22.02.2018

3 Monate zur DSGVO: Ein Lagebericht mit Schreckgespenstern

Ab 25.Mai ersetzt die von der EU 2016 beschlossene Datenschutz-Grundverordnung alte Rechtsgrundlagen und bringt Neuerungen. Für Unternehmen heißt das Endspurt in internen Projekten. Es drohen ihnen hohe Strafen, gefordert wird viel.
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DSGVO
(c) fotolia.com - sonne_fleckl

“Maximal 40 Prozent der Unternehmen beschäftigen sich ernsthaft mit dem Thema”, sagt Rechtsanwalt Philipp Summereder. Summereder betreut mit seiner Kanzlei Unternehmen, Städte und Gemeinden in der praktischen Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Er ist Vorstand im Verein DAVITS aus Linz, der es sich auf die Fahnen geschrieben hat, eine “Instanz und Clearingstelle für angewandte Web- und Netzwerksicherheit” zu sein.

+++ EU-Datenschutzverordnung: Das müssen Startups beachten +++

Neue Rechte für den privaten Nutzer

Für den Nutzer am heimischen Laptop ändert sich auf den ersten Blick wenig. Dabei werden der Person und ihren personenbezogenen Daten von der DSGVO wichtige, neue Rechte eingeräumt. Neben Betroffenenrechten und Schadensersatzbestimmungen sind das die Rechte zur Datenportabilität oder ein erweitertes Recht auf “Vergessen werden”.

In der Theorie darf in Zukunft jeder Kunde auf ein Unternehmen zugehen und einen lückenlosen Datenauszug über seine Person verlangen, um damit direkt zur Konkurrenz zu wechseln. Das Thema Profiling wird geregelt, die Rechte zur Datenlöschung für den Betroffenen verbessert.

“Wer seine Pflichten bislang erledigt hat, hat damit auch jetzt nicht mehr viel Arbeit. Wer bislang nichts getan hat, wird bis Mai ein wenig schwitzen”

Unternehmenspflichten in der DSGVO-Praxis

Geändert hat sich auch, dass die Verantwortung für Datensicherung in die Hände der Unternehmen gelegt wird. Die Meldepflicht und das Registrierungsverfahren bei der Datenschutzbehörde werden abgeschafft. “Wer seine Pflichten bislang erledigt hat, hat damit auch jetzt nicht mehr viel Arbeit. Wer bislang nichts getan hat, wird bis Mai ein wenig schwitzen”, sagt Summereder dazu.

In der Praxis sind die Anwendungsbereiche vielfältig und betreffen auch die Personalabteilung. Jeder Bereich ist betroffen, in dem personenbezogene Daten verarbeitet werden. Unternehmen müssen einen lückenlosen Gesamtüberblick über ihre verschiedenen Datenquellen und Zwecke der Datenverarbeitung abliefern, ansonsten drohen ihnen Strafen in Millionenhöhe.

Ausnahmeregelungen für kleinere Unternehmen

Da stellt sich die Frage, warum sich laut Summereder maximal 40 Prozent der Unternehmen damit beschäftigen. Erst recht, wenn das Thema seit April 2016 am Tisch liegt und das in einer Zeit, wo Datenschutz viele Menschen beschäftigt. Es mag an Unsicherheit liegen, ob und wie stark auch der kleine Unternehmer oder die kleine Unternehmerin von nebenan betroffen ist?

Die DSGVO sieht eine Ausnahmeregelung für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern vor, “es sei denn die von ihnen vorgenommene Verarbeitung birgt ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, die Verarbeitung erfolgt nicht nur gelegentlich oder es erfolgt eine Verarbeitung besonderer Datenkategorien.”

Der Umfang dieser Ausnahme und die Anwendung ist aber umstritten. In der Zeitschrift “Aufsichtsrat aktuell” empfiehlt EY-Rechtsanwalt Johannes Peter Gruber Unternehmen ab 20 Mitarbeitern eine oder einen Datenschutzbeauftragten.

Das DSG 2018 und Öffnungsklauseln

Im Zuge der Einführung der DSGVO werden den nationalen Gesetzgebern Öffnungsklauseln eingeräumt. Sie gewähren Spielraum in der Umsetzung der DSGVO, u.a.:

  • Ausnahmen von der Löschungsverpflichtung von Betroffenendaten
  • Beschränkungsmöglichkeiten der Betroffenenrechte
  • Ausnahmen von der Verpflichtung zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, wenn die Verarbeitung auf einer gesetzlichen Grundlage beruht

Hierfür wurde in Österreich das Datenschutz-Anpassungsgesetz (DSG 2018) entwickelt, eine Novelle des DSG 2000.

  • Es präzisiert die Regelungen für Datenschutzbeauftragte im Unternehmen oder zum Datengeheimnis in Personalabteilungen
  • Für Minderjährige legt es das Mindestalter zur Einwilligung in datenverarbeitende Angebote auf 14 fest
  • Es erleichtert Unternehmen die Löschung oder Berichtigung von Daten, wenn das aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nur zu bestimmten Zeitpunkten erfolgen kann.

Der Goldrausch und die Angst vor Klagen

Gegründet wurde der Verein DAVITS im September 2016 und ist nicht der einzige seiner Art. Andere Projekte wie das DatenCockpit vom Zentrum für Verwaltungsforschung oder das Bundesrechenzentrum mit seinem Web-Tool “DataReg” entwickeln IT-Lösungen und beraten zur Erfüllung der Dokumentationspflichten aus der DSGVO.

Philipp Summereder warnt in diesem Kontext vor “vermeintlichen Experten, die auf Kosten von Unternehmen in einer Art Goldrausch schnelles Geld machen wollen”. Es stehen Schreckgespenster im Raum wie “Klagevereine, um durch zweckwidrige Nutzung von Betroffenenrechten Geld zu lukrieren.”

Privacy by design & default.

Klar ist, das jedes Unternehmen langfristig von der DSGVO betroffen ist. Wird die viele Arbeit die Neuerungen der DSGVO also wert sein und zum Schutz von persönlichen Daten beitragen? Es geht um “eingestaubte Prozesse im Unternehmen”, führt Summereder aus.

Automatisierte Systeme der Datenverarbeitung sollen in Zukunft Privacy by Design und Privacy by Default garantieren:

  • Einerseits sollen sie by design so entwickelt sein, dass personenbezogene Daten zuverlässig geschützt sind
  • Andrerseits sollen in Standardeinstellungen by default vom Nutzer keine Daten übertragen werden. Was das für Tracking-Tools oder Suchmaschinen im Detail bedeutet, bleibt unklar
  • In der Informationssicherheit werden internationale Standards wie die ISO/IEC 27000-Normenreihe empfohlen

Quo vadis, Datenschutz?

Die Baustellen sind vielfältig und die Diskussionen reichen vom Reizthema Cookies über Online Tools zum Tracking & Remarketing bis hin zu öffentlich verfügbaren Daten, wie man sie im Telefonbuch oder Handelsregister findet.

Wer seine Daten wirklich schützen möchte, wird wohl auch in Zukunft nicht umhin kommen selbst aktiv zu werden und zu Lösungen wie dem Tor-Browser, VPNs oder Proxyservern zu greifen.

Unternehmen müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, auf welche Dienstleister sie zurückgreifen und sich vertraglich absichern lassen. Mögliche Hackerangriffe und Systemfehler verpflichten sie eine “Data Breach Notification” vorzubereiten, um in 72 Stunden zu reagieren, wenn personenbezogene Daten verletzt werden. Philipp Summereder meint, der Grundtenor in drei Monaten zur Einführung der DSGVO wird positiv sein.

Es geht um Data Due Dilligence – die notwendige Sorgfalt im Umgang mit Daten. 84 Prozent der Österreicher und Österreicherinnen meinen in einer Studie von Integral, es ist wichtig für sie, dass der Staat sich aktiv um Datenschutz kümmert. 47 Prozent sind der Ansicht, sie sind selbst für diesen Schutz verantwortlich.

Es wird sich zeigen, wie viele Menschen ihre neuen Rechte ab 25. Mai tatsächlich nutzen und wie Unternehmen in der Lage sind, mit einem Verfahrensverzeichnis Auskunft über ihre Datenverarbeitungstätigkeiten zu erteilen.

+++ Internet Security made in Austria +++

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Titt4Tat, Adult, OnlyFans, Maloum, Sex, Escort, Dating, Fetisch, Sniffer.
(c) zVg - (v.l.) Konrad Breznik, Simone Sommerhalder und Melanie Breznik von Titt4Tat.

Konrad Breznik war Unternehmenssanierer und hat als COO und Executive Director bei einem schweizerischen Kunsthaus gearbeitet. Der gebürtige Kärntner wollte gemeinsam mit seiner Frau Melanie eine App entwickeln, die wie Tinder funktioniert, aber nicht für Dating gedacht war, sondern für Dienstleistungen (Gärtner, Installateur, Koch, Musiker, etc…). Dann kam Corona, die Erotik-Branche geriet unter Druck und Sexarbeiter:innen wurden in ihrer Existenz bedroht. Dies öffnete dem Gründerpaar und Co-Founderin Simone Sommerhalder die Augen, wie sie sagen, und Titt4Tat nahm langsam seinen Lauf.

Titt4Tat: Von null auf 12.000 in 14 Monaten

Die App wurde schließlich im Jänner 2023 mit dem Ziel als Plattform für bezahlte Dates gestartet, um die “Adult-Entertainment”-Branche sicherer und besser zu machen.

“Mit einem Wachstum von über 300 Prozent pro Quartal und von null auf über 12.000 aktive User innerhalb von 14 Monaten haben wir uns jetzt entschieden, nicht nur ein Segment zu besetzten, sondern alle”, erzählt Breznik dem brutkasten. “In Marktsegmenten bedeutet das, wir sind wie C-Date, OnlyFans und Maloum; von der Technologie wie Tinder, Instagram und Twitter (X), aber alles in einer App.” Das Startup operiert dabei unter der Muttergesellschaft Shachi AG, einem Application Service-Provider, der “Software as a Service” bzw. “Software on demand” entwickelt und anbietet.

Zwei Arten von Sicherheit

Konkret ist es bei Titt4Tat möglich, dass sich Anbietende und Kund:innen gegenseitig mit Sternen bewerten – Matches unterliegen einer Vielzahl von Kriterien (Alter, Gewicht, Hygiene, Pünktlichkeit, respektvolles Verhalten). Breznik und seine Co-Founderinnen unterscheiden dabei zwischen zwei Arten von Sicherheit.

Bei der “persönlichen Sicherheit” muss keine Telefonnummer veröffentlicht werden wie bei gewöhnlichen Escort-Seiten. Dafür setzt Titt4Tat auf einen eigenen Chat, der mithilfe von KI auch gleich alle Nachrichten in jede Sprache übersetzt. Dies soll wiederum Missverständnisse verhindern und “zur Vermeidung von psychischer oder physischer Gewalt durch Missverständnisse in der vorangegangenen Kommunikation” führen.

“Im Gegensatz zu den anderen Webseiten können wir auch unsere Kunden durch ihre Kreditkartenzahlungen für das Titt4Tat-Abo identifizieren, obwohl sie in ihrem Profil keine Klarnamen angeben müssen”, betont Breznik.

Ein weiteres Feature sei, dass im Gegensatz zur Konkurrenz bei Titt4Tat Frauen, die bezahlte Dates anbieten, bestimmen können, welche Männer sie treffen wollen. “Das ist auf anderen Escort-Seiten nicht vorgesehen. Dort sehen Frauen oft erst, wer zu einer Verabredung kommt, wenn sie die Tür öffnen”, so der Founder.

Das zweite essentielle Thema beim Schweizer Startup ist die Datensicherheit: Bei Titt4Tat handelt es sich den Founder:innen nach um ein geschlossenes System, bei dem Bilder und Informationen nicht allgemein für das Internet zugänglich sind, sondern nur von registrierten Usern gesehen werden können.

Growth und Investment

Neben diesem Sicherheitsaspekt für Frauen ist der erwähnte Wachstumsschub des Startups ein weiterer bemerkenswerter Punkt in der kurzen Geschichte des SexTechs. Dieser wurde durch zwei Zeitungsartikel in der Schweiz ausgelöst, die gemeinsam für fast 7.000 Anmeldungen sorgten.

“Das ist ein Beweis, wie massentauglich unsere App ist und zeigt zugleich, wie breit und groß die Bereitschaft vorhanden war, unsere App zu nutzen”, erklärt Breznik. “Das restliche Wachstum war fast ausschließlich organisch, da unser Business von Werbung auf Social Media ausgeschlossen ist.”

Eine Folge dieses Growth-Erfolgs: Investor:innen kamen. Aus der Schweiz und von hierzulande. Der österreichische Hauptinvestor ist Alexander Schwarzfurtner, COO und Geschäftsführer des MedTechs RobotDreams. Die anderen vier Kapitalgeber:innen möchten nicht namentlich genannt werden, haben aber alle zusammen in einer Pre-Seed-Runde im Juli 2023 acht Prozent Anteile für rund 411.000 Euro (400.000 CHF) erworben. Aktuell hat man die Seed-Runde gestartet und möchte eine Million CHF für zehn Prozent Beteiligung raisen, um europaweit zu expandieren.

Titt4Tat-Founder erhielten Morddrohungen

So viel zum erfolgreichen Start von Titt4Tat, doch es war nicht immer alles rosig. Vor allem am Anfang.

Wie Breznik damals anonym einer Schweizer Plattform erzählte, erhielten die Gründer:innen kurz nach dem Launch Morddrohungen per WhatsApp. Maskierte und bewaffnete Personen (vermeintliche Zuhälter) bedrohten das Paar offen per Video, und sie waren gezwungen, wöchentlich die Sim-Karten zu wechseln. “Ja, am Anfang gab es Drohungen aller Art” erzählt Breznik dem brutkasten. “Das ist jetzt zum Glück vorbei.”

Heute kann man auf Titt4Tat Dates finden und persönliche Produkte direkt ohne Zusatzgebühren kaufen: “Ab dem 25. April ist es auch möglich, sich von Frauen bewerten zu lassen und man bekommt auch ein Zertifikat dafür”, sagt der Gründer. “Im Juni wird es zudem auch Content wie auf OnlyFans geben, jedoch ohne Entertainern mit bezahlten Abos folgen zu müssen. Man kann einfach nur die Videos mit Pay-Per-View ‘ausleihen’ oder kaufen. Ein Algorithmus ähnlich wie bei TikTok wird Videos vorschlagen, von denen man einen ca. zehn Sekunden langen Teaser sieht, um zu entscheiden, ob man kaufen oder mieten möchte. Oder weiter sucht.”

All-in-One-Adultainment

Das Gründer:innen-Team hat allgemein festgestellt, dass viele ihrer User:innen OnlyFans nutzen (sowohl Kund:innen als auch Anbieter:innen), um dort Video-Content zu konsumieren.

“Das gilt auch für Fetisch-Produkte, die auf Seiten wie Sniffer oder Maloum ver- und gekauft werden. C-Date oder Escort-Seiten sind Mitbewerber, von denen wir uns aber doch deutlich unterscheiden. Wir haben unsere User gefragt, ob sie sich wünschen würden, alles, also Content, Produkte und Dates, in einer App zu haben, anstatt sich auf mindestens drei Plattformen anmelden zu müssen. Und die Antwort war ein sehr deutliches ‘Ja'”, erklärt der gebürtige Kärntner. “Also haben wir uns entschieden, zum ersten ganzheitlichen Anbieter in der Adult-Industrie zu werden.”

Aber die wichtigste Erkenntnis dieser Befragung sei dem Gründer nach dennoch, dass nicht das Komplettpaket den USP ausmache, sondern die “Experience”. Breznik dazu: “Einmal ein reales Treffen und danach ist kein Video der jeweiligen Entertainerin, wie es vorher war”, sagt er. “Jedes getragene Stück, das von dieser Frau gekauft wird, hat eine ganz andere Bedeutung als von jemandem, den man nie persönlich getroffen hat. Alleine die Vorstellung, dass es möglich ist, viele der Frauen auf Titt4Tat auch real zu treffen, macht einen großen Unterschied.”

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