03.03.2020

2 Minuten 2 Millionen, Folge 5: Der Favorit der Woche

Im Gastkommentar erklärt Martin Puaschitz, Obmann der Fachgruppe UBIT der Wirtschaftskammer Wien, warum Studyly sein Favorit für die fünfte Folge der aktuellen Staffel 2 Minuten 2 Millionen ist.
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Studyly bei 2 Minuten 2 Millionen
(c) PULS 4 / Gerry Frank

Spezialisierung ist im Internetzeitalter noch viel wichtiger als früher. Es ist besser eine Sache perfekt zu machen, als in mehreren Bereichen nur Durchschnitt zu sein. So gesehen, wirkt die interaktive Lernplattform Studyly (www.studyly.com) auf den ersten Blick gleich einmal sympathisch, denn die Gründer haben sich nicht nur auf Mathematik spezialisiert, sondern auch noch auf die Vorbereitung zur AHS-Matura. Mathematik gilt als „Angstfach Nummer 1“ unter Österreichs Schülern; das sorgt für zusätzliche Relevanz und – trotz Fokus auf eine einzige Zielgruppe – auch für entsprechendes Geschäftspotenzial. Es gibt aber noch weitere Gründe, warum dieses Startup diesmal mein „Favorit der Woche“ für die Sendung „2 Minuten 2 Millionen“ ist.

Warum Studyly der „2 Minuten 2 Millionen“-Favorit ist

„Wir lieben Zahlen und Mathematik“ ist auf der Website von Studyly zu lesen. Als jemand, der sich beruflich mit Begeisterung für die IT-Dienstleistungsbranche entschieden hat, kann ich diese Vorliebe gut verstehen, weil eine gewisse Zahlenaffinität auch eine gute Ausgangsbasis ist, um in der IT-Branche erfolgreich zu sein. Als Branchenvertreter wiederum hoffe ich, dass sich unter den angehenden Maturanten möglichst viele für eine IT-Ausbildung entscheiden werden.

+++Hintergründe, Interviews und Live-Stream zu „2 Minuten 2 Millionen“+++

Die erste Etappe des Weges dorthin wird einem von Studyly nicht nur möglichst einfach gemacht, man bleibt auch noch flexibel. Die Monatsabos gelten für jeweils 3 Monate und verlängern sich automatisch um weitere 3 Monate, falls die Kunden nicht vorher kündigen. Angeboten wird eine Basic-Version um 19 Euro pro Monat und eine Premium-Version um 24 Euro. Bei letzterer ist neben dem Zugriff auf interaktive Beispiele, hunderte Lernvideos und den Maturakurs auch noch der Zugang zu einer Experten-Hotline und eine Volltextsuche im Aufgabenpool inkludiert. Das Kundenservice endet nicht am frühen Nachmittag, sondern ist 24 Stunden am Tag erreichbar. Auch das wirkt sympathisch.

+++Voten für Folge 5 von „2 Minuten 2 Millionen“: Wer ist dein Favorit?+++

Laut Angabe auf der Studyly-Website ist das Premium-Abo beliebter als die Basic-Variante. In drei Monaten fallen beim Premium-Modell also 72 Euro an Kosten an. Das erscheint mir durchaus fair, wenn man die Kosten eines realen Nachhilfelehrers als Vergleichsmaßstab heranzieht. Zudem gibt es den Vorteil, dass die Schüler von jedem Ort und zu jeder Tageszeit auf das Angebot zurückgreifen können. Die dynamische Software passt sich außerdem in intelligenter Weise den Lernfortschritten der Schüler an. Laut Angabe der Plattformbetreiber wurden alle Beispiele des bifie-Aufgabenpools (Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens) ausgearbeitet und mit Hinweisen und Lösungswegen versehen.

+++Alle Favoriten der aktuellen Staffel+++

Natürlich darf man nicht außer Acht lassen, dass es etliche etablierte Nachhilfe-Institute in Österreich gibt, die auf den ersten Blick Vergleichbares anbieten. Aber eben nur auf den ersten Blick. Bei Studyly lohnt es sich durchaus, genauer hinzusehen. Und genau das werden nicht nur die Investoren bei der kommenden Sendung tun, sondern auch sehr viele potentielle Kunden zu Hause vor dem Bildschirm. Mittels ergänzender Marketingmaßnahmen kann hier definitiv ein wichtiger Vorsprung zu weniger spezialisierten Mitbewerbern gewonnen werden. Die Start-up-Show bietet jedenfalls ein gutes Podium dafür.

Das Kapital der Investoren dürfte unter anderem der Expansion dienen, die unter den meistgestellten Fragen (FAQ) auf der Website bereits angedeutet wird. Demnach will die Lernplattform künftig auch Vorbereitungsangebote für die BHS-Matura anbieten. Bereits in einem Jahr sollen auch Inhalte für das deutsche Abitur bereitgestellt werden. Dadurch sinkt naturgemäß zwar der Spezialisierungsgrad, die klare Linie wird durch diese Art der Vergrößerung der Geschäftschancen aber kaum verwässert. Ob es tatsächlich klappt, die Investoren zu überzeugen, wird natürlich wie immer auch von der Art der Präsentation, den Geschäftszahlen und den Preisvorstellungen der Gründer abhängen. Das Geschäftsmodell an sich erscheint mir jedenfalls stimmig. Daher ist Studyly diesmal mein „Favorit der Woche“.


Anmerkung der Redaktion: Die in diesem Gastkommentar dargelegte Meinung spiegelt nicht zwingend die Meinung der brutkasten-Redaktion wider.


Über den Autor

Martin Puaschitz
(c) Fotostudio Weinwurm

Mag. Martin Puaschitz ist Obmann der Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) der Wirtschaftskammer Wien. www.ubit.at/wien

 

 

 

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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2 Minuten 2 Millionen, Folge 5: Der Favorit der Woche

  • Spezialisierung ist im Internetzeitalter noch viel wichtiger als früher. Es ist besser eine Sache perfekt zu machen, als in mehreren Bereichen nur Durchschnitt zu sein.
  • So gesehen, wirkt die interaktive Lernplattform Studyly (www.studyly.com) auf den ersten Blick gleich einmal sympathisch, denn die Gründer haben sich nicht nur auf Mathematik spezialisiert, sondern auch noch auf die Vorbereitung zur AHS-Matura.
  • Mathematik gilt als „Angstfach Nummer 1“ unter Österreichs Schülern; das sorgt für zusätzliche Relevanz und – trotz Fokus auf eine einzige Zielgruppe – auch für entsprechendes Geschäftspotenzial.
  • Es gibt aber noch weitere Gründe, warum dieses Startup diesmal der „Favorit der Woche“ von Martin Puaschitz für die Sendung „2 Minuten 2 Millionen“ ist.

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