10.01.2019

10 Forderungen für eine bessere Unternehmerpolitik

Gastkommentar. Der Unternehmer und Russmedia International-CEO Michael Tillian hat klare Forderungen an die Regierung in Punkto Unternehmerpolitik.
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Michael Tillian: 10 Forderungen zur Unternehmerpolitik
(c) Valerie Voithofer: Michael Tillian

Das Ziel der Unternehmerpolitik muss die Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen sein. Unternehmer sollen motiviert werden mutig zu sein, starke Leistungen zu erbringen und Arbeitsplätze und Wohlstand zu schaffen. Die Bundesregierung zeigt diesbezüglich durchaus gute Ansätze. Es besteht aber weiterhin Handlungsbedarf. Untenstehende Punkte wurden zum Teil schon oft und von vielen vorgebracht. Leider sind sie aber bis dato nicht umgesetzt, obwohl dies dringend notwendig und überfällig wäre. Zum Anlass der aktuellen Regierungsklausur sei daran erinnert.

+++ Warum der Ex-Google-Chef Eric Schmidt die Regierung berät +++

1. Breite Deregulierung in vielen Bereichen

Im Arbeits- und Sozialrecht muss es mehr Freiheit und Eigenverantwortung geben. Ab einem bestimmten Einkommen sollte es möglich sein, alles frei zu vereinbaren (z.B. Entgelt, Freizeit, Arbeitszeit, Ruhezeiten, Urlaube, etc.). Entgeltfragen gehören in die Privatautonomie. Bestrafung und Stigmatisierung im Zusammenhang mit Entgeltfragen müssen abgeschafft werden.

Die Zwangsmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer muss abgeschafft werden. Die Gewerbeordnung muss massiv dereguliert werden. Es gibt kleine Unternehmen, die fünf oder mehr Gewerbeberechtigungen brauchen, zum Teil um kleine Nebenerlöse erwirtschaften zu können. Das kostet unnötig Zeit und Geld. Der Markt ist hart und transparent – er reguliert ohnedies, wenn die Qualität nicht stimmt.

Digitale Dienstleistungen müssen erleichtert werden: Das Datenschutz-, Telekommunikations-, Zahlungsdienstleistungs- und E-Commerce Recht muss stark entrümpelt werden. Die Regelungen müssen auch für kleine und mittlere Unternehmen umsetzbar sein. Das ist derzeit zum Teil nicht der Fall und der Administrationsaufwand ist enorm.

2. Spürbare und dauerhafte Senkung der Lohnnebenkosten

Ein Mitarbeiter, der 2.400 netto pro Monat verdient, kostet den Arbeitgeber etwa 5000 Euro pro Monat. Diese Schere ist viel zu groß und muss dringend verkleinert werden. Auch Geschäftsführende Gesellschafter von KMU bis zu einer bestimmten Entgelthöhe sollten steuerlich entlastet werden.

3. Flexibilisierung der Arbeitszeiten und Entrümpelung der Regelungen

Die Anhebung der maximal zulässigen täglichen Arbeitszeit auf zwölf Stunden war ein Schritt in die richtige Richtung. Die Flexibilisierung muss aber noch weiter gehen. In vielen Branchen ist es weiterhin kaum möglich rechtskonform zu arbeiten. Schattenaufzeichnungen werden geführt. Selbst Dienstnehmer verstehen und wollen die übertriebenen Beschränkungen und bürokratischen Regelungen nicht. Denn neben der Arbeitszeit gibt es auch Themen wie aktive Reisezeit, passive Reisezeit, Tagesruhe, Wochenruhe, etc. Für alles gibt es komplizierte und je nach KV unterschiedliche Regelungen. Das braucht es nicht. Stattdessen sollten Eigenverantwortung und Privatautonomie gestärkt werden. Gute Mitarbeiter in höheren und mittleren Positionen sind stark und selbstbewusst genug, die Arbeitszeiten mit dem Dienstgeber zu vereinbaren. Mehr Arbeit, weniger Freizeit, weniger Urlaub und dafür mehr Entgelt und mehr Flexibilität müssen möglich sein.

4. Atypische Dienstverhältnisse ermöglichen

Werkverträge und freie Dienstverträge müssen möglich sein, wenn dies beide Vertragspartner wünschen. Dies ist derzeit in der Praxis kaum möglich. Die GKK qualifiziert atypische Dienstverhältnisse aggressiv um. Es bleibt kaum Raum dafür. Dies wäre aber insbesondere für Spitzenabdeckungen und Teilzeitlösungen in vielen Bereichen sehr wichtig.

5. Mitarbeiterbeteiligungen erleichtern

Die Einräumung von Mitarbeiterbeteiligungen muss massiv erleichtert und steuerlich entlastet werden. Derzeit gelten Beteiligungen in vielen Fällen bereits als steuerlich realisiert, obwohl der Mitarbeiter noch keinen Cent mit dieser Beteiligung verdient hat. Im schlimmsten Fall müsste der Mitarbeiter Steuern zahlen, obwohl er noch kein Geld aus der Beteiligung erhalten hat. Mitarbeiterbeteiligungen werden oft als lohnwerte Vorteile qualifiziert, mit allen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Nachteilen. Das muss geändert werden.

6. Steuerliche Anreize für Eigenkapital

Unternehmerische Investitionen in Form von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Finanzierungen müssen steuerlich voll absetzbar sein. Dasselbe muss jedenfalls auch für Verluste aus Beteiligungen gelten. Die Voraussetzungen für Verlustbeteiligungsmodelle müssen gelockert und vereinfacht werden.

7. Schwellen für Forschungs- und Innovationsförderung herabsetzen

Grundsätzlich gibt es einige gute Möglichkeiten, Forschungs- und Innovationsförderungen zu bekommen. Die Schwellen dafür sind aber zum Teil inhaltlich und administrativ zu hoch und sollten herabgesetzt werden, damit der Zugang erleichtert wird. KMU brauchen in diesem Zusammenhang insbesondere auch erleichterte Dokumentationsvorschriften.

8. Senkung der Körperschaftssteuer und der Kapitalertragssteuer

Rund um Österreich finden sich mehrere Körperschaftsteuersätze unter 20 Prozent. In Ungarn sind es etwa lediglich neun Prozent. Eine Tarif-Entlastung bei der Körperschaftsteuer (derzeit 25 Prozent) und bei der Kapitalertragssteuer bei der Ausschüttung an Gesellschafter (derzeit 27,5 Prozent) ist dringend notwendig. Die WKO-Forderung nach 19 Prozent ist gut – hier sollte eine Rasche Umsetzung folgen.

9. Entbürokratisierung und Effizienzsteigerungen

Die oben dargestellten Maßnahmen können durch Kostensenkungen, Verfahrensbeschleunigungen und Effizienzsteigerungen in der öffentlichen Verwaltung, der Gerichtsbarkeit und im Bereich der Sozialversicherungen erreicht werden, wie sie nun endlich teilweise geplant sind. zB: Sozialversicherungsträger zusammenführen, Mehrfachversicherungen abschaffen, Verwaltungsverfahren vereinfachen, leistungsrechte Entlohnung in der Verwaltung auf Basis von Leistungsmessung, Abschaffung der Pragmatisierung in vielen Bereichen, etc.

10. Entkriminalisierung des Wirtschaftsrechts

Überzogene Regelungen im Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht ebenso wie im Arbeits- und Verwaltungsstrafrecht müssen dringend entschärft und entrümpelt werden.


Zur Person:

Michael Tillian (45) blickt bereits auf eine spannende Karriere zurück. Nach einer Manager-Karriere bei der Styria und einer Tätigkeit als Anwalt bei DLA Piper wurde der Jurist Vorstand der Regionalmedien Austria AG, die in ganz Österreich Wochenzeitungen verlegt (u.a. Bezirksblätter). Später übernahm Tillian die Verantwortung für die nationalen Styria-Tageszeitungen „Die Presse“ und „WirtschaftsBlatt“ als Vorsitzender der Geschäftsführung. 2014 wurde er im Rahmen eines Management-Buy-in geschäftsführender Gesellschafter des Technologie- und Medienunternehmens MaxFun Sports. Im Mai 2017 beteiligte sich Tillian im Rahmen des Management-Buy-out auch am Brutkasten. Seit 2017 ist er CEO der Russmedia International AG, welche mit 15 % am Brutkasten beteiligt ist.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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