter Burnout-Gefahr führen“, meint die Expertin.

4. „Verbinder“

„Connector-Manager“ geben Feedback in ihrem eigenen Fachgebiet, bringen die Mitarbeiter:innen aber sonst mit anderen im Team oder im Unternehmen zusammen, die besser geeignet sind, beim aktuellen Thema zu helfen. „Die ‚Connectors‘, die etwa 25 Prozent der von uns befragten Manager ausmachten, erwiesen sich als die besten, wenn es darum ging, die berufliche Entwicklung ihrer Mitarbeiter:innen zu fördern, auch was Effizienz und Reaktionsfähigkeit angeht“, führt Wilde aus.

Darum ist der Chef-Typ „Connector“ besser

Die Gartner-Expertin führt die Überlegenheit der „Verbinder“ auf drei wichtige Verbindungen zurück, die sie für ihre Mitarbeiter:innen herstellen:

  1. Die Verbindung zwischen Führungskraft und Mitarbeiter:in: „Connectors stellen die richtigen Fragen und bemühen sich, ihre Mitarbeiter:innen wirklich auf einer tieferen Ebene kennenzulernen“, beschreibt Wilde. Das betreffe etwa Motivationen, Interessen, Ziele und Entwicklungsbereiche, und zwar „auf eine Art und Weise, wie es andere Manager:innen nicht tun“.
  2. Die Verbindung zum Team: „Connectors wissen, dass sie nicht die einzige Quelle für Coaching sind und sein müssen. Daher versuchen sie, ein integrativeres Teamumfeld zu schaffen, in dem sich die Mitarbeiter:innen respektiert fühlen und ihre individuellen Fähigkeiten gerne mit anderen teilen“, erklärt die Expertin.
  3. Die Verbindung zur Organisation: „Die leistungsstärksten Teams kommunizieren nicht nur in formellen Meetings miteinander, sondern zu etwa 50 Prozent auch außerhalb. Verbinder helfen ihren Mitarbeiter:innen dabei, herauszufinden, mit welchen anderen Führungskräften innerhalb der Organisation sie in Kontakt treten können, um die Informationen zu bekommen, die sie selbst nicht bieten können“, so die Expertin.
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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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