04.01.2023

390 Mio. Euro Strafe für Meta nach Beschwerden von Max Schrems

Der österreichische Datenschützer Max Schrems hat mit seiner NGO noyb erwirkt, dass der Facebook- und Instagram-Mutterkonzern von der EU zu einer millionenschweren Strafe verdonnert wurde. Das Unternehmen braucht künftig die explizite Zustimmung von Nutzer:innen, um personenbezogene Werbung ausspielen zu dürfen.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Schon seit Jahren liegen der österreichische Datenschützer Max Schrems und seine NGO noyb mit US-Internetkonzernen im Clinch. Und dabei errangen sie immer wieder Teilerfolge. Anfang 2022 entschied beispielswiese die österreichische Datenschutzbehörde nach einer Beschwerde der NGO, dass der Einsatz von Google Analytics in Österreich illegal sei. Nun kam ein weiterer Teilerfolg für die NGO dazu – und zwar gegen Meta, den Konzern hinter Facebook, WhatsApp und Instagram.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) habe heute entschieden, dass Meta in der EU keine personenbezogenen Daten mehr für Werbung nutzen dürfe, teilte noyb in einer Presseaussendung am Mittwoch mit. Drei entsprechende Beschwerden von noyb aus dem Jahr 2018 sind demnach heute zugunsten der NGO entschieden worden.

210 Mio. Euro Strafe für Facebook, 180 Mio. für Instagram

Für Meta setzt es nun eine ordentliche Strafe: 210 Mio. Euro für Verstöße von Facebook und weitere 180 Mio. Euro für Verstöße von Instragram – insgesamt also 390 Mio. Euro an Strafe, die formal über den irischen Ableger von Meta verhängt wurden.

Die NGO hatte Meta vorgeworfen, die gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erforderliche Einwilligung zu umgehen, indem das Unternehmen eine Klausel in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eingefügt hat. Nutzer:innen von Facebook mussten der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten somit notwendigerweise zustimmen, um die Plattform nutzen zu können.

Schrems: “Schwerer Schlag für Gewinne von Meta in EU”

“Anstatt eine Ja/Nein-Option für personalisierte Werbung zu haben, haben sie die Einwilligungsklausel einfach in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschoben. Das ist nicht nur unfair, sondern eindeutig illegal”, sagt Schrems. “Uns ist kein anderes Unternehmen bekannt, das versucht hat, die Datenschutzgrundverordnung auf so arrogante Weise zu ignorieren.”

Laut der nun vorliegenden Entscheidung darf Meta personenbezogene Daten, die ohne Einwilligungsmöglichkeit erhoben wurden, nicht für Werbezwecke verwenden. Es braucht vielmehr eine explizite Ja/Nein-Einwilligungsoption (“Opt-in”).

Schrems zufolge ist die Entscheidung ein “schwerer Schlag für die Gewinne von Meta in der EU”. Jede/r müsse nun die Apps des Konzerns auch ohne personalisierte Werbung nutzen können.

Die Entscheidung des Europäischen Datenschutzausschusses fällt nun anders aus als ein früherer Entscheidungsentwurf der irischen Datenschutzbehörde (DPC). Diese hatte den von Meta verwendeten Ansatz für legitim gehalten. Andere Formen von Werbung – etwa kontextbezogene Werbung, die auf den Inhalten einer Seite basiert – sind von der Entscheidung laut noyb nicht betroffen.

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Nadina Ruedl | © Die Pflanzerei

Der Preis wurde von Frau in der Wirtschaft (FiW) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) ins Leben gerufen und in diesem Jahr erstmals verliehen. Ziel des Awards ist es, die Leistungen österreichischer Unternehmerinnen zu würdigen, ihre Bedeutung für die Wirtschaft hervorzuheben und Frauen in Führungspositionen sichtbarer zu machen.

„Mit dem Woman in Business Award zeichnen wir heuer erstmals herausragende Unternehmerinnen aus und zeigen, was Frauen in der Wirtschaft bewegen. Sichtbarkeit schafft Vorbilder und fördert ein vielfältigeres Wirtschaftsumfeld, von dem wir alle profitieren können“, betonte WKÖ-Präsident Harald Mahrer bei der Übergabe der Trophäen.

Die Pflanzerei bietet vegane österreichische Küche

Nadina Ruedl, Gründerin des Wiener Food-Startups Die Pflanzerei, wurde mit dem Titel „Gründerin des Jahres“ ausgezeichnet. Ihr Startup vereint heimische Landwirtschaft und traditionelles Handwerk in pflanzlichen Fleischalternativen. Dabei zeigt Die Pflanzerei, dass vegane Ernährung und typisch österreichische Küche nicht unbedingt im Widerspruch stehen müssen.

Im Oktober 2021 startete das Startup mit seinem ersten Produkt, dem veganen Leberkäse “Gustl”. Nach einer einjährigen Pilotphase war der vegane Gustl in den Feinkosttheken von über 130 Billa-Filialen zu kaufen – brutkasten berichtete. Ende Mai letzten Jahres erweiterte Die Pflanzerei ihr Sortiment um zwölf weitere Produkte, darunter vegane Alternativen von Käsekrainer, Fleischknödel und Kaiserschmarrn.

Die Preisträgerinnen des Woman in Business Award 2024

  • Gründerin des Jahres: Nadina Ruedl, Die Pflanzerei – Veganer Lebensmittelhandel GmbH
  • Ein-Personen-Unternehmerin des Jahres: Maren Wölfl, FEMALE WAKE-UP CALL e.U
  • Innovatorin des Jahres: Birgit Mitter, Ensemo GmbH
  • Social Entrepreneurin des Jahres: Madeleine Alizadeh, dariadéh GmbH
  • Unternehmerin mit besonderer Leistung: Renate Ozlberger, Fleischhauerei Ozlberger GmbH
  • Unternehmerin mit Lebenswerk: Gesine Tostmann, Tostmann Trachten GmbH und CoKG

Weibliche Gründungen steigen an

Der Woman in Business Award will sichtbar machen, wie bedeutend der Beitrag von Unternehmerinnen zur heimischen Wirtschaft ist. Im Jahr 2023 wurden 39,3 Prozent der österreichischen Einzelunternehmen von Frauen geführt, was einem Anstieg von 2,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Zudem war 2023 ein Rekordjahr für weibliche Gründungen: Noch nie zuvor wurden so viele Einzelunternehmen von Frauen ins Leben gerufen. Der Anteil der Gründerinnen stieg auf 44,5 Prozent, ein Zuwachs von 5,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

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